Kenntnisnahme - FB 11/0026/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zur Haushaltskonsolidierung nach dem 36-Punkte-Programm des Rates der Stadt- Personalkosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- Dezernat V
- Verfasst von:
- Herr Corr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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02.03.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Haushaltskonsolidierung
nach dem 36-Punkte-Programm
Punkt 1 Personalkosten
Konsolidierungsbedarf bis 2006
Die Konsolidierungsvorgabe, den Personalkostenaufwand des Rechnungsergebnisses 2002 um 9,5 Mio. € bis 2006 zu reduzieren, ergibt ausgehend
vom Rechnungsergebnis 2002
Gehälter, Vergütungen, Löhne 148.720.407 €
ein Konsolidierungsziel für das
Jahr 2006 (- 9,5 Mio. €) von
139.220.407 €.
Bei dieser Vorgabe ist zu berücksichtigen, dass der Konsolidierungsbeitrag bei ca. 14,5 Mio € liegen würde, weil alle linearen Besoldungs-/Vergütungs- und Lohnerhöhungen sowie Erhöhungen der Personalnebenkosten ab 2003 zusätzlich zu den 9,5 Mio. eingespart werden müssten.
Zur Erreichung des Konsolidierungszieles sollen Ausgliederungen in Gesellschaften und in Eigenbetriebe nicht berücksichtigt werden. Deshalb ist das Konsolidierungsziel zu korrigieren.
Durch die ab 2003 erfolgten Ausgliederungen
in die regio it aachen GmbH, in den Aachener Stadtbetrieb, in den Wasserverband Eifel-Rur und in das Gebäudemanagements der Stadt
sind reine Personalkosten für Beamte und Arbeitnehmer von ./. 34.528.992 €
aus dem SN 1 ausgegliedert worden,
damit ergibt sich ein
bereinigtes Konsolidierungsziel 2006 104.691.415
€
Konsolidierungen in den Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen wirken sich auf den SN 1 nicht aus. Deshalb bleiben die durch Ausgliederungen erzielten wirtschaftlichen Erfolge bei der reinen Betrachtung der Personalkostenentwicklung im SN 1 unberücksichtigt. Diese Sichtweise führt dazu, dass die gerade auch aus wirtschaftlichen Erwägungen erfolgten Ausgliederungen den Konsolidierungsdruck für die „verbleibende“ Verwaltung noch erheblich steigern.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss hat deshalb in seiner Sitzung vom 12.1.2005 beschlossen, die Entwicklung der Personalkosten auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten.
Dadurch können auch Einnahmeverbesserungen oder Einsparungen von Sachkosten auf das zu erreichende Konsolidierungsziel angerechnet werden.
Personalkostenentwicklung
in 2005
Aufgrund der Personalkostenhochrechnung Ende Januar 2005 ist für 2005
mit folgendem Ergebnis für
Gehälter/Vergütungen/Löhne zu rechnen: 117.564.955
€
voraussichtliche Mehraufwendungen durch den Tarifabschluss für den
Öffentlichen Dienst in 2005 645.000
€
insgesamt 118.209.955
€
Diese Personalkosten entstehen für 3.125 Beschäftigte der Stadtverwaltung und zusätzlich 102 Beamtinnen und Beamte der regio it aachen und der Eigenbetriebe .
Die Arbeitnehmer/innen der Eigenbetriebe sind in diesen Kosten nicht enthalten, weil diese Personalkosten unmittelbar aus den Wirtschaftsplänen geleistet werden.
Konsolidierungsumfang
bis 2006
Zur Erreichung des
Konsolidierungszieles in 2006 von 104.691.415
€
ist unter Berücksichtigung des
Personalkostenbedarfs 2005 von 118.209.955
€
noch ein Konsolidierungsbeitrag
von 13.518.540 €
zu erbringen.
