Kenntnisnahme - FB 11/0027/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage:

 

Zur Zeit nimmt die Stadt verschiedene öffentliche Aufgaben durch die Organisationsform der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (im Folgenden Eigenbetriebe) wahr. Es sind dies die 5 städtischen Eigenbetriebe:

 

  • E 18 (Aachener Stadtbetrieb),
  • E 26 (Gebäudemanagement),
  • E 46/47 (Stadttheater und Musikdirektion),
  • E 42 (Volkshochschule) und
  • E 88 (Eurogress).

 

Mit der Gründung der Eigenbetriebe verfolgt die Verwaltung und die Politik das Ziel einer erhöhten wirtschaftlichen Selbständigkeit zur Erzielung von Kosten- und Leistungseffekten, die dem Haushalt zugute kommen muss. Insbesondere die Einführung der kaufmännischen Buchführung und die Herauslösung aus dem  Haushalt führt zu einer größeren Transparenz des Rechnungswesens und stellt damit eine wesentliche Grundlage des wirtschaftlichen Handelns dar.

 

Ziele der Umwandlung sind insb. bei der Gründung der Eigenbetriebe Aachener Stadtbetrieb und Gebäudemanagement gewesen:

 

  • transparente Abbildung des Vermögens und der Aufwendungen / Erträge
  • Schaffung eines Dispositionsspielraums im Rahmen des Wirtschaftsplans
  • Erhöhung der Flexibilität durch kürzere Entscheidungswege
  • keine änderungsbedingten Mehrbelastungen, sondern Entlastung des städtischen Haushaltes.

 

In den Eigenbetrieben wird ein Wirtschaftsplanvolumen von rd. 129 Mio € bei Personalkosten von rd. 49 Mio € und einer finanziellen Verbindung zum städtischen Haushalt von rd. 67 Mio € bewirtschaftet.

 

2. Steuerungsinstrumente

 

Wirtschaftplan

 

Das von den Eigenbetrieben bewirtschaftete Finanzvolumen findet sich detailliert im Wirtschaftsplan wieder. Er stellt das zentrale Instrument dar, mit dem die eigenbetriebsähnliche Einrichtung wirtschaftlich gesteuert werden kann. Er besteht aus einem

 

  • Erfolgsplan (Darstellung der relevanten Aufwands- und Ertragspositionen, wie Personal- und Materialaufwand sowie Umsatzerlösen),
  • Stellenplan (Angabe über Stellenumfang und -eingruppierungen),
  • Finanzplan (enthält Aussagen über die Finanzierung der Ausgaben, insb. der Investitionen), und einem
  • Vermögensplan (bildet die Grundlage zur Aufstellung des Anlage und Umlaufvermögens und gibt Auskunft über die Investitionstätigkeit).

 

Der städtische Zuschuss ist im Finanz- und Vermögensplan abgebildet, die Verbesserung des wirtschaftlichen Ergebnisses ist dem Erfolgsplan, in den auch der Stellenplan einfließt, zu entnehmen. Dem Wirtschaftsplan ist eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Detaillierte Regelungen sind in der Eigenbetriebsverordnung (§§ 14 bis 18 EigVO) getroffen.

Für die Umsetzung des Wirtschaftsplans ist die Betriebsleitung verantwortlich.

 

 

Der Wirtschaftsplan wird von der Betriebsleitung aufgestellt und dem Kämmerer zur Stellungnahme vorgelegt. Eine abweichende Meinung ist dem Betriebsausschuss zur Kenntnis zu geben. Anschließend berät der Betriebsausschuss über den Wirtschaftsplan. Der Betriebsausschuss ist u.a. auch über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen in der Unternehmensplanung zu informieren.

Nach Beratung im Betriebsausschuss entscheidet der Rat über die Feststellung und ggfls. Änderung des Wirtschaftsplans. Außerdem stellt er den Jahresabschluss fest und entscheidet über die Verwendung des Jahresergebnisses. Der Betriebsausschuss wird von ihm entlastet. (§ 4 und 5 EigVO).

