Kenntnisnahme - FB 23/0043/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs-  und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und  begrüßt die beabsichtigte Vorgehensweise, die Erkenntnisse aus der Wohnungsvermittlung in dem Handlungsprogramm gemäß Beschluss dieses Ausschusses vom 01.02.2005, TOP 4.1,  zu verwerten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Berichtswesen betreffend Wohnungssuchende- und Wohnungsvermittlung

 

 

Entsprechend der Beratungsergebnisse im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss am 15.04 und 26.08.1997 berichtet die Verwaltung, Fachbereich Wohnen – FB 64 -, jährlich über die Entwicklung der Wohnungssuchenden und der Wohnungsvermittlung im geförderten Wohnungsmarkt.

 

Beigefügt sind:

 

Anlage 1:                                 Wohnungssuchenden-Statistik

                        Übersicht seit Dezember 1997 bis Dezember 2004

 

Die Daten geben den Stand der jeweils am Jahresende noch registrierten Wohnungssuchenden wider. Die Ende 2004 gegenüber den Vorjahren leicht gesunkene Zahl (trotz etwa gleichbleibend hoher Anzahl ausgestellter Wohnberechtigungsscheine) ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Umzugsbereitschaft im 2. Halbjahr 2004 aufgrund der allgemeinen finanziellen Situation und der Ungewissheit hinsichtlich der Auswirkungen der HartzIV-Gesetzgebung abnahm.

Dies kann nicht als Hinweis auf eine Entspannung im geförderten Wohnungsmarkt interpretiert werden. Eine abnehmende Fluktuationsrate erzeugt höheren Druck insbesondere für diejenigen Wohnungssuchenden, die eine preiswertere Wohnung als bisher oder eine preiswerte angemessene größere Wohnung suchen. Somit sind für den Fachbereich Wohnen die verbleibenden Wohnungssuchenden durch das geringere Angebot an preisgünstigem Wohnraum schwieriger zu vermitteln; der Beratungsaufwand hat demzufolge intensiv an Qualität und Umfang zugenommen.

Bereits in den letzten Wochen des vergangenen Jahres sind infolge des Inkrafttretens von Hartz IV betroffene Personenkreise aus eigenem Antrieb vorstellig geworden, um vor der anstehenden Prüfung der Unterkunftskosten auf Angemessenheit eine preiswertere Wohnung zu finden.  Dies hat sich zu Beginn 2005 fortgesetzt.  Aufforderungen der ARGE oder des Sozialamtes aufgrund einer festgestellten Unangemessenheit der Miete hat es bislang nicht gegeben.

Weiterhin sind aktuell bei der Wohnungsversorgung Problemstellungen zu nennen mit

 

      der immer noch sehr hohen Anzahl Minderverdienender  mit einem Anteil von nahezu 90 % aller Wohnungssuchenden           (maßgebliche Einkommensgrenze ./. 20 %).

           

      der  stagnierend hohen Anzahl von kinderreichen Haushalten, die aufgrund der Familiengröße, häufig verknüpft mit der Einkommenssituation nur schwer mit angemessenem Wohnraum versorgt werden können.

 

      der weiterhin auf hohem Niveau bleibenden Anzahl Alleinerziehender, die aufgrund der Einkommenssituation nur schwer mit geeignetem Wohnraum versorgt werden können.        

 

 

 

Anlage 2:    Wohnungssuchenden-Statistik-Gesamt (nach amtlichen Muster);

                   Vergleich 12.2003 zu 12.2004

 

Anlage 3:    Wohnungssuchenden-Statistik, aufgeteilt nach Bezirken;

                  Vergleich 12.2003 zu 12. 2004

 

Anlage 4:    Freigemeldete Wohnungen mit Besetzungsrecht (Zweit- und Mehrfachbelegung)

                  nach Dringlichkeitsrang und Haushaltsgröße

 

 

 

Anlage 5:      Erstbelegungen für die im 2004 bezugsfertig gewordenen Neubauten nach Dringlichkeitsrang und Haushaltsgröße

                       

                        1. Kruppstr. 24, 26 und 28                           29 Wohnungen

                       

                        2. Von-Coels-Str. 164                                  7   Wohnungen

                       

                        3. Kelmesbergweg 41                                  4  Wohnungen

                       

                        4. Turpinstr. 33                                              12 Wohnungen

                         

5. Burggrafenstr. 17 und 19              19 Wohnungen                     

                                               

                                                                        insgesamt:   71 Wohnungen

 

 

6.        Zusammenfassung der Erstbelegungen für den 1. Förderweg und Modernisierungen (sh.  folgende Anlage 6) in 2004

 

 

 

Anlage 6:       Belegung für in 2004 bezugsfertig gewordene modernisierte Objekte nach Dringlichkeitsrang und Haushaltsgröße

