Entscheidungsvorlage - FB 23/0042/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, ein Konzept einschließlich Kostenkalkulation für gezielte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wohnraumförderung  (Schwerpunkte: Wohnen im Alter; Bestands-/Modernisierungsförderung) zu erstellen und dieses dem Ausschuss vorzulegen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bericht zur Abwicklung des Wohnungsbauprogrammes 2004

 

 

 


A.  Mietwohnungsneubau

 

 

Einkommensgruppe  A

 

Wie sich bereits im Förderjahr 2003 abgezeichnet hatte, ist die Fördertätigkeit auch im Jahre 2004 weiter rückläufig und eine spürbare Zurückhaltung der Investoren zu beobachten. Damit folgt der Bereich der Mietwohnungsförderung der Gesamtwirtschaftslage, die von einer weitgehenden Investitionszurückhaltung geprägt ist. Diese Tendenz wird auch durch Expertenbefragungen untermauert, die im Wohnungsmarktbarometer 2004 des Fachbereichs Wohnen unter den Punkten 4.5 und 4. 6 detailliert dargestellt sind. Das Wohnungsmarktbarometer wurde den Ausschußmitgliedern mit Datum vom 15.10.2004 zugesandt.

Der zuvor beschriebenen Tendenz folgend konnte auch ein erheblicher Teil des zugewiesenen Mittelkontingentes nicht in Bewilligungsmaßnahmen umgesetzt werden. Somit stellt sich die Bewilligungstätigkeit für den  Mietwohnungsbau im Jahre 2004 wie folgt dar:

 

Schlüsselmäßig zugewiesenes Kontingent:

3.905.800,00 €

Aus dem Aufkommen der Ausgleichszahlung:

336.123,00 €

Insgesamt kontingentmäßig verfügbare Fördermittel

4.241.923,00 €

 

 

lfd.

Nr.

Neubau /

Ausbau

Objekt

Anzahl

WE

davon geeignet für .... (Anzahl Personen)

1

2

3

4

5+

1

Neubau

Trierer Str.   626

5

3

2

-

-

-

2

Neubau

Haarener Gracht   9 - 13

6

-

3

-

3

-

Summen:

11

3

5

-

3

-

 

Für die genannten Fördermaßnahmen ergeben sich folgende Kenndaten:

 

Neu geschaffener Wohnraum:                                        702,89 qm

Aufzuwendende Gesamtkosten:                             3.330.000,00 €

Bewilligte Fördermittel:                                               749.000,00 €

 

Bei dem Objekt Haarener Gracht ist in der Gesamtkostensumme der Anteil für 1.530,23 qm vorhandene Wohnfläche enthalten.

 

 

 

 

 

 

Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Alterung unserer Gesellschaft hat die Landesregierung im Jahre 2004 neue Fördertatbestände und - instrumente im Wohnraumförderprogramm  für die Schaffung von Mietwohnungen und Pflegewohnplätzen integriert, die dem Ziel dienen, neue Wohnformen zu fördern, die den Wohnbedürfnissen älterer, pflege- oder betreuungsbedürftiger Menschen Rechnung tragen. Hierunter sind z.B. Gruppenwohnungen und Pflegewohnplätze zu verstehen.

In der Förderberatung wurde auch gezielt bei Investoren auf die neuen Förderinstrumente hingewiesen, bzw. versucht, potentiellen Bauherren die neuen Maßnahmen nahe zu bringen.

Als ein Beispiel sei hier erwähnt, dass es bei einem Grundstück in der Brabantstr. letztlich wegen der Frage der Rentabilität für den Investor nicht zu einer Verwirklichung einer Maßnahme für Gruppen-wohnungen in Verbindung mit Pflegewohnplätzen (Pflegeinseln) gekommen ist. In Gesprächen mit dem Sozialamt stellte sich zudem heraus, dass das Verfahren nach den Wohnungsbauförderungs-bestimmungen nicht ausreichend mit den Vorschriften nach dem Landespflegegesetz abgestimmt ist, bzw. teilweise mit deren Intentionen kollidiert, so z.B. in der Frage der Kostenübernahme durch das Sozialamt. Während im Sozialrecht von der Objektförderung auf die Subjektförderung umgestellt wurde, wird im Rahmen der Wohnungsbauförderung gerade eine Objektförderung neu aufgebaut.

 

Die aktuellen Änderungen des Wohnraumförderungsprogrammes 2005 und der Wohnraumförderungs-bestimmungen 2005 bringen lediglich in einzelnen Förderdetails wie der Förderhöhe bei Pflegewohn-plätzen leichte Verbesserungen, jedoch keine wesentlichen Änderungen der Fördersystematik mit sich.

 

Insgesamt stellt sich die Frage, wie der nachlassenden Förderneigung der Investoren entgegengewirkt werden kann, angesichts der Tatsache, dass immer weniger Fördermittel durch Bund und Land bereitgestellt werden und auch die Förderkonditionen eher verschlechtert als verbessert werden.

 

Einen Weg zur Verbesserung der Fördertätigkeit stellt nach Einschätzung des Fachbereichs Wohnen eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wohnraumförderung dar. Für den Teilbereich „Neue Wohnformen für das Leben im Alter“ würde zudem den Zielen des Ratsantrages der SPD-Fraktion vom 08.06.2004 „Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung von Personen, die Pflege und Betreuung benötigen“ Rechnung getragen.

