Entscheidungsvorlage - FB 23/0042/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zur Abwicklung des Wohnungsbauprogrammes 2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Verfasst von:
- FB 64
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
15.03.2005
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, ein Konzept einschließlich Kostenkalkulation für gezielte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wohnraumförderung (Schwerpunkte: Wohnen im Alter; Bestands-/Modernisierungsförderung) zu erstellen und dieses dem Ausschuss vorzulegen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bericht zur Abwicklung des
Wohnungsbauprogrammes 2004
A. Mietwohnungsneubau
Einkommensgruppe
A
Wie sich bereits im Förderjahr 2003 abgezeichnet hatte, ist die Fördertätigkeit auch im Jahre 2004 weiter rückläufig und eine spürbare Zurückhaltung der Investoren zu beobachten. Damit folgt der Bereich der Mietwohnungsförderung der Gesamtwirtschaftslage, die von einer weitgehenden Investitionszurückhaltung geprägt ist. Diese Tendenz wird auch durch Expertenbefragungen untermauert, die im Wohnungsmarktbarometer 2004 des Fachbereichs Wohnen unter den Punkten 4.5 und 4. 6 detailliert dargestellt sind. Das Wohnungsmarktbarometer wurde den Ausschußmitgliedern mit Datum vom 15.10.2004 zugesandt.
Der zuvor beschriebenen Tendenz folgend konnte auch ein erheblicher Teil des zugewiesenen Mittelkontingentes nicht in Bewilligungsmaßnahmen umgesetzt werden. Somit stellt sich die Bewilligungstätigkeit für den Mietwohnungsbau im Jahre 2004 wie folgt dar:
Schlüsselmäßig zugewiesenes
Kontingent: |
3.905.800,00 € |
Aus dem Aufkommen der
Ausgleichszahlung: |
336.123,00 € |
Insgesamt
kontingentmäßig verfügbare Fördermittel |
4.241.923,00 € |
lfd. Nr. |
Neubau / Ausbau |
Objekt |
Anzahl WE |
davon geeignet für .... (Anzahl Personen) |
||||
1 |
2 |
3 |
4 |
5+ |
||||
1 |
Neubau |
Trierer Str. 626 |
5 |
3 |
2 |
- |
- |
- |
2 |
Neubau |
Haarener Gracht 9 - 13 |
6 |
- |
3 |
- |
3 |
- |
Summen: |
11 |
3 |
5 |
- |
3 |
- |
Für die genannten Fördermaßnahmen ergeben sich
folgende Kenndaten:
Neu geschaffener Wohnraum: 702,89 qm
Aufzuwendende Gesamtkosten: 3.330.000,00
€
Bewilligte Fördermittel: 749.000,00 €
Bei
dem Objekt Haarener Gracht ist in der Gesamtkostensumme der Anteil für 1.530,23
qm vorhandene Wohnfläche enthalten.
Vor dem Hintergrund einer zunehmenden
Alterung unserer Gesellschaft hat die Landesregierung im Jahre 2004 neue
Fördertatbestände und - instrumente im Wohnraumförderprogramm für die Schaffung von Mietwohnungen und
Pflegewohnplätzen integriert, die dem Ziel dienen, neue Wohnformen zu fördern,
die den Wohnbedürfnissen älterer, pflege- oder betreuungsbedürftiger Menschen
Rechnung tragen. Hierunter sind z.B. Gruppenwohnungen und Pflegewohnplätze
zu verstehen.
In der Förderberatung wurde auch
gezielt bei Investoren auf die neuen Förderinstrumente hingewiesen, bzw.
versucht, potentiellen Bauherren die neuen Maßnahmen nahe zu bringen.
