Kenntnisnahme - FB 61/0202/WP16
Grunddaten
- Betreff:
- 
BelEtage, Verkehrserschließung 
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez III, FB 61/30
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
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Erledigt
 |  | Mobilitätsausschuss | Kenntnisnahme |  | 
|  | 24.06.2010 | |||
| 
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Erledigt
 |  | Bürgerforum | Kenntnisnahme |  | 
|  | 06.07.2010 | |||
| 
●
Gestoppt
 |  | Bezirksvertretung Aachen-Mitte | Kenntnisnahme |  | 
|  | 01.09.2010 | 
Erläuterungen
Erläuterungen:
An Stelle des heutigen Parkhauses Büchel soll mit einer Bruttofläche von 4.500 qm für Geschäftsnutzung und 3.100 qm für Gastronomie die BelEtage entstehen.
Zu den verkehrlichen Auswirkungen und zur Untersuchung möglicher Erschließungsvarianten wurde vom Ingenieurbüro BSV ein Verkehrsgutachten erstellt.
Dieses Gutachten gibt die Anzahl der täglichen Besucher der BelEtage mit 5.025 an. Der Gutachter geht davon aus, dass „das zusätzliche Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung von Synergien sowie den Konkurrenzangeboten mit den Nutzungen im Umfeld gering ausfallen wird“.
Das heutige Parkhaus hat 582 Stellplätze, die 1150 Einfahrten pro Tag erzeugen. Dies entspricht einem Stellplatzwechsel von 2 Fahrzeugen je Stellplatz.
Das neue Gebäude soll eine Tiefgarage mit 137 Stellplätzen erhalten. Für den Fall, dass diese Tiefgarage öffentlich genutzt wird, ist zu erwarten, dass die neuen Parkplätze ähnlich frequentiert werden wie heute. Das zukünftige Parkhaus würde dann also 274 Parkhauseinfahrten pro Tag verursachen. Insgesamt wird das Quartier außerhalb der Zeiten, in denen sich vor der Parkhauseinfahrt ein Rückstau bildet, verkehrlich entlastet.
Da der Rückstau vor dem Parkhaus in der Vergangenheit zu erheblichen verkehrlichen Problemen geführt hat, wäre aus Sicht der Verwaltung die alleinige Nutzung durch Dauerparker die sinnvollste Alternative.
Im Gutachten werden die Verkehrsbelastungszahlen für das Straßennetz rund um den Büchel mit unterschiedlichen Erschließungsvarianten für die BelEtage prognostiziert.
Dabei wird vorausgesetzt, dass zukünftig der Abschnitt Büchel in Verlängerung der Buchkremerstraße und die Kleinkölnstraße bis zur Nikolausstraße zur Fußgängerzone werden.
Die Anlieferung der BelEtage erfolgt grundsätzlich über die Mefferdatisstraße. Eine Anfahrt mit Sattelzügen ist nicht möglich. Die Anlieferung mit kleinen und großen Lkw funktioniert nur unter der Bedingung, dass in der Mefferdatisstraße im Einfahrtsbereich das Parken untersagt wird.
Erschließungsvarianten des Verkehrsgutachtens
Im Rahmen des Gutachtens wurden folgende Erschließungsvarianten geprüft. Die kursiv gedruckten Varianten wurden aus den nachfolgend genannten Gründen nicht weiterverfolgt.
| Variante 1 Parkhauseinfahrt Mefferdatisstraße  und Parkhausausfahrt Nikolausstraße Zufahrt über 
  Büchel (Dahmengraben/Holzgraben) Ausfahrt über Nikolausstraße, Kleinkölnstraße,
  Minoritenstraße Variante 1 wurde aufgrund der alleinigen Anbindung über Büchel (Dahmengraben/Holzgraben) von vorn herein verworfen. | 
 Quelle: Gutachten BSV | 
| Variante 1 alternativ Parkhauseinfahrt Mefferdatisstraße und Parkhausausfahrt Nikolausstraße Zufahrt über Büchel (Dahmengraben/Holzgraben) und Ursulinerstraße Ausfahrt über Nikolausstraße, Kleinkölnstraße, Minoritenstraße | 
 Quelle: Gutachten BSV | 
| Variante 2 Parkhauseinfahrt Mefferdatisstraße und Parkhausausfahrt Nikolausstraße Zufahrt über Ursulinerstraße Ausfahrt über Nikolausstraße, Kleinkölnstraße, Minoritenstraße Parkhauseinfahrt Mefferdatisstraße und Parkhausausfahrt Nikolausstraße | 
 Quelle: Gutachten BSV | 
| Variante 2a Parkhauseinfahrt und Parkhausausfahrt Nikolausstraße Zufahrt über Ursulinerstraße Ausfahrt über Nikolausstraße, Kleinkölnstraße,
  Minoritenstraße Die Varianten 2a und 2b (Parkhauseinfahrt in der Nikolausstraße) werden aufgrund der zu erwartenden Störungen des fließenden Verkehrs in der Nikolausstraße nicht weiterverfolgt. | 
 Quelle: Gutachten BSV | 
