Entscheidungsvorlage - FB 61/0922/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Ausbau der Kirchstraße zur Kenntnis und schließt sich dem Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Ausführung  gem. Plan-Nr. 2007_037_ L2 zu fassen, an.                                                               

 

Die Bezirksvertretung AC-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zum Ausbau der Kirchstraße zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss gem. Plan-Nr. 2007_037_ L2 vorbehaltlich der Zustimmung des Verkehrsausschusses.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Fahrbahn der Kirchstraße besteht bisher nur als Baustraße. Sie ist vielfach geflickt und befindet sich, ebenso wie die Nebenanlagen in einem schlechten baulichen Zustand. Die gesamte öffentliche Verkehrsfläche steht deshalb zum Ausbau an.

 

Beschreibung der Maßnahme

Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung und der Funktion als reine Anliegerstraße bietet sich ein niveaugleicher Ausbau der Fläche an, der den Charakter als Wohnstraße verdeutlicht.

Es ist vorgesehen, Fahrbahn und Nebenanlagen in Betonpflaster mit unterschiedlichen Grautönen und verschiedenen Verlegearten herzustellen, so dass die unterschiedlichen Funktionen der einzelnen Teilflächen optisch ablesbar sind.

Die derzeit ungeordnete Fläche wird zukünftig in Fahr-, Park- und Gehwegflächen aufgeteilt.

Nach vorläufiger Schätzung werden die Ausbaukosten ca. 200.000,00 EUR betragen.

 

Versorgungsleitungen

Die Versorgungsträger sind über die Maßnahme informiert und haben die Gelegenheit, evtl. Erneuerungen bzw. Ergänzungen ihrer Versorgungsleitungen im Zuge der Bauarbeiten vorzunehmen.

                                                                                                                       

Beleuchtung

Die Beleuchtung wird erneuert.

 

Durchführung

Die Bauarbeiten sollen noch in diesem Jahr vergeben werden und der Ausbau  im 1. Quartal 2009 erfolgen.

 

Bürgerinformation

Am 27.08.2008 wurde auf der Basis der Entwurfsplanung eine Bürgerinformation durchgeführt. Die anwesenden Bürger nutzten die Gelegenheit ihre Vorstellungen von der zukünftigen Ausgestaltung der  Kirchstraße in die Planung einzubringen (s. Protokoll). Da diese Ideen den geltenden technischen Regelwerken und den üblichen Standards nicht widersprechen, wurde die Planung daraufhin entsprechend geändert.

 

Beitragsrechtliche Beurteilung

Der vorh. Ausbau ist als Provisorium zu betrachten. Die anstehende Maßnahme stellt die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage dar. Sie löst damit eine Beitragspflicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) aus, so dass hierfür Erschließungsbeiträge gem. §§ 127 ff BauGB zu erheben sind.

Aufgrund des geplanten niveaugleichen Ausbaus ist vor Entstehung der sachlichen Beitragspflicht, nach entsprechendem Baubeschluss durch den Bezirk AC-Mitte, der Erlass einer Einzelsatzung erforderlich.

Darüber hinaus ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses aus beitragsrechtlicher Sicht noch zu prüfen, inwieweit die anstehenden Ausbaukosten als erforderlicher beitragsfähiger Aufwand abrechenbar sind.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Baukosten betragen gem. Kostenschätzung 200.000 €.  Im Haushalt stehen unter dem Auftragssachkonto

B 12010205 / 7852205 ein Hh-Ansatz von 195.000,00 EUR sowie ein Hh-Rest von 8.941,25 EUR zur Verfügung.

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen

werden sich durch die Erhebung von Beiträgen gem. §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) ergeben.

Reduzieren

Anlagen

Loading...