Als ein Beispiel sei hier erwähnt, dass
es bei einem Grundstück in der Brabantstr. letztlich wegen der Frage der
Rentabilität für den Investor nicht zu einer Verwirklichung einer Maßnahme für
Gruppen-wohnungen in Verbindung mit Pflegewohnplätzen (Pflegeinseln) gekommen
ist. In Gesprächen mit dem Sozialamt stellte sich zudem heraus, dass das
Verfahren nach den Wohnungsbauförderungs-bestimmungen nicht ausreichend
mit den Vorschriften nach dem Landespflegegesetz abgestimmt ist, bzw. teilweise
mit deren Intentionen kollidiert, so z.B. in der Frage der Kostenübernahme
durch das Sozialamt. Während im Sozialrecht von der Objektförderung auf
die Subjektförderung umgestellt wurde, wird im Rahmen der Wohnungsbauförderung
gerade eine Objektförderung neu aufgebaut.
Die aktuellen Änderungen des
Wohnraumförderungsprogrammes 2005 und der Wohnraumförderungs-bestimmungen 2005
bringen lediglich in einzelnen Förderdetails wie der Förderhöhe bei
Pflegewohn-plätzen leichte Verbesserungen, jedoch keine wesentlichen Änderungen
der Fördersystematik mit sich.
Insgesamt stellt sich die Frage, wie der nachlassenden Förderneigung der Investoren entgegengewirkt werden kann, angesichts der Tatsache, dass immer weniger Fördermittel durch Bund und Land bereitgestellt werden und auch die Förderkonditionen eher verschlechtert als verbessert werden.
Einen Weg zur Verbesserung der Fördertätigkeit stellt nach Einschätzung des Fachbereichs Wohnen eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wohnraumförderung dar. Für den Teilbereich „Neue Wohnformen für das Leben im Alter“ würde zudem den Zielen des Ratsantrages der SPD-Fraktion vom 08.06.2004 „Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung von Personen, die Pflege und Betreuung benötigen“ Rechnung getragen.
B.
Wohnheimbau
Im Bereich der Förderung von Wohnheimen
für Behinderte Menschen ist eine Beruhigung der Bewilligungstätigkeit
eingetreten. Als wesentlicher Grund für diese Entwicklung ist zu sehen,
dass in den ver-gangenen Jahren eine überproportional hohe Fördertätigkeit zu
verzeichnen war. Diese wurde unter anderem dadurch ausgelöst, dass der Bund
angekündigt hatte, sich aus der Wohnheimförderung komplett zurückzuziehen. Da
diese Entwicklung sich bereits seit geraumer Zeit angedeutet hatte, haben die
Wohnheimträger offensichtlich verstärkt Anträge eingereicht, um noch in den
Genuss der Bundesmittel zu kommen. Im Förderjahr
2003 sind letztmalig Fördermittel des Bundes gewährt worden.
Derzeit haben die Wohnheimträger bei neuen Vorhaben große Schwierigkeiten, den Ausfall der Mittel zu kompensieren und durch andere Gelder zu ersetzen. Dies führte dazu, dass im abgelaufenen Jahr keine weiteren Maßnahmen gefördert werden konnten.
C. Eigentumsförderung
1.
Neubau
Die Förderung des Neubaues von Eigentumsmaßnahmen
konnte auf fast gleich hohem Niveau wie im Förderjahr 2003 fortgeführt werden.
Im einzelnen wurden gefördert:
Im Modell |
Objekte Anzahl |
Einkommensgrenze gemäß §§ 20 - 24 WoFG |
Mindest-Bruttoeinkommen bei einem Haushalt mit mindestens 1 Kind € / mtl. |
|
Typ 1 |
19 |
bis zu 85 v.H. |
ca. 2.200,-- |
|
Typ 2 |
14 |
bis zu 100 v.H. |
ca. 2.600,-- |
|
Typ 3 |
4 |
bis zu 130 v.H. |
ca. 3.400,-- |
|
Gesamt |
37 |
(2003 = 45) |
|
|
In den Stadtbezirken wurden gefördert:
Bezirk: |
Aachen |
Brand |
Eilendorf |
Haaren
|
Walheim |
Laurensberg |
Richterich |
Anzahl: |
10 |
12 |
6 |
4 |
4 |
1 |
0 |
Für die genannten Fördermaßnahmen ergeben sich folgende Kenndaten:
- aufzuwendende Gesamtkosten:
9.148.203,--
€
- bewilligte Fördermittel: 2.876.000,--
€
2.
