Kenntnisnahme - FB 50/0231/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrdienst für behinderte Menschenhier Berichterstattung sowie Erhöhung des Vermögensschonbetrages zum 01.10.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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28.08.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 30.08.2007 wird seit dem 01.01.2008 die Berechtigung zur Teilnahme am Fahrdienst für behinderte Menschen mit dem Ziel einer jährlichen Kosteneinsparung von 15.000,-- einkommens- und vermögensabhängig gewährt.
Das Ergebnis der Neuregelung stellt sich insgesamt wie folgt dar:
Personenkreis | informative Nennung | Fallzahlenentwicklung |
Berechtigte zum 31.12.2007 |
| 481 |
Fälle, in denen keine Einkommens- oder Vermögensüberprüfung vorzunehmen war/ ist (Pflegestufe III, Blinde Menschen) | 116 |
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Weitergewährung mit Eigenanteil | 2 |
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Einstellung der Leistungen wegen Einkommensüberschreitung über 400,-- monatlich |
6 |
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Einstellung der Leistungen wegen Vermögensüberschreitung: |
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Vermögen > Schonbetrag < 5.000,-- = 6 | ||
Vermögen > 5.000,-- < 10.000,-- = 5 | ||
Vermögen > 10.000,-- < 100.000,-- = 10 | ||
Vermögen > 100.000,-- = 1 | ||
Insgesamt | 22 |
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Einstellung der Leistungen wegen Einkommens- und Vermögensüberschreitung |
7 |
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Einstellung der Leistungen, da keine Angaben zu Vermögen und Einkommen getätigt wurden |
10 |
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Einstellungen insgesamt |
| - 45 |
Auslauf der Berechtigung bis 31.07.2008 - Folgeanträge wurden nicht bzw. noch nicht gestellt |
| - 141 |
Erstanträge in 2008 |
| 40 |
Anzahl der Berechtigten zum 01.08.2008 |
| 335 |
Entwicklung der Fallzahlen:
Zum 31.12.2007 waren insgesamt 481 berechtigte Teilnehmer im Bestand und damit 30 Personen mehr als noch zum 31.12.2006. In 2008 sind die Fallzahlen insgesamt rückläufig. ...
Kostenersparnis:
Die Teilnahme am Fahrdienst für behinderte Menschen wird grundsätzlich für die Dauer eines Jahres bewilligt. Dies hatte zur Folge, dass Bewilligungen, die bereits über den 31.12.2007 hinaus ausgesprochen waren, auch dann weiter Bestand hatten, sofern das Einkommen oder Vermögen die maßgeblichen Grenzen überschritten hatte. Insgesamt konnten noch 37 der 45 betroffenen Personen den Fahrdienst auch in 2008 weiter nutzen. Viele davon bis einschließlich 31.07.2008. Einspareffekte konnten somit bis 31.07.2008 noch nicht umfänglich erzielt werden.
Davon ausgehend, dass in 2007 durchschnittlich 460 Personen berechtigt waren am Fahrdienst teilzunehmen und durchschnittlich 160 Personen den Fahrdienst auch tatsächlich genutzt haben, ermittelt sich in 2007 eine Teilnehmerquote von 34 %.
Minderausgaben können demnach wie folgt kalkuliert werden:
Anzahl der Personen, die wegen Einkommens- und/ oder Vermögensüberschreitung ausscheiden: 45
Anzahl dieser Personen, die regelmäßig den Fahrdienst in Anspruch genommen haben: 45 x 34 % = 15
Durchschnittliche Fahrleistung pro Person und Monat in 2007: 41 km
Ersparnis in km/ Jahr: 15 x 41 km x 12 Monate = 7.528 km
Minderausgaben pro Jahr: 7.528 km x 2,20 ? = 16.559,40
Darüber hinaus ist auch festzustellen, dass die Fahrleistung des Anbieters in 2008 nur geringfügig rückläufig ist, was darauf zurückzuführen ist, dass die Teilnehmer den Fahrdienst ausgiebiger nutzen als noch im Jahr zuvor:
In 2007 betrug die monatliche Fahrleistung pro Teilnehmer und Monat durchschnittlich 41 km bei 160 regelmäßigen Nutzern. In 2008 beträgt die Fahrleistung bereits 46 km pro Teilnehmer und Monat bei durchschnittlich 140 regelmäßigen Nutzern.