Dieser Konsolidierungsbeitrag kann nicht alleine durch weitere Personaleinsparungen erreicht werden. Bei einem durchschnittlichen Kostenaufwand von 40.000 € pro Vollzeitstelle müssten dafür 338 Vollzeitbeschäftigte aus dem städt. Dienst ausscheiden.
Die Verwaltung wird weiterhin Möglichkeiten der Personalreduzierung bei allen Fluktuationen durch die Wiederbesetzungssperre, Beurlaubungen und Stelleneinsparungen nutzen.
Auf diesen Konsolidierungsaufwand sind deshalb unter betriebswirtschaftlichen Aspekten Erträge anzurechnen, die durch den Einsatz von Personalkapazitäten für den Haushalt zusätzlich erwirtschaftet werden. Ebenso sind die Bereiche berücksichtigt, für die dem städt. Haushalt unmittelbare Personalkostenerstattungen zufließen.
Betrachtung unter
„betriebswirtschaftlichen Aspekten“
Einzelmaßnahme |
Erfolg |
Die Sozialraumteams des Jugendamtes werden gem. Beschluss des Hauptausschusses vom 16.7.2003 mit insgesamt 35,5 Stellen bewirtschaftet. Die Wiederbesetzungssperre findet für diesen Bereich keine Anwendung mehr. Nach Berechnungen des Jugendamtes konnten durch den verstärkten und kontinuierlichen Personaleinsatz Sachkosten im Bereich der Hilfe zur Erziehung in Höhe von jährlich eingespart werden. |
2.000.000 € |
Die Feuerwehr hat für ihren derzeitigen Personalbestand, der eine Reduzierung nicht zulässt, im Jahre 2000 den Brandschutz für das Klinikum der RWTH vom Land NRW übernommen. Es wurden dafür 19 Beamte vom Land NRW in den kommunalen Dienst übernommen. Die Stadt erhält für diesen übernommenen Auftrag einen jährlichen pauschalen Kostenbeitrag des Landes NRW in Höhe von Dieser Betrag kann auf den Konsolidierungsbeitrag angerechnet werden. |
2.400.000 € |
Die Personalkosten für die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs sind aus betriebswirtschaftlicher Sicht für eine Konsolidierung nicht geeignet. Die Gebühreneinnahmen übersteigen die Personalkosten erheblich. Hier wurden zuletzt im Oktober 2003 weitere 8 Überwachungskräfte befristet eingestellt, um die ordnungsbehördlichen Aufgaben aus dem ruhenden Verkehr zu sichern. Die tatsächlichen Personalkosten für die zusätzlichen Kräfte belaufen sich auf rd. 180.560 €. Die Ist-Einnahmen wurden in 2004 um 309.782 € erhöht. Die Differenz von kann auf den Konsolidierungsbeitrag angerechnet werden. Die befristet eingestellten Überwachungskräfte können auf Dauer weiterbeschäftigt werden. Bei Personalfluktuationen wirkt sich eine Wiederbesetzungssperre negativ auf die Wahrnehmung der ordnungsrechtlichen Aufgabenstellung aus. Da die Kosten durch das Gebührenaufkommen gedeckt sind, kann für diesen Bereich auf eine Wiederbesetzungssperre verzichtet werden. |
129.222 € |
Durch die Aufgabenzusammenführung der Agentur für Arbeit und des Sozialamtes zur neuen Leistung Grundsicherung für Arbeitssuchende im Form einer Arbeitsgemeinschaft sind zum 1.1.2005 insgesamt 81städt. Bedienstete für die Arbeitsgemeinschaft tätig. Für 65,75 Mitarbeiter werden der Stadt aufzuwendende Personalkosten durch die ARGE erstattet. Die Personalkostenerstattung wird auf rd. geschätzt und kann auf den Konsolidierungsbeitrag angerechnet werden. |
3.000.000 € |
Für den Bereich der Öffentlichen Bibliothek wird dem Kulturausschuss vorgeschlagen, die Ausleihgebühren zu erhöhen. Der die Ausleihgebühren des Jahres 2004 übersteigende Betrag in 2005 kann zur Hälfte auf den Konsolidierungsbetrag angerechnet werden. |
