Entscheidungsvorlage - FB 50/0232/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss befürwortet die Bereitstellung von Stiftungsmitteln in Höhe von 35.586,- € zur Mitfinanzierung der Gestaltung der Gartenanlage des Altenpflegeheims „Klosterstift Radermecher“, Hasselholzer Weg 51, als Sinnesgarten für Menschen mit geronto-psychiatrischen Veränderungen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Stellungnahme der Stiftungsverwaltung (Herr Dohmen, A 20/20) vom 06.08.2008:

 

Die Förderung von Baumaßnahmen im Altenheimbereich durch Stiftungsmittel wurde aus verschiedenen Gründen bereits vor Jahren eingestellt. Vor dem Hintergrund der Novellierung des Landespflegegesetzes NRW (PfG NW), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Ersten Teils des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), i.V.m. der zugehörigen RVO wurden neue Wege und Fördermöglichkeiten im Bereich der Pflegeheime intensiv mit FB 50/30 erörtert.

 

Maßnahmen im Bereich der Menschen mit geronto-psychiatrischen Veränderungen wurden übereinstimmend als sehr förderwürdig eingestuft. Gerade die konzeptionelle Einbeziehung von demenziell veränderten Menschen im Rahmen einer geronto-psychiatrisch betreuten Einrichtung bzw. Abteilung wird immer dringlicher, ohne dass jedoch - bei zu erwartend steigenden Fallzahlen - eine entsprechende Investitionsförderung im Bereich der Pflegeeinrichtungen erfolgt. Die Schaffung einer den speziellen Bedürfnissen dieser BewohnerInnen angepassten Gartenanlage stellt nach übereinstimmender Meinung ein förderwürdiges Konzept dar, das ohne zusätzliche Förderung nicht zu realisieren wäre. Dem so erreichbaren Mehrwert an Lebensqualität steht ein im Regelfall relativ begrenzter finanzieller Aufwand gegenüber.

 

Die bisher vorgelegten und umgesetzten Konzepte von Trägern verschiedener Einrichtungen lassen erkennen, dass mit dem auch nur begrenzt möglichen Einsatz von Stiftungsmitteln fachlich erarbeitete Projekte realisierbar sind, die in den Folgejahren ein großes Plus an Lebensqualität für die stetig wachsende Gruppe der Menschen mit geronto-psychiatrischen Veränderungen - und damit auch für deren Angehörige und Pflegepersonal - bedeuten.

 

Der Neubau des Pflegeheims in der Aureliusstraße bot zum ersten Mal Gelegenheit, ganz speziell die Herrichtung einer Gartenanlage als Sinnesgarten für demenziell erkrankte Menschen aus Stiftungsmitteln zu fördern. Nach Abschluss der Baumaßnahme durch den Verein und Rechnungslegung wurde deutlich, dass sich die mit dem Konzept verbundenen positiven Erwartungen für die Bewohner realisieren ließen. Weitere Fördermaßnahmen wurden aus diesem Grund mit den Einrichtungen Margarethe-Eichholz Heim, Marienheim und Morillenhang, realisiert.

 

Abschließend bleibt festzuhalten, dass der Stiftungszweck durch diese Art der Fördermaßnahme in hinreichender Form erfüllt und umgesetzt wird.

 

Die beständige Ressourcenoptimierung bei der Erwirtschaftung von Stiftungsmitteln sowie der Mittelrückfluss aus den zinsgünstig gewährten Kreditanteilen ermöglicht - nach den jetzt vorliegenden vorläufigen Zahlen aus 2007 - die Förderung einer weiteren Maßnahme.

Die Aachener Caritasdienste gGmbH eröffnete am 1.Juni 2008 planmäßig das neue Klosterstift Radermecher am Hasselholzer Weg 51 in der direkten Nachbarschaft des Elisabethklosters zu Aachen. Hier finden insgesamt 80 pflegebedürftige alte Menschen sowie einige Mieter der seniorengerechten Wohnungen Platz.

 

Nach dem vorgelegten Konzept ist  „vom behüteten Wohnbereich für demenzkranke Bewohner im Erdgeschoss (...) ein direkter Zugang zum Garten über die Terrasse möglich.”, so dass  „… die Bewohner in den warmen Jahreszeiten sitzen, Mahlzeiten einnehmen und ihr Bedürfnis nach Bewegung möglichst selbständig ausleben, ohne dass sie auf die Unterstützung des Pflegepersonals angewiesen sind. So fühlt der Bewohner sich nicht eingegrenzt oder festgehalten, Aggressionspotential wird dadurch abgeschwächt.”

 

Nach Stellungnahme des die Baumaßnahme begleitenden FB 50/01 (Sozial- und Altenplanung) wurde Wert darauf gelegt,  „dass in dem neuen Haus auch überschaubare Wohngruppen für Menschen mit Demenz eingerichtet wurden. Der geplante Sinnesgarten liegt zwischen zweien dieser Wohngruppen und stellt eine sinnvolle Ergänzung zu den (inneren) Wohnbereichen dar. Die baulich / gärtnerische Gestaltung des Gartens sowie das vorgelegte Konzept orientieren sich an den Erkenntnissen, die die Gerontologie und insbesondere die Gerontopsychiatrie in den letzten Jahren für den Personenkreis der Menschen mit Demenz abgeleitet hat.”

 

Die Heimleitung beantragt einen Zuschuss i.H.v. 35.586,95 € wie folgt :

1. Gesamtaufwand (Aufstellung Architekturbüro v. 23.07.08)               55.928,81

2. Bereits erbrachter Eigenanteil (rd. 36 %)                                           20.341,86

3. Zuschussbedarf (rd. 64 %)                                                                       35.586,95

 

Die Förderung kann unter den Stiftungszweck des Alten- und Siechenfonds subsumiert werden. Auf die Voraussetzungen einer erforderlichen Mittelerwirtschaftung im Haushaltsjahr 2007 und einer entsprechenden Beschlussfassung im Sozial- und Gesundheitsausschuss zur Unterstützung der Maßnahme wurden die Antragsteller seinerzeit hingewiesen.

 

Ich bitte daher vor der haushaltsmäßigen Bereitstellung der Mittel einen diesbezüglichen Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses herbeizuführen.

 

Im Auftrag

gez.: (Dohmen)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

35.586,00 € Stiftungsmittel aus dem Alten- und Siechenfonds.

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