Entscheidungsvorlage - A 61/0095/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt eine Reduzierung des Haltverbotes vor den Häusern Parkstraße 2 bzw. Rathausplatz 3 a um ca. 15 m.

Der Antrag gilt als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Rathausplatz, Aachen-Richterich, Parksituation

hier:     Antrag der FDP-Bezirksfraktion vom 27.04.2004

 

Parkplatznot am Rathausplatz in Aachen-Richterich

Im Antrag wird die Änderung des vorhandenen Längsparkstreifens (vor Haus Nr. 1 und 2) in einen Schräg- oder Senkrechtparkstreifen gewünscht. Da jedoch die finanziellen Mittel für eine derartige Maßnahme fehlten und die Maßnahme zu Lasten der Grünfläche gehen würde, hat die Bezirksvertretung Aachen-Richterich in ihrer Sitzung am 30.06.2004 die Verwaltung beauftragt alternativ zu prüfen, ob auf vorhandenen befestigten öffentlichen Flächen im Bereich Roermonder Straße/Rathausplatz zusätzliche Parkmöglichkeiten geschaffen werden können.

 

Zustand

Im Bereich Rathausplatz ist auf Seite der ungeraden Hausnummern ein Längsparkstreifen und auf der gegenüberliegenden Seiten ein Senkrechtparkstreifen angelegt. In der Innenkurve ist Haltverbot. Zwischen Senkrechtparkstreifen und Feuerwehrzufahrt steht ein Blumenkübel, der verhindern soll, dass diese Gehwegfläche zum Parken genutzt wird.

 

Planung

Möglichkeiten, um zusätzliche Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum anzubieten, sind im Bereich Rathausplatz nur sehr begrenzt vorhanden.

Es wurden folgende 3 Alternativen untersucht:

1.            Schrägparken im Bereich der Häuser Rathausplatz 3 und 3 a

2.            Ergänzung des Senkrechtparkplatzes gegenüber Rathausplatz 3 a

3.            Reduzierung des Haltverbotes vor den Häusern Parkstraße 2 bzw. Rathausplatz 3 a.

 

 

1.            Schrägparken im Bereich der Häuser Rathausplatz 3 und 3 a

Für die Ausweisung eines Schrägparkstreifens anstatt des vorhandenen Längsparkstreifens muss ein Teil des Gehweges, der eine Breite von

3,11 m im gemessenen Bereich hat, mit in Anspruch genommen werden. Es würde eine Restgehwegbreite von 1,81 m verbleiben. Eine Verschmälerung der vorhandenen Fahrbahn ist aufgrund des gegenüberliegenden Senkrechtparkstreifens nur um 0,99 m möglich, da für die Ein- und Ausfahrt in bzw. aus einem Senkrechtparkstand eine Fahrbahnbreite von 6,00 m notwendig ist.

Hier können 2 zusätzliche Parkstände gewonnen werden.

Die entstehenden Kosten betragen für

Markierung            ca. 550,-- Euro

Beschilderung             ca.200,-- Euro

Summe            750,-- Euro

 

 

 

 

2.            Ergänzung des Senkrechtparkplatzes gegenüber Rathausplatz 3 a

Durch Wegnahme des Blumenkübels könnte das Abstellen von 2 Fahrzeugen ermöglicht werden. Hierdurch würde die für die Fußgänger verbleibende Gehwegfläche jedoch eingeschränkt.

Für die Beschilderung entstehen Kosten in Höhe von            100,-- Euro

 

3.            Reduzierung des Haltverbotes vor den Häusern Parkstraße 2 bzw. Rathausplatz 3 a

Eine Verkürzung des vorhandenen Haltverbotes im Bereich der Innenkurve ist möglich, da die Einrichtung noch aus der Zeit besteht, wo in diesem Bereich 50 km/h galt. Eine Reduzierung kann jedoch nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass die in der Außenkurve befindliche Feuerwehrzufahrt weiterhin angefahren werden kann.

Es können 3 zusätzliche Parkplätze ausgewiesen werden. Die entstehenden Markierungskosten betragen            ca. 130,-- Euro

 

Verwaltungsvorschlag:

Die Verwaltung schlägt vor, die unter 3. aufgezeigten 3 zusätzlichen Parkstände auszuweisen. Eine Ergänzung des Senkrechtparkstreifens kann aus städtebaulicher Sicht und die Ummarkierung des Längsparkstreifens um einen Schrägparkstreifen aufgrund von zu großer Einschneidung in den Gehwegbereich (verbleibende Breite 1,81 m) nicht befürwortet werden.

 

Die entstehenden Kosten können aus dem laufenden Haushaltsansatz bezahlt, müssen dann jedoch in die Liste der durchzuführenden Maßnahmen eingegliedert werden. Sollte eine kurzfristige Umsetzung erwünscht sein, müssten die Kosten aus bezirklichen Mitteln beglichen werden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Markierung werden aus dem laufenden Haushaltsansatz für Markierung beglichen.

 

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Anlagen

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