Ein konkreter Betrag wird zu gegebener Zeit festgestellt. |
Die wirtschaftlichen Verbesserungen der Eigenbetriebe werden anhand der Ergebnisse der Wirtschaftspläne 2004 und 2005 festgestellt und können auf den Konsolidierungsbetrag angerechnet werden. Sie reduzieren den jeweiligen Zuschussbedarf, den der Eigenbetrieb aus dem Verwaltungshaushalt zum Ausgleich des Wirtschaftsplanes erhält. Bei den Eigenbetrieben kann das Augenmerk nicht ausschließlich auf die Personalkosten gelenkt werden, sondern hier muss das Gesamtergebnis betrachtet werden. (Siehe hierzu auch Vorlage zu TOP 4 der gleichen Sitzung - Instrumente zur Steuerung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen -)
Über die zu erwartenden Ergebnisse wird in einer der kommenden Sitzungen berichtet. |
Die Höhe der anzurechnenden Beträge ist später festzustellen. |
Die 2003 eingeführte Zweitwohnungssteuer wird bei FB 22 in der Abteilung Grundbesitzabgaben mit bearbeitet und kann dort mit einem personellen Mehraufwand von 1 Stelle bewältigt werden. Die Mehreinnahmen in 2004 betrugen rd. 666.000 €. Die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer werden auf den Konsolidierungsbeitrag angerechnet. |
666.000 € |
Die hier bisher aufgezeigten wirtschaftlichen Verbesserungen belaufen sich auf 8.195.222 €.
Unter dieser Betrachtung ist
das Konsolidierungsziel durch die bisherigen organisatorischen und
Sparmaßnahmen zu 60,6 % erfüllt.
Durch die Beschäftigung von Beamtinnen und Beamten in der regio it aachen und in den städt. Eigenbetrieben ergibt sich folgende weitere Betrachtung:
Die städt. Beamtinnen und Beamten, die der regio it aachen GmbH zur Dienstleistung zugewiesen sind oder in den Eigenbetrieben der Stadt eingesetzt bleiben, werden weiterhin aus dem SN 1 besoldet. Der Aufwand für Besoldung und spätere Versorgungsanteile werden dem Haushalt von der GmbH bzw. aus den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe erstattet. Diese Einnahmen betragen im Verwaltungshaushalt Diese Betrachtung geht davon aus, dass die Produktkosten der Betriebe die Personalkosten für die dort tätigen Beamten enthalten. |
3.910.000 € |
Da das Konsolidierungsziel um die Personalkosten der aus dem SN 1 ausgegliederten Betriebsteile (einschl. Der Personalkosten für die Beamten) korrigiert worden ist, kann die Erstattung der Beamtenkosten aus den Wirtschaftsplänen an den Haushalt zur Reduzierung des noch zu leistenden Konsolidierungsbeitrages angerechnet werden.
Unter Einrechnung dieser Erstattung belaufen sich die wirtschaftlichen Verbesserungen auf 12.105.122 €. Das Konsolidierungsziel ist damit zu 89,5 % erreicht.
Die Ausgliederung der ARA‘s an den Wasserverband hat nach Angaben der Kämmerei keinen haushaltsrelevanten Vor- oder Nachteil gebracht, weil im Unterabschnitt 700 „Abwasserkanäle, Kläranlagen“ als klassischer Gebührenhaushalt die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bestimmt waren. Eine Veränderung der Abwassergebühren ist nicht erfolgt.
Der Wegfall der kalkulatorischen Kosten als Einnahme im Verwaltungshaushalt konnte durch die Übertragung von Krediten und den damit verbundenen Wegfall von Zins- und Tilgungsleistungen weitgehend kompensiert werden.
Weitere Tätigkeitsfelder werden unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet. Hierzu wird in den nächsten Sitzungen berichtet.