| Variante 2b Parkhauseinfahrt Nikolausstraße und Parkhausausfahrt
  Mefferdatisstraße Zufahrt über Ursulinerstraße Ausfahrt über Nikolausstraße, Kleinkölnstraße,
  Minoritenstraße Die Varianten 2a und 2b (Parkhauseinfahrt in der Nikolausstraße) werden aufgrund der zu erwartenden Störungen des fließenden Verkehrs in der Nikolausstraße nicht weiterverfolgt. | 
 Quelle: Gutachten BSV | 
| Variante 3 Parkhauseinfahrt Nikolausstraße und Parkhausausfahrt Mefferdatisstraße Zufahrt über Minoritenstraße. Kleinkölnstraße, Nikolausstraße Ausfahrt über Büchel (Dahmengraben/Holzgraben) | 
 Quelle: Gutachten BSV | 
| Variante 3 alternativ Parkhauseinfahrt Nikolausstraße und Parkhausausfahrt
  Mefferdatisstraße Zufahrt über Minoritenstraße. Kleinkölnstraße,
  Nikolausstraße Ausfahrt über Ursulinerstraße Variante 3 alternativ (Ausfahrt über Ursulinerstraße) muss verworfen werden, da in diesem Fall die Ursulinerstraße signalisiert werden müsste. Aufgrund des hohen Fußgängeraufkommens in der links des neuen Verkehrsstromes liegenden Fußgängerfurt über die Peterstraße und des hohes Busaufkommens würde sich die Verkehrsqualität für Busse und Fußgänger unzumutbar verschlechtern. | Zu dieser Variante enthält das Gutachten keine Abbildung. | 
| Variante 3a Parkhauseinfahrt Mefferdatisstraße und
  Parkhausausfahrt  Nikolausstraße Zufahrt über Minoritenstraße. Kleinkölnstraße,
  Nikolausstraße, Büchel und Mefferdatisstraße Ausfahrt über Nikolausstraße, Kleinkölnstraße,
  Minoritenstraße Variante 3a (Zweirichtungsverkehr in der Kleinkölnstraße und in der Nikolausstraße) wird aufgrund der beengten Platzverhältnisse und des erforderlichen Liefer- und Ladeverkehrs in der Kleinkölnstraße ebenfalls ausgeschlossen. | 
 Quelle: Gutachten BSV | 
Im Gutachten wurden also lediglich die Varianten 1 alternativ, 2 und 3 weiter konkretisiert.
Weitere Erschließungsvarianten
In Ergänzung zum Verkehrsgutachten wurden von der Verwaltung
3 weitere Varianten geprüft. Diese Varianten erschließen das Parkhaus unter
Nutzung der Großkölnstraße. Ursulinerstraße und
Büchel (Dahmengraben/Holzgraben) werden vollständig vom Parkhausverkehr
entlastet. Dafür muss aber die Fußgängerzone in der Großkölnstraße zwischen
Mefferdatisstraße und Seilgraben aufgehoben werden.
| Variante 4a  Parkhauseinfahrt Nikolausstraße und Parkhausausfahrt Mefferdatisstraße Zufahrt über Minoritenstraße. Kleinkölnstraße, Nikolausstraße Ausfahrt über  Mefferdatisstraße, Großkölnstraße In dieser Variante muss der aus
  der Großkölnstraße heraus fahrende Verkehr signalisiert werden. Damit wird
  auch eine neue signalisierte Fußgängerfurt über die Großkölnstraße
  erforderlich. Durch die signalisierte
  Fußgängerfurt über die Großkölnstraße entstehen Wartezeiten für die Fußgänger
  im Längsverkehr Seilgraben – Kurhausstraße. Im oberen Abschnitt der
  Großkölnstraße werden die Fußgängerquerungen auf die neue signalisierte
  Querungsstelle konzentriert. Dadurch entstehen auch für diese Fußgänger
  Wartezeiten. Die Leistungsfähigkeit im Knoten
  Seilgraben, Alexanderstraße, Großkölnstraße ist unproblematisch auch unter
  Beibehaltung der heute vorhandenen Fußgängerphase (Die Grünzeit zum Überqueren
  der neuen signalisierten Furt über die Großkölnstraße beträgt dann ca. 15
  Sekunden im 90-Sekunden-Umlauf.). | 
 | 
| Variante 4b Parkhauseinfahrt Mefferdatisstraße und Parkhausausfahrt Nikolausstraße Zufahrt über Großkölnstraße,
  Mefferdatisstraße 
 
 Somit würden nur noch abbiegende
  Kfz in die Großkölnstraße hineinfahren. Diese sind gegenüber den Fußgängern
  wartepflichtig. Die Fußgängerbeziehung Seilgraben – Kurhausstraße wäre
  gegenüber dem Kfz-Verkehr bevorrechtigt und würde nicht wesentlich gestört
  werden. | 
 | 
| Variante 4c Parkhauseinfahrt und
  Parkhausausfahrt in der Mefferdatisstraße Zufahrt über Großkölnstraße,
  Mefferdatisstraße Der Abstand zwischen den
  Gebäuden in der Großkölnstraße beträgt ca. 11 m. Diese Variante wird daher
  ausgeschlossen. | 
 | 
Rückstau vor dem gefüllten Parkhaus
Das Parkhaus Büchel war im Jahr 2009 an insgesamt 25 Tagen (15 Tage in der Vorweihnachtