Entscheidungsvorlage - FB 02/0236/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Soziale Stadt Aachen-Nord: Integriertes Handlungskonzept und Anmeldung zum Bund-Länder-Förderprogramm „Soziale Stadt“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Beteiligt:
- Dezernat I; Dezernat III; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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25.03.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt das Integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Aachen-Nord zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ beim Land Nordrhein-Westfalen zu beantragen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im kommenden Jahr wird die Förderung für den Stadtteil Aachen-Ost (Ostviertel und Rothe Erde) nach insgesamt zehn Jahren Förderung zu Ende gehen. Ca. 10 Mio. Euro aus Mitteln des Stadtteilerneuerungsprogramms werden dann in den Stadtteil geflossen sein, um die soziale und ökonomische Infrastruktur, die sozialkulturelle Integration und die Verbesserung des öffentlichen Raumes im Quartier voranzubringen.
Nach einer Gegenüberstellung grundsätzlich in Frage kommender Stadtteile wurde das Aachen-Nord als für die Förderung angestrebter Nachfolgestadtteil ermittelt. Unter Aachen-Nord ist das Gebiet entlang der Jülicher Straße vom Alleenring bis zur Stadtbezirksgrenze nach Haaren definiert worden. Auf Grundlage eines Antrags der CDU-Fraktion zur Situation im Rehmviertel vom 10.08.2007 und eines Antrags zur Tagesordnung der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN vom 19.05.2008 und hat die Politik im Planungsausschuss vom 12.06.2008 auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und europäische Angelegenheiten die Verwaltung beauftragt, ein integriertes Handlungskonzept für Aachen-Nord zu erarbeiten und somit den Stadtteil zum Förderprogramm Soziale Stadt anzumelden.
Seit Oktober 2008 sind die beiden Planungsbüros BASTA und Stadtbüro in enger Abstimmung mit der Verwaltung - federführend vertreten durch FB 02 (Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten) und FB 61 (Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen) mit der Entwicklung des IHK beschäftigt. Im Rahmen dieses Entwicklungsprozesses wurde auf die Einbeziehung und Beteiligung sowohl der im Viertel bereits vorhandenen Akteure, Netzwerke und Einrichtungen als auch der inhaltlich relevanten Dienststellen der Verwaltung (Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, Stabstelle Integration, Fachbereich Umwelt, usw.) großen Wert gelegt. So wurden verschiedene Werkstattgespräche, mehrere Verwaltungsrunden, eine Vielzahl von Einzelgesprächen mit lokalen Akteuren durchgeführt und eine intern-extern gemischte Arbeitsgruppe eingerichtet, über die Projektideen und Schwerpunkte der Stadtteilerneuerung ermittelt und in ihren groben Zügen abgestimmt wurden.
Neben sieben identifizierten Teilräumen mit je unterschiedlichen Spezifika und gebietsbezogenen Handlungsansätzen wurden für das IHK mit den drei „Nordlichtern“ Leitlinien definiert, die die strategische Grundausrichtung der Stadtteilerneuerungsmaßnahmen in den kommenden drei Jahren darstellen (siehe Anlage).
Um den direkten Anschluss an Aachen-Ost gewährleisten zu können, muss auf der Grundlage des hier vorgestellten Integrierten Handlungskonzepts fristgerecht bis zum 30.03.2009 beim Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen die Aufnahme in das Förderprogramm beantragt werden. Ab 2010 soll das Viertel dann für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren Fördermittel in ähnlicher Höhe wie Aachen-Ost (durchschnittlich 1 Mio. €/Jahr) zur Verbesserung seiner Infrastruktur und der Lebenssituation seiner BewohnerInnen erhalten. Die Interministerielle Arbeitsgruppe der Landesregierung wird Mitte Mai entscheiden, ob Aachen-Nord in das Förderprogramm „Soziale Stadt NRW“ aufgenommen wird. Im Falle eines positiven Votums wird im Juni der erste Förderantrag mit inhaltlich und finanziell konkretisierten Projekten einzureichen sein.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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Finanzielle Auswirkungen sind zum einen in der Fortsetzung der allgemeinen konzeptionellen Arbeit am Integrierten Handlungskonzept und zum anderen in der weiteren Vorbereitung und Umsetzung einzelner Konzeptbestandteile zu erwarten.
Nach der Erarbeitung und Abrechnung des Integrierten Handlungskonzepts sind im Produkt Räumliche Planung und Entwicklung (090.010.010) im Produktsachkonto „Rahmenplanung Aachen-Nord“ (5291.009) stehen voraussichtlich noch ca. 60.000€ für 2009 zur Verfügung, die für weitere Konkretisierungen der Planungen einzusetzen sind.
Neben dem Einsatz von Fördermitteln, insbesondere aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“, werden insbesondere ab 2010 für die einzelnen Konzeptbestandteile Mittel in den kommunalen Haushalt einzustellen sein, deren Höhe von der Weiterentwicklung des Handlungskonzepts abhängt und deshalb noch nicht abschließend bekannt ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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88,8 kB
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