Entscheidungsvorlage - Dez III/0001/WP16

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Beratungsfolge

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Bei einem Gesamtkostenvolumen von derzeit geschätzten 8.8 Mio €, einer angenommenen Förderung von 50% nach Ziel 2 und 30% Städtebauförderung fällt ein Eigenanteil von 20% an. Das entspricht 1.760.000 €. Bei einer angenommen Bereitschaft der RWTH Aachen, diesen Eigenanteil zu erbringen, müsste die Stadt Aachen als Antragstellerin entsprechend den Förderrichtlinien des Landes dennoch mindestens 10% der Städtebaufördermittel (3,3 Mio), also mindestens 330.000,-€ übernehmen.

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Anlagen

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