Erwerb vorhandenen Wohnraums
Im Rahmen dieses Förderprogrammes wurden insgesamt 21
Objekte gefördert (davon 16 Eigentums-wohnungen). In den
Stadtbezirken ergeben sich die folgenden Zahlen:
Bezirk: |
Aachen |
Brand |
Eilendorf |
Haaren |
Walheim |
Laurensberg |
Richterich |
Anzahl: |
12 |
1 |
7 |
1 |
0 |
0 |
0 |
Für die genannten Fördermaßnahmen ergeben sich folgende Kenndaten:
- aufzuwendende Gesamtkosten: 3.188.567,-- €
- bewilligte
Fördermittel: 988.500,-- €
D. Bestandsförderung
1. Modernisierungsförderung
a.) Mietwohnungen und
Eigentumsmaßnahmen
Auch
weiterhin bewegt sich die Modernisierungsförderung auf sehr niedrigem Niveau.
Das
Modernisierungsprogramm des Landes steht in direkter Konkurrenz zum
KfW-Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau, aufgelegt durch die
Bundesregierung. Die örtlichen Banken wickeln das Programm im
Auftrag des Bundes öffentlichkeitswirksam ab.
Hier
müsste durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit das Modernisierungsprogramm des Landes stärker bekannt
gemacht werden.
Als
einige der wenigen Bauherren, die auch in den letzten Jahren noch
Modernisierungsmittel in Anspruch genommen haben, traten im Jahre 2004
lediglich die GeWoGe bzw. die Stadt Aachen als Antragsteller auf.
Für
3 Mietobjekte mit insgesamt 82 Wohneinheiten
Kronenberg
1412-151, Rosberg 28-32, Jülicher Straße 289-291
konnten
Fördermittel bewilligt werden.
Hierzu
ergeben sich die folgenden Kenndaten:
I.
modernisierter
Wohnraum:
6.643,63 qm
II.
aufzuwendende
Gesamtkosten: 2.210.400,-- €
III.
bewilligte
Fördermittel: 1.061.100,--
€
b.) Alten- und Pflegeheime
Mit der Fördermöglichkeit der
Modernisierung von bestehenden Alten- und Pflegeheimen zur Anpassung an heutige
Wohn- und Nutzungsqualitäten wurde auch in diesem Förderbereich im Jahre 2004
ein neues Förderinstrument innerhalb der Modernisierungsförderung geschaffen.
Wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung, eine konkrete Maßnahme nicht
durchzuführen, hatte für den Träger die Frage der Kostenübernahme seitens des
Sozialamtes im Zusammenhang mit der erforderlichen Bestätigung des Bedarfes.
Hier wurde die Situation seitens des Trägers deutlich anders eingeschätzt als
durch das Sozialamt.
2. Erwerb von Bindungen
Förderungen in diesem Segment wären eine entscheidende Möglichkeit, dem zukünftig verstärkten Wegfall von Belegungsbindungen im Mietwohnungsbestand entgegenzuwirken. Diese Fördermöglichkeit wurde bisher von potentiellen Investoren nicht nachgefragt. Eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit wäre hier notwendig, um diese Förderart besser bekanntzumachen.
Durch
alle zuvor beschriebenen Fördermaßnahmen werden insgesamt Leistungen
Bau- und Baunebenkosten in Höhe von ca. 12.820.000,00 € für die
Bauwirtschaft angestoßen und damit ein erheblicher Beitrag zur Stärkung der
Wirtschaft geleistet.