 

 

 

 

 

B.  Wohnheimbau

 

Im Bereich der Förderung von Wohnheimen für Behinderte Menschen ist eine Beruhigung der Bewilligungstätigkeit eingetreten. Als wesentlicher Grund für diese Entwicklung ist zu sehen, dass in den ver-gangenen Jahren eine überproportional hohe Fördertätigkeit zu verzeichnen war. Diese wurde unter anderem dadurch ausgelöst, dass der Bund angekündigt hatte, sich aus der Wohnheimförderung komplett zurückzuziehen. Da diese Entwicklung sich bereits seit geraumer Zeit angedeutet hatte, haben die Wohnheimträger offensichtlich verstärkt Anträge eingereicht, um noch in den Genuss der Bundesmittel zu kommen. Im Förderjahr 2003 sind letztmalig Fördermittel des Bundes gewährt worden.

Derzeit haben die Wohnheimträger bei neuen Vorhaben große Schwierigkeiten, den Ausfall der Mittel zu kompensieren und durch andere Gelder zu ersetzen. Dies führte dazu, dass im abgelaufenen Jahr keine weiteren Maßnahmen gefördert werden konnten.

 

 

C.  Eigentumsförderung

 

1. Neubau

Die Förderung des Neubaues von Eigentumsmaßnahmen konnte auf fast gleich hohem Niveau wie im Förderjahr 2003 fortgeführt werden.

Im einzelnen wurden gefördert:

 

Im

Modell

Objekte

Anzahl

Einkommensgrenze gemäß

§§ 20 - 24 WoFG

Mindest-Bruttoeinkommen bei einem

Haushalt mit mindestens 1 Kind

€ / mtl.

Typ 1

19

bis zu 85 v.H.

ca. 2.200,--

Typ 2

14

bis zu 100 v.H.

ca. 2.600,--

Typ 3

4

bis zu 130 v.H.

ca. 3.400,--

Gesamt

37

(2003 = 45)

 

 

 

In den Stadtbezirken wurden gefördert:

 

Bezirk:

Aachen

Brand

Eilendorf

Haaren

Walheim

Laurensberg

Richterich

Anzahl:

10

12

6

4

4

1

0

 

Für die genannten Fördermaßnahmen ergeben sich folgende Kenndaten:

 

-     aufzuwendende Gesamtkosten:                                                               9.148.203,-- €

-     bewilligte Fördermittel:                                                                                2.876.000,-- €

 

 

 

2. Erwerb vorhandenen Wohnraums

 

Im Rahmen dieses Förderprogrammes wurden insgesamt 21 Objekte gefördert (davon 16 Eigentums-wohnungen). In den Stadtbezirken ergeben sich die folgenden Zahlen:

 

 

Bezirk:

Aachen

Brand

Eilendorf

Haaren

Walheim

Laurensberg

Richterich

Anzahl:

12

1

7

1

0

0

0

 

Für die genannten Fördermaßnahmen ergeben sich folgende Kenndaten:

 

-     aufzuwendende Gesamtkosten:                                                                3.188.567,-- 

-     bewilligte Fördermittel:                                             988.500,-- 

 

 

 

 

 

 

 

D.  Bestandsförderung

 

1. Modernisierungsförderung

 

a.) Mietwohnungen und Eigentumsmaßnahmen

Auch weiterhin bewegt sich die Modernisierungsförderung auf sehr niedrigem Niveau.

Das Modernisierungsprogramm des Landes steht in direkter Konkurrenz zum KfW-Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau, aufgelegt durch die Bundesregierung. Die örtlichen Banken wickeln  das  Programm im Auftrag des Bundes öffentlichkeitswirksam ab.

Hier müsste durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit  das Modernisierungsprogramm des Landes stärker bekannt gemacht werden.

 

Als einige der wenigen Bauherren, die auch in den letzten Jahren noch Modernisierungsmittel in Anspruch genommen haben, traten im Jahre 2004 lediglich die GeWoGe bzw. die Stadt Aachen als Antragsteller auf.

 

Für 3 Mietobjekte mit insgesamt 82 Wohneinheiten

Kronenberg 1412-151, Rosberg 28-32, Jülicher Straße 289-291

konnten Fördermittel bewilligt werden.

 

Hierzu ergeben sich die folgenden Kenndaten:

I.                     modernisierter Wohnraum:                         6.643,63 qm

II.                   aufzuwendende Gesamtkosten:                 2.210.400,-- €

III.                  bewilligte Fördermittel:                              1.061.100,--

 

 

b.) Alten- und Pflegeheime

Mit der Fördermöglichkeit der Modernisierung von bestehenden Alten- und Pflegeheimen zur Anpassung an heutige Wohn- und Nutzungsqualitäten wurde auch in diesem Förderbereich im Jahre 2004 ein neues Förderinstrument innerhalb der Modernisierungsförderung geschaffen. Wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung, eine konkrete Maßnahme nicht durchzuführen, hatte für den Träger die Frage der Kostenübernahme seitens des Sozialamtes im Zusammenhang mit der erforderlichen Bestätigung des Bedarfes. Hier wurde die Situation seitens des Trägers deutlich anders eingeschätzt als durch das Sozialamt.

 

 

2. Erwerb von Bindungen

 

Förderungen in diesem Segment wären eine entscheidende Möglichkeit, dem zukünftig verstärkten Wegfall von Belegungsbindungen im Mietwohnungsbestand entgegenzuwirken. Diese Fördermöglichkeit wurde bisher von potentiellen Investoren nicht nachgefragt. Eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit wäre hier notwendig, um diese Förderart besser bekanntzumachen.

 

 

Durch alle zuvor beschriebenen Fördermaßnahmen werden insgesamt Leistungen Bau- und Baunebenkosten in Höhe von ca. 12.820.000,00 € für die Bauwirtschaft angestoßen und damit ein erheblicher Beitrag zur Stärkung der Wirtschaft geleistet.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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