Kenntnisnahme - FB 02/0232/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und europäische Angelegenheiten nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners in der Region Aachen im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Einrichtung des ’Einheitlichen Ansprechpartners’ in der Region Aachen im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinien, Darstellung des aktuellen Sachstands

Der von der Europäischen Union mit der Dienstleistungsrichtlinie vom 28. Dezember 2006 ins Leben gerufene Einheitliche Ansprechpartner soll die Aufnahme, die Ausübung und auch die spätere Einstellung einer Dienstleistung für Anbieter aus den Mitgliedsstaaten erleichtern, um so den Binnenmarkt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen voranzubringen. Der EA informiert nicht nur über erforderliche Verfahren und Formalitäten, die es zu beachten gilt, sondern steht dem Dienstleister auch als Verfahrensmittler zur Verfügung. Über den EA sollen zukünftig alle im jeweiligen Zielland erforderlichen Formalitäten und Verfahren vollständig abgewickelt werden können. Die EA stehen in direktem Kontakt mit dem Dienstleister und den in dem jeweiligen Fall in Nordrhein-Westfalen zuständigen Behörden. Über den EA läuft u. a. die gesamte Verfahrenskorrespondenz (Anträge, Erklärungen Anfragen, Bescheide etc.). Dies soll  – zur Verfahrenserleichterung - auch aus der Ferne, also auf elektronischem Wege ermöglicht werden.

 

Seit der letzten Berichterstattung der Verwaltung vor dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Europäische Angelegenheiten am 23. Januar 2008 richtete sich die Aufmerksamkeit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen in dieser Thematik auf zwei zentrale Fragestellungen:

 

a)      Der Landesregierung standen drei Modelle zur Verwirklichung der Funktion des Einheitlichen Ansprechpartners zur Wahl, nämlich die Zuständigkeit bei den Kommunen, bei den Kammern oder in Mischmodellen (also Kommunen und Kammern gemeinsam) zu verorten; das Jahr 2008 war bestimmt von der Frage, für welches Modell sich die Landesregierung entscheiden würde

b)      Ungeachtet der Entscheidung der Landesregierung für eines der o.a. Modelle waren die Kommunen gehalten, sich auf den in jedem denkbaren Fall eintreffenden Bedarf an Erfassung, Harmonisierung und Sicherstellung der Verfügbarkeit von kommunalen Verwaltungsprozessen vorzubereiten, der durch die Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie für die Kommunen entstehen würde. Für jede Kommune, also auch für Aachen, muss – insbesondere bei der Abstimmung vorhandener elektronischer Verfahren mit den zu erwartenden zentralen, auf Bundesebene gesteuerten EDV-Verfahren – individuell geklärt werden, wie die kommunalen Verfahren auf die Ansprüche der EU-Dienstleistungsrichtlinie hin verbessert, beschleunigt und harmonisiert werden müssen.

 

In der ersten Fragestellung kam es im Dezember 2008 zu einer Grundlagenentscheidung des NRW-Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Der Verwaltungsvorstand hat in einer Sitzung im Oktober 2008 eine Entscheidung für die Fragestellung (b) getroffen.

 

zu a)

 

Träger des ’Einheitlichen Ansprechpartners’ (EA) für ansiedlungswillige Dienstleistungsunternehmen aus den EU-Mitgliedsstaaten sollen in Nordrhein-Westfalen die Kommunen werden. Dabei wird ihre Zahl auf maximal 18 Ansprechpartner landesweit begrenzt, außerdem sollen die Städte und Kreise dabei eng mit den Industrie- und Handels- bzw. den Handwerkskammern und den Kammern der freien Berufe zusammenarbeiten. Das beschloss die Landesregierung bei ihrer letzten Sitzung im Jahr 2008 am 16.12.08. Wirtschaftsministerin Christa Thoben soll danach dem Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf bis Ende Januar 2009 vorlegen. Anschließend erfolgt die Verbändeanhörung. Nach der jetzt erfolgten Grundsatzentscheidung der Landesregierung werden die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners den Kreisen und kreisfreien Städten per Gesetz zugewiesen. Die Kommunen sollen durch freiwillige Kooperationen die Zahl der Einrichtungen auf maximal 18 im Lande begrenzen. Die Kammern als Vertreter der gewerblichen und freiberuflichen Wirtschaft sind an der Erfüllung dieser Aufgabe zu beteiligen, über Art und Umfang sind zwischen Kommunen und Kammern frühzeitig freiwillige Vereinbarungen zu treffen. Das Gesetz über die Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner soll am 28. Dezember 2009 in Kraft treten.

 

