Entscheidungsvorlage - FB 51/0275/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der KJA beschließt die Kriterien zur Erlaubnis zur Kindertagespflege wie vorgeschlagen zu verändern.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Durch Veränderungen im KiBiz ist es notwendig, dass Kriterien für die Erlaubnis zur Kindertagespflege entwickelt und verabschiedet werden. Beiliegender Vorschlag des Vereins für Familiäre Tagesbetreuung e.V. wird befürwortet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Damit alle Tagesspflegepersonen die Möglichkeit erhalten die vorgesehene Grundqualifizierung nachzuholen, bzw. neue Tagespflegeeltern diese grundsätzlich erhalten, sind nach beiliegender Stellungnahme der familiären Tagesbetreuung drei weitere Kurse pro Jahr erforderlich.

 

Die Kosten hierfür werden mit 2300 € pro Kurs beziffert, davon 1175 € an Kosten pro Kurs für die Referentenhonorare (1020 €), die Kursbegleitung (1140 €)und den Overhead (140 €). Beabsichtigt ist, dass 1125 € an Teilnehmerentgelten eingefordert werden.

Insgesamt macht der Verein also Kosten für 3 Kurse von 3725 € pro Jahr geltend.

 

Für die Nachqualifizierung werden zusätzliche 100 € pro Kurs geltend gemacht, da die geleistete Qualifizierung der Tagespflegepersonen überprüft werden muss und die Materialien individuell angepasst werden müssen. Hierdurch fallen einmalig weitere 300 € an.

 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend legt ein Programm auf, welches auf der Basis von Bildungsgutscheinen Fortbildungen für Tagespflegepersonen finanziert werden können.

Dieses Programm soll im Januar 2009 beginnen.

 

Vorschlag der Verwaltung: Der Verein für familiäre Tagesbetreuung wird beauftragt diese Mittel zu beantragen. Sollte es wider Erwarten nicht möglich sein, dass die Qualifizierung hierüber finanziert werden kann, soll im Frühjahr 2009 das Thema in den KJA erneut eingebracht werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Zunächst keine.

s. Erläuterungen

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Anlagen

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