Kenntnisnahme - FB 23/0046/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Wohnungsmarktbeobachtung – KomWob 3. Aachener Wohnungsmarktbericht 2004Ergänzender Bericht lt. Beschluss vom 01.02.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Verfasst von:
- FB 64
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
15.03.2005
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung am 01.02.2005 wurde unter TOP 4.1, öffentliche Sitzung, die Vorlage der Verwaltung zum 3. Aachener Wohnungsmarktbericht 2004 beraten. Herr Bethker hat in dieser Sitzung einen umfänglichen Katalog zusätzlicher Fragen der Verwaltung und den Mitgliedern des Ausschusses ausgehändigt. Der Ausschuss erklärte sich damit einverstanden, dass die Verwaltung anstelle einer mündlichen Beantwortung zu diesem Fragenkatalog einen schriftlichen Bericht vorlegt.
In der Niederschrift zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt sind die in der Sitzung bereits mündlich gestellten Fragen betreffend
Erfordernis des Mietwohnungsneubaues,
Mietenentwicklung bei Ende der öffentlichen Mietpreisbindung,
Umsetzungsstand der Beschlüsse zur Realisierung von 20 % gefördertem Wohnungsbau in Planverfahren,
Sinnhaftigkeit einer (eu-)regionalen Wohnungsmarktbeobachtung,
bereits behandelt.
Die nachfolgenden Erläuterungen orientieren sich an dem Aufbau des von Herrn Bethker ausgehändigten Fragenkataloges zur Sitzungsvorlage bzw. zum Wohnungsmarktbericht:
a) Leerstandsquote
Die Leerstandsquote und ihre Entwicklung über mehrere Jahre ist einer der besonders wichtigen Indikatoren für die Analyse des Wohnungsmarktzustandes.
Der Fachbereich Wohnen ist Mitglied in den Arbeitsgruppen ‚Strategie‘ und ‚Methoden‘ des landesweiten Initiativkreises zur Kommunale Wohnungsmarktbeobachtung. Hier wurde für die Ermittlung einer Leerstandsquote für den gesamten Wohnungsmarkt die im Wohnungsmarktbericht beschriebene Vorgehensweise abgestimmt. Sie läßt sich mit vertretbarem finanziellen Aufwand bewerkstelligen, ist gleichzeitig verlässlich.
Ergänzend zu den gesamtstädtischen Daten lässt sich auch eine Aufteilung nach den statistischen Bezirken mit Zuordnung zu den Stadtbezirken darstellen. Um weitergehende quartiersbezogene Aussagen zu erhalten, müßten die Möglichkeit einer Neuprogrammierung der Datenauswertung sowie die Kosten hierfür bei der Stawag erfragt werden. Eine Differenzierung nach Zweit- und Mehrwohnsitzen würde einen Abgleich mit der Einwohnermeldedatei voraussetzen, der allerdings eine personenbezogene Identifizierung erforderte. Dies wird allein aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht umsetzbar sein. Im übrigen wird in der Stadt Aachen seit Einführung der Zweitwohnsitzsteuer statistisch nicht mehr nach Bevölkerungsgruppen mit Erst- bzw. Zweitwohnsitz unterschieden.
b) Haushaltsverkleinerung
Seit 1990 stieg analog den landes-/bundesweiten Trends der durchschnittliche Wohnflächenverbrauch / Wohneinheit und /Person auch in Aachen kontinuierlich; liegt aber in beiden Kategorien unter dem Landesdurchschnitt. Die immer noch anhaltende Tendenz zu kleineren Haushalten (Singles, Alleinerziehende, 2-Personen-Haushalte) ist bedingt durch gesellschaftlische Entwicklungen.
In Bezug auf den Wohnflächenbedarf ist beispielhaft zu vergleichen der höhere Bedarf einer/s Alleinerziehenden mit 1 Kind gegenüber einem anderen 2-Personen-Haushalt.
Die dem Fachbereich Wohnen insbesondere über die Wohnungsbauförderungsanstalt NRW vorliegenden Prognosen und Expertenmeinungen sehen auf diese Gesamtthematik bezogen noch keine Trendwende in Sicht. Somit kann sich in der Tat selbst bei stagnierender oder leicht rückläufiger Gesamtbevölkerungszahl ein leichter Anstieg der Wohnungsnachfrage ergeben. Bei Fördermaßnahmen im Bestand sowie bei Neubauvorhaben ist den veränderten Nachfragen Rechnung zu tragen.