           

                        Jülicher Str. 295, 303 und 305                    16 Wohnungen                     

 

 

Anlage 7:      Insgesamt Untergebrachte Haushalte in 2004

                        nach Dringlichkeitsrang und Haushaltsgröße

 

 

Anlage 8:      Übersicht der Untergebrachten für die Jahre 2000 bis 2004 einschließlich städtischem Wohnhausbesitz nach Dringlichkeitsrang

 

                       

Fluktuation/Leerstände

 

Die Fluktuation insgesamt war, wie oben schon beschrieben, zurückhaltend. Eine relativ betrachtet höhere Auszugsrate war bei unattraktiven Wohnungen zu verzeichnen. Hauptgründe waren die nach wie vor steigenden Nebenkosten und die persönlichen Vorbehalte gegenüber einzelnen Wohngegenden.

 

Als relevant aufzufassende Leerstände waren immer noch zu verzeichnen in zu teuren Wohnungen und Wohnvierteln mit infrastrukturellen Defiziten; z.B. im Preuswald wegen der cityfernen Lage und der fehlenden Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe..

Auch in Teilgebieten des Driescher Hofes ist die Ursache in den hohen Nebenkosten begründet .

 

                       

                       

 

 

 

Beratungsaufwand (Ursachen, Inhalte)

 

                        Der Beratungsaufwand bei der Wohnungsvermittlung war insbesondere bei den am                     Wohnungsmarkt benachteiligten Familien weiterhin sehr aufwändig. 

                       

Bei Familien, die Sozialhilfe erhielten, waren die Obergrenzen der „angemessenen“ Miete im Vergleich zu den tatsächlichen Mieten ein Problem, da diese meist wesentlich höher lagen. Die etwaigen Kautionen wurden im Jahr 2004 in der Regel nicht mehr als Barleistung vom Sozialamt gewährt, sondern nur noch in Form einer schriftlichen Garantie-Erklärung mit zweijähriger Gültigkeit. Für eine Verlängerung war bisher ein neuer Antrag des Mieters beim Sozialamt erforderlich. Diese Handhabung stößt bei den Vermietern nach wie vor auf Unverständnis, wodurch oftmals die Ablehnung der Mietinteressenten erfolgt.

 

Die vorgenannte Problematik galt auch für Kinderreiche Familien, weil diese oftmals Sozialhilfe erhielten. Erwerbstätige kinderreiche Familien können die Mieten für große Wohnungen überwiegend  durch die Gewährung des Wohngeldes finanzieren.

Grundsätzlich bestanden bei der Vermittlung dieser Personengruppe Probleme, da große Wohnungen nicht in ausreichender Menge angeboten werden können. Diese Problematik spitzte sich bei Familien ab 7 Personen zu. Hierdurch waren und sind lange Wartezeiten und häufige Vorsprachen (leider auch mit negativen Auskünften) notwendig.

                       

Ausländische Familien werden oftmals wegen der vorhandenen Sprachschwierigkeiten und der andersartigen Sitten und Gebräuche benachteiligt. Sofern diese Familien Sozialhilfe erhielten und/oder kinderreich waren, erhöhte sich der Schwierigkeitsgrad der Vermittlung.

                                              

                        Nachfrage/Wünsche

 

Die Suche nach kernbereichsnaher Lage des Wohnraumes zieht sich durch alle Personenkreise der Wohnungssuchenden. Dies liegt insbesondere begründet in den besseren Einkaufsmöglichkeiten, der ärztlichen Versorgung und der guten Erreichbarkeit von Kindergärten und Schulen,  schließlich in den hierdurch möglichen geringeren „Wohnnebenkosten“.

 

Trotz ständig steigendem Anteil an älteren Menschen in der   Bevölkerung ist die Zahl dieser Wohnungssuchenden gleichbleibend. Dies liegt daran, dass die Bereitschaft sich „wohnungsmäßig“ zu verändern, nur latent vorhanden ist. Die speziellen Anforderungen an eine neue Wohnung sind nur bedingt zu befriedigen.

 

                       

Die Verwaltung wird die Erkenntnisse aus der Wohnungsvermittlung in dem Handlungsprogramm zur Umsetzung der Ziele und Maßnahmen laut Wohnungsmarktbericht 2004 und gemäß Beschluss des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses vom 01.02.2005, TOP 4.1, verarbeiten. Hierbei werden

auch die Erfahrungen und Hinweise der Eigentümer/innen und Verwalter/innen verwertet.

                       

Anlage  9:     Übersicht der Freistellungen für geförderte Mietwohnungen nach       § 30 Wohnraumförderungsgesetz i.V.m. § 7 Wohnungsbindungsgesetz

 

Anlagen:

Anlagen 1 - 9

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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