Kenntnisnahme - FB 51/0276/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Situation der Familienzentren in Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/20, Frau Fischer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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23.10.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die Landesregierung beabsichtigt, Nordrhein-Westfalen zum kinder- und familienfreundlichsten Land in Deutschland werden zu lassen. Ein Meilenstein auf diesem Weg ist die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren. Sie sollen Knotenpunkte in einem neuen Netzwerk werden, das Kinder individuell fördert und Familien umfassend berät und unterstützt. Ziel ist die Zusammenführung von Bildung, Erziehung und Betreuung als Aufgabe der Kindertageseinrichtungen mit Angeboten der Beratung und Hilfe für Familien. Die Förderung von Kindern und Unterstützung der Familien können dann Hand in Hand gestaltet werden.
Die Einrichtung von Familienzentren trägt zu einer Verbesserung der frühkindlichen Bildung und Förderung bei. Zugleich wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie präventive Hilfe erleichtert.
2. Gesetzliche Grundlagen
Im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind Familienzentren in § 16wie folgt definiert:
(1) Familienzentren sind Kindertageseinrichtungen, die über die Aufgaben nach diesem Gesetz hinaus insbesondere
1. Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Familien bündeln und miteinander vernetzen,
2. Hilfe und Unterstützung bei der Vermittlung von Tagesmüttern und vätern und zu deren Beratung oder Qualifizierung bieten,
3. die Betreuung von unter dreijährigen Kindern und Kindergartenkindern außerhalb üblicher Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen gewährleisten oder vermitteln,
4. Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anbieten, die über § 13 Abs. 5 hinausgeht; insbesondere sind dies Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen
und die einen Gütesiegel Familienzentrum NRW haben.
(2) Familienzentren können auch auf der Grundlage eines sozialräumlichen Gesamtkonzeptes als Verbund unter Einbeziehung mehrerer Kindertageseinrichtungen oder auch anderer kinder- und familienorientierter Einrichtungen tätig sein.
Daraus ergeben sich folgende Aufgaben für die Kindertageseinrichtungen (Kita) als Familienzentren:
Familienbildung und -beratung, Betreuung von Kindern unter 3 Jahren, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Betreuung außerhalb üblicher Öffnungszeiten sowie besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Sprachförderung. Hierzu wird in enger Kooperation mit Anbietern dieser Hilfen ein passgenaues Konzept der jeweiligen Familienzentren entwickelt.
Die Angebote umfassen zum Beispiel:
Müttercafés, Mutter-Kind-Gruppen, Elternkompetenzkurse, Erziehungsberatung, Integrationskurse, Vermittlung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen, Sprachförderung für Kinder, die keine Kindertagesstätte besuchen.
Diese Angebote werden von verschiedenen Anbietern in der Kita erbracht und für alle Familien im Sozialraum zugänglich gemacht. Gleichzeitig sind die Familienzentren dazu aufgerufen, hier eng mit den umliegenden Kindertagesstätten, Schulen und anderen Institutionen zusammen zu arbeiten.
Um die Förderung des Landes zu erhalten ist es notwendig, bestimmte Kriterien eines Gütesiegels zu erfüllen. Diese Zertifizierungsphase wird im Idealfall nach einem Jahr mit der Verleihung einer entsprechenden Urkunde abgeschlossen. Im Bedarfsfall kann diese Phase um ein weiteres Jahr verlängert werden.
3. Stand der Umsetzung in Aachen
Im Kindergartenjahr 2008/2009 haben insgesamt 28 Kindertageseinrichtungen von 130 Kindertageseinrichtungen in Aachen den Status des Familienzentrums. 16 Familienzentren werden vom Land gefördert, davon sind 7 in städtischer Trägerschaft und 9 in freier Trägerschaft.
12 Familienzentren werden von der Stadt Aachen gefördert.
Der Zuschuss pro Familienzentrum beträgt 12 000 Euro.
Bis zum Jahr 2011/2012 sollen sich in Aachen insgesamt 35 Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren entwickelt haben. Zielsetzung ist, dass in 2011/2012 alle Familienzentren vom Land gefördert werden.
Folgende 13 Kitas arbeiten als Familienzentren in eigener Verantwortung:
? Alfonsstraße 22-24
? Goerdeler Straße 10
? Im Klostergarten 2
? Alfons-Gerson-Straße 26a
? Johanniterstraße 4
? Lindenstraße 27
? Sternschnuppe, Großheidstr. 61
? Albert-Maas-Straße 32
? Barbarastraße 6-8
? Freunder Landstraße 60
? Lintertstraße 148
? Schillerstraße 10
? Süsterfeldstraße 99
Von den insgesamt 19 Kitas arbeiten 6 Kitas im Verbund. Dazu gehören:
? FZ Aachen-Nord Jülicher Straße und Passstraße 25 im Verbund
? Richtericher Straße und Grünenthaler Straße im Verbund
? Philipp-Neri-Weg 11 und Philipp-Neri-Weg 6 im Verbund
Bereits 5 Kitas wurden erfolgreich zertifiziert. Dazu gehören:
? Alfonsstraße 22-24
? Goerdeler Straße 10
? Im Klostergarten 2
? Albert-Maas-Straße 32
? Süsterfeldstraße 99
Über die Förderung der Kindertagesstätten nach § 16 KiBiz hinaus fördert die Stadt Aachen aus eigenen Mitteln 13 Kindertagesstätten. In der kommunalen Förderung für 2008 sind folgende Kitas:
? Robert-Koch-Straße 1
? Sternschnuppe, Großheidstraße 61
? Alfons-Gerson-Straße 26a
? Eibenweg 16
? Lindenstraße 27
? Johanniterstraße 4a
? Reimser Straße 63
? Königsberger Straße 100
? Brunssumstraße 36
? Jülicher Straße 68 und Passstraße 25 im Verbund
? Richtericher Straße 120 und Grünenthaler Straße 90 im Verbund
Da sich die kommunale Förderung auf das Haushaltsjahr bezieht und die Landesförderung auf das Kindergartenjahr sind einige Einrichtungen in beiden Förderungen. Gerade zum Beginn der Zertifizierungsphase macht dies auch Sinn, da die Materialien für die Arbeit mit Erwachsenen erst angeschafft werden müssen (z.B. große Tische und Stühle, Whiteboards und andere Fortbildungsmaterialien)
Alle Kindertagesstätten arbeiten mit hohem Einsatz und großer Kreativität an dieser Herausforderung. Die neue Chance, die Zusammenarbeit zwischen Kita und Eltern zu erweitern, wird als positiv wahrgenommen.
4. Ausblick
Die Zertifizierung der restlichen hier genannten Familienzentren soll bis zum Sommer 2009 abgeschlossen sein. Bis zum Kindergartenjahr 2011/2012 werden pro Jahr 6 weitere Kindertageseinrichtungen zusätzlich beim Land zur Förderung angemeldet, sodass in der Endausbaustufe 35 Kindertageseinrichtungen vom Land als Familienzentrum gefördert werden.
Die Idee der Familienzentren wird fachlich als gut bewertet. Gleichwohl wird aufmerksam beobachtet, dass die Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren nicht nur Aufgabenzuwächse in den Kitas bedeutet, sondern auch Anforderungen an die Kooperationspartner steigen. Der hohe Anspruch, der durch das KiBiz formuliert wird, erreicht in der Praxsis seine Grenzen dort, wo Ressourcen knapp sind. Mit 12.000 Euro Zuschuss p.a. kann nur ein sehr begrenztes Angebot zur Verfügung gestellt werden.