Zur weiteren Bewertung der finanziellen Auswirkungen der eingeführten Änderungen ist die vollständige Rechnungslegung des Kalenderjahres 2008 abzuwarten. Die Rechnungen werden erfahrungsgemäß im Februar/ März 2009 vorliegen. Dann wird der Abschlussbericht von der Verwaltung vorgelegt.
Fazit:
Das erwartete Sparziel in Höhe von 15.000,-- wird voraussichtlich erreicht.
Die Auswertung macht deutlich, dass sich durch die Neuregelung hinsichtlich des Einkommenseinsatzes keine unzumutbaren Härten ergeben: Lediglich in zwei Fällen wird überhaupt eine Eigenbeteiligung gefordert.
Teilnehmer, deren Leistungen alleine auf Grund der Einkommensüberschreitung eingestellt wurden bzw. werden, überschreiten die maßgebliche Einkommensgrenze um mehr als 400,-- monatlich, so dass diesem Personenkreis zuzumuten ist, die Teilnahme am Fahrdienst für behinderte Menschen aus eigenen Mitteln sicherzustellen.
Es ist festzustellen, dass die Mehrzahl der Leistungseinstellungen auf Grund von vorhandenem Vermögen erfolgte. Im Gegensatz zum Einkommenseinsatz kann dabei nicht ausgeschlossen werden, dass Teilnehmer, die den maßgeblichen Vermögensschonbetrag nur geringfügig überschreiten, nicht mehr am Fahrdienst für behinderte Menschen teilnehmen können.
...
Anhebung des Vermögensschonbetrages
Gemäß § 2 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII ist der Vermögensschonbetrag angemessen zu erhöhen, wenn im Einzelfall eine besondere Notlage der nachfragenden Person besteht. Bei der Prüfung, ob eine besondere Notlage besteht, sowie bei der Entscheidung über den Umfang der Erhöhung sind vor allem Art und Dauer des Bedarfs sowie besondere Belastungen zu berücksichtigen.
Um dem teilnehmenden Personenkreis gerecht zu werden, Härtefälle zu vermeiden und eine vergleichbare Regelung wie hinsichtlich des Einkommenseinsatzes zu schaffen, wird in Anlehnung an § 2 der o.a. zitierten Durchführungsverordnung vorgeschlagen, den maßgeblichen Vermögensschonbetrag hinsichtlich der Teilnahme am Fahrdienst für behinderte Menschen pauschal um 5.000,00 aufzustocken:
Hierdurch würde sich beispielsweise der Vermögensschonbetrag für Alleinstehende von 2.600,-- auf 7.600,-- und der Vermögensschonbetrag für Eheleute von 3.214,-- auf 8.214,-- erhöhen.
Durch die erhobenen Daten sind bereits elf Teilnehmer bekannt, die durch die vorgenannte Neuregelung den Fahrdienst für behinderte Menschen wieder nutzen könnten. Nicht erfasst werden können jedoch jene Personen, die bislang keine Angaben zum Vermögen getätigt oder von einem Folgeantrag abgesehen haben.
Es wird jedoch davon ausgegangen, dass das Sparziel durch die Anhebung des Schonbetrages nicht maßgeblich beeinflusst wird.
Die Umsetzung der Änderung sollte zum 01.10.2008 angestrebt werden. Die betroffenen Teilnehmer, die entweder eine Ablehnung erhalten, keine Angaben getätigt oder keinen Folgeantrag gestellt haben, sind zeitnah über die Änderungen zu informieren.