 

Aufgrund dieser Reglungen ergibt sich eine umfassende Möglichkeit auf den Wirtschaftsplan und somit auf das wirtschaftliche Ergebnis Einfluss zu nehmen. Wesentlich für eine erfolgreiche Umsetzung ist die frühzeitige Abstimmung mit der Stadt. Hier können insbesondere unterschiedliche Ziele im wirtschaftlichen Ergebnis und in der Leistungserbringung aufeinander abgestimmt werden. Forderungen der Stadt nach einer Reduzierung des Zuschusses würden hier einfließen.

 

Rahmenvereinbarung

Neben dem Wirtschaftsplan als jahresbezogenem Handlungsrahmen sollte eine Mehrjahresstrategie von Verwaltung und Eigenbetrieb entwickelt und mit dem Betriebsausschuss und dem Rat abgestimmt werden. Hier kann die Rahmenvereinbarung, die zwischen dem Oberbürgermeister und dem Eigenbetrieb Gebäudemanagement abgeschlossen wurde, als Beispiel dienen. Hierin wurden u.a. die kurz- und mittelfristigen Ziele bezogen auf Betriebskostensenkungen, die Umsetzung des Vermieter-Mieter-Modells und die Leistungsverrechnung mit Querschnittsämtern festgelegt.

Überprüfung der wirtschaftlichen Entwicklung

Die Eigenbetriebsverordnung und die entsprechenden Satzungen sehen ein Berichtswesen an den Bürgermeister, den Kämmerer und den zuständigen Beigeordneten vor. So ist der Oberbürgermeister Dienstvorgesetzter der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Er ist über alle wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten, kann von der Betriebsleitung Auskunft verlangen und ihr im Interesse der Einheitlichkeit der Verwaltung Weisungen erteilen. (§ 6 Abs. 2 EigVO).

Dem Kämmerer sind der Entwurf des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses, die Vierteljahresübersichten, die Ergebnisse der Betriebsstatistik und die Kostenrechnung zuzuleiten. Er hat in allen finanzwirtschaftlichen Fragen ein Auskunftsrecht. (§ 7 EigVO)

Die Satzungen der Eigenbetriebe sehen vor, dass dem zuständigen Beigeordneten auf Aufforderung in allen Angelegenheiten Auskunft zu erteilen ist.

Nach § 20 EigVO hat die Betriebsleitung dem Oberbürgermeister und dem Betriebsausschuss vierteljährlich 1 Monat nach Quartalsende über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten. Weiterer Inhalt der Berichte sollte die aktualisierte Prognose des Jahresergebnisses sein.

Die Verwaltung sollte gemeinsam mit den Eigenbetrieben eine mittel- und langfristige Geschäftsstrategie entwickeln.

Die Beteiligungsverwaltung übernimmt in Abstimmung mit A 20 und FB 11die Gegenüberstellung von geplanter und tatsächlicher Entwicklung. Sowohl FB 11 als auch A 20 und die Beteiligungsverwaltung bieten an, an den  Sitzungen des Betriebsausschusses teilzunehmen, sofern dies aus gesamtstädtischer Sicht angebracht erscheint.

Der Rat erhält künftig mit der Vorlage des Wirtschaftsplans durch die Betriebsleitung ergänzend eine Stellungnahme der Verwaltung.

 

In einem Gespräch mit den Eigenbetriebsleitern und Dez. V sowie FB 11 und der Beteiligungsverwaltung wurde am 10.2.05 die oben genannte Thematik ausführlich erörtert. Übereinstimmend wurde festgestellt, dass der Wirtschaftsplan das zentrale Instrument darstellt, um auf das Ergebnis des Eigenbetriebes und somit auf die Haushaltsauswirkungen Einfluss nehmen zu können.

 

 

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