Die kommunalen Spitzenverbände hatten bereits bei den ersten Anzeichen einer NRW-Entscheidung im Dezember zu deren Eckpunkten Stellung bezogen. Sie begrüßten es, dass nunmehr auch für Nordrhein-Westfalen zumindest die Eckpunkte der geplanten Verortung offiziell mitgeteilt wurden. Angesichts der monatelangen, teilweise äußerst kontrovers geführten Diskussion um die Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners und angesichts des verbleibenden Zeitraums von (nur noch) rund zwölf Monaten, innerhalb dessen die EU-Dienstleistungsrichtlinie umzusetzen ist, war die Bekanntgabe dieser Eckpunkte überfällig. Die Zuweisung der Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners an die Kreise und kreisfreien Städten entspricht einer Forderung der kommunalen Spitzenverbände. Die Verbände kritisieren jedoch, dass die geplante Festlegung auf höchstens 18 Einheitliche Ansprechpartner und die damit verbundene Verpflichtung zur Bildung von interkommunalen Kooperationen äußerst kritisch zu sehen ist. Eine nachvollziehbare und insbesondere unter fachlichen Gesichtspunkten tragfähige Begründung für die beabsichtigte Begrenzung auf höchstens 18 Einheitliche Ansprechpartner ist nach ihrer Einschätzung nicht erkennbar. Unter fachlichen Gesichtspunkten bedarf es keiner flächendeckenden Bildung von Kooperationen, um die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners auf kommunaler Ebene wahrnehmen zu können. Im Hinblick darauf, dass den Einheitlichen Ansprechpartnern in mittelfristiger Perspektive über den Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie hinaus möglicherweise auch im Verhältnis Verwaltung – Bürger weitere Funktionen zugewiesen werden (insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Ergänzung des Verwaltungsverfahrensrechts), begegnet es zudem grundsätzlichen Bedenken, wenn von dem landesorganisationsrechtlich vorgegebenen

Verwaltungsaufbau ohne nähere Begründung abgewichen werden soll, zumal zusätzlicher Abstimmungs- und Organisationsaufwand ausgelöst wird, der durch eine Verortungsentscheidung zugunsten aller 54 Kreise und kreisfreien Städte vermeidbar gewesen wäre. Weitere Bedenken ergeben sich daraus, dass die Einheitlichen Ansprechpartner einer Fachaufsicht unterliegen sollen, was auf der aus Sicht der Verbände nicht zwingenden Annahme beruht, bei den Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners handele es sich um Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung.

Hinsichtlich der Finanzierung machten die Verbände deutlich, dass sie in der Diskussion deutlich gemacht hatten, dass es angesichts vor Ort schon vorhandener Strukturen, möglicher Synergieeffekte und der Gebührenfähigkeit der Leistungen

des Einheitlichen Ansprechpartners zu keinen konnexitätsrelevanten Mehrbelastungen kommen dürfte. Voraussetzung dafür sei aber insbesondere eine entsprechende Gebührenbemessung durch das Land.

 

Die in dem Eckpunktepapier enthaltenen Aussagen zum Verhältnis zwischen Einheitlichen Ansprechpartnern und Kammern werden von den Verbänden als mittragbar angesehen. Positiv bewertet wird, dass die Einzelheiten der Beteiligung der Vertreter der gewerblichen und freiberuflichen Wirtschaft nicht zentral vorgegeben, sondern vor Ort zwischen den jeweils verantwortlichen Kommunen und den Kammern getroffen werden sollen.

 

In der Region Aachen hatte sich bereits in 2007 ein Arbeitskreis aus Vertretern der Gebietskörperschaften und der Kammern konstituiert, der diese Fragen erörtern sollte. Angesichts der Verzögerung der Grundsatzentscheidung der Landesregierung war dieser Arbeitskreis zum Warten gezwungen, nimmt aber Anfang Februar 2009 seine Arbeit wieder auf und berichtet dem Lenkungsgremium der Regionalkonferenz.

Der Fortsetzung der Arbeit dieses Arbeitskreises musste jedoch eine wichtige Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften der Region Aachen vorausgehen. Aus der Landesregierung und durch die kommunalen Spitzenverbände war nämlich zu erfahren, dass die Gebietskörperschaften selbst den Zuschnitt der 18 künftigen Zuständigkeitsgebiete abzustimmen und der Landesregierung vorzuschlagen haben, anderenfalls die Landesregierung diesen Zuschnitt selbst vornehmen würde. Die kommunalen Spitzenverbände haben deshalb am 17.12. bei einer ersten Informationsveranstaltung die Gebietskörperschaften zu zeitnahen Abstimmungen aufgefordert. Für die Region Aachen wurde diese Abstimmung zwischen dem Oberbürgermeister und den Landräten auf Ende Januar anberaumt.

 

Zum Redaktionsschluss dieser Vorlage hat diese Abstimmung noch nicht stattgefunden. Über das Ergebnis wird in der Ausschussitzung mündlich berichtet.

 

zu b)

 

Auf Beschluss des Verwaltungsvorstandes wurden im November 2008 FB 02 und FB 11 mit der Koordinierung der Vorbereitung der in der Stadt Aachen angewandten relevanten Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie und einer zeitnahen Berichterstattung beauftragt. Die Arbeitsgruppe aus den beiden Fachbereichen befasst sich zurzeit mit der Erfassung der relevanten Verfahren und des absehbaren Änderungs- und Harmonisierungsbedarfs. Dabei sind entscheidende Vorgaben von Bundes- und Landesebene für die notwendigen Vorbereitungsarbeiten bis zur Einführung der EU-Dienstleistungsrichtlinie am 1.1.2010 noch nicht gemacht. So ist aktuell noch nicht erkennbar, wie die Schnittstellen zwischen kommunalen EDV-Anwendungen und zentralen Anwendungen auf Bundesebene gestaltet werden. Auch sind Vorgaben für die Verfahrensgeschwindigkeiten – in welcher Zeit müssen Genehmigungen erteilt werden? – noch nicht erkennbar. Die Arbeitsgruppe führt ihre Aufgaben mit dem Ziel aus, die Stadt Aachen auch angesichts dieser noch bestehenden Unwägbarkeiten bestmöglich auf die Einführung der EU-Dienstleistungsrichtlinie vorzubereiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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