c) Wegfall geförderter Wohnungen
siehe Niederschrift zur Sitzung am 01.02.05
d) zu den Vorschlägen und Anregungen
da) Erhöhung der Zweckbindungen im Bestand
Wie auch in dem Bericht zur Abwicklung des Wohnungsbauprogrammes 2004 (TOP in dieser Sitzung) dargestellt, sollte es Aufgabe einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit sein, für die Instrumente der Förderungen im Bestand (Modernisierung verbunden mit Mietpreis- und Belegungsbindungen; Erwerb von Mietpreis- und Belegungsbindungen an bestehenden freifinanzierten Wohnungen) zu werben. Ebenso wird in gezielten Foren und Expertenrunden mit den Akteuren auf dem Wohnungsmarkt zu erfahren sein, wie die Motivation zur Inanspruchnahme der Fördermittel gesteigert werden kann. Ggf. werden entsprechende Initiativen an das zuständige Landesministerium notwendig.
Zwischen Fachbereich Wohnen und gewoge wird derzeit über einen geförderten Erwerb von Bindungen verhandelt.
Nicht auszuschließen ist auf mittelfristige Sicht, auch über eine städtische Ergänzungsförderung zu diskutieren; beispielsweise finanziert aus revolvierenden Fonds.
db) Modernisierung des städtischen Wohnhausbesitzes
Hierzu wurde im Zusammenhang mit der Vorlage zu TOP 2.2, nicht-öffentlicher Teil, der Sitzung am 01.02.05 beraten und seitens der Verwaltung dargelegt, dass unter Berücksichtigung der mit den Auswirkungen der HartzIV-Gesetzgebung noch zu machenden Erfahrungen nach Mitte 2005 ein Gesamtkonzept erarbeitet wird.
dc) neue Wohngebiete mit nachfrageorientierter Infrastruktur
Bei der Wohnungsvermittlung im Fachbereich Wohnen und im Erfahrungsaustausch mit den Akteuren am Wohnungsmarkt werden Erkenntnisse gewonnen über die Bedürfnisse der Wohnungsnachfrager bzw. über die Ablehnungsgründe zu Wohnungsstandorten. Hieraus ergeben sich auch Anhaltspunkte dafür, welche infrastrukturellen Aspekte aus Sicht der Nachfrager für die Qualität des Wohnstandortes relevant sind, z.B. ‚kurze Wege‘ in Bezug auf die Deckung des täglichen Bedarfes; ÖPNV-Anbindung; Kinder-, Jugend- und Alteneinrichtungen. Solche Erkenntnisse müssen bei der Planung neuer Wohngebiete einfließen. Die fachübergreifende Arbeitsgruppe ‚Strategische Entwicklung von Wohnbauflächen‘ hat diese Zielsetzung im Grundsatzpapier, das von WLA und Planungsausschuss beschlossen wurde, ebenfalls verankert.
dd) Abbau von Investitionshemmnissen
Wie bereits zu da) und in der separaten Vorlage in dieser Sitzung zur Abwicklung des Wohnungsbauprogrammes 2004 beschrieben, ist aus Sicht der Verwaltung eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und mit den Akteuren am Wohnungsmarkt der Austausch über die Investitionshemmnisse aus deren Sicht und Lösungsansätze zu führen. Im Zusammenhang wird ergänzend hingewiesen auf das Wohnungsmarktbarometer, in dem die befragten Akteure am Wohnungsmarkt sich zu den Investitionshemmnissen geäußert haben.
Auch diese Zielsetzung hat die fachübergreifende Arbeitsgruppe (siehe vor bei dc) in das Grundsatzpapier aufgenommen.
de) nachgefragte Wohnformen
Aus den vorliegenden Erfahrungen, den Tendenzen in der gesellschaftlichen Entwicklung sowie den Hinweisen auf die demographische Entwicklung lassen sich als nachgefragte Wohnformen ableiten:
familienfreundliche kernbereichsnahe Wohnungen,
Wohnungen mit variablen Grundrissen sowie kleinere Wohnungen, die bezahlbar sind,
sinnvoll durchmischte und überschaubare Gebäudeeinheiten,
Angebote für ältere, pflegebedürftige, behinderte Menschen (Gruppenwohnen, Pflegeinseln, Modernisierung bestehender Alten-/Pflegeheime).
df) Förderproblematik
In den Fördervorschriften für dieses Jahr sind keine nennenswerten Verbesserungen eingearbeitet. Der Bund zieht sich immer weiter aus der Wohnraumförderung zurück; das Land kann die Einnahmeausfälle nicht kompensieren.
Die neuen Angebote gerade für ältere, pflegebedürftige, behinderte Menschen sind nicht ausgewogen. Hierzu wird auf die separate Vorlage zur Abwicklung des Wohnungsbauprogrammes 2004 hingewiesen.
