Entscheidungsvorlage - FB 61/0918/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Herzogstraße;hier: Neumarkierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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24.09.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beschließt, dass die Gehwege in der Herzogstraße zukünftig eine Mindestbreite von zwei Metern aufweisen sollen. Dies soll bei der Neumarkierung der Parkstände berücksichtigt werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Herzogstraße ist nach einer Kanalsanierungsmaßnahme in ihrem vorherigen Straßenquerschnitt wiederhergestellt worden. Die Neumarkierung der Parkstände steht an.
Bisherige Straßenraumaufteilung:
Vor der Baumaßnahme waren die Parkstände auf der westlichen Straßenseite als Schrägparkstände in einem Aufstellwinkel von 72̊ angeordnet. Mit dem notwendigen Übergang von 70 cm verblieb ein Gehweg mit einer Breite von 1,55 m. Auf der östlichen Straßenseite waren Längsparkstände mit einem Mindestmaß von 1,80 m bei einer ehemals verbleibenden Gehwegbreite von 1,55 m angeordnet. Insgesamt konnten 65 Parkstände zur Verfügung gestellt werden.
Vorgeschlagene Straßenraumaufteilung:
Die bisherige Straßenraumaufteilung berücksichtigt den Platzbedarf für Fußgänger nur unzureichend. Nach den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA 2002) sollte bei einer geschlossenen Bebauung mit 3 - 5 geschossen eine Gehwegbreite von 3,00 m zur Verfügung stehen. Dies ist angesichts der Platzverhältnisse nicht zu gewährleisten. Als Mindeststandard hält die Verwaltung eine Gehwegbreite von 2,00 m für erforderlich, die sich aus einem Bewegungsmaß von 1,80 m für zwei Fußgänger sowie einem notwendigen Abstand von 0,20 m zur Hauswand zusammen setzt. Punktuell wird dieses Maß durch Einbauten (z.B. Masten für Straßenbeschilderung) eingeengt; insgesamt kann jedoch davon ausgegangen werden, dass damit auch die Ansprüche mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigt werden.
Für die Neumarkierung nach Wiederherstellung schlägt die Verwaltung danach einen leicht geänderten Straßenquerschnitt vor. Die auf der östlichen Fahrbahnseite befindlichen Schrägparkstände sollen in einem schrägeren Aufstellwinkel von 54̊ angeordnet werden. Damit reduziert sich die benötigte Aufstelltiefe. Gleichzeitig kann die Fahrgassenbreite wegen der geringeren Einfahrradien auf 3,60 m reduziert werden. Die so gewonnene Fläche soll den Gehwegen zugeschlagen werden, sodass das in Aachen übliche Mindestmaß von 2,0 m erreicht wird. Gleichzeitig soll auch der Längsparkstreifen vom Mindestmaß 1,80 m auf ein Maß von 2 m verbreitert werden. Für die Feuerwehr werden zusätzliche Aufstellmöglichkeiten geschaffen. Insgesamt können nach Wiederherstellung 54 Parkstände zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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166,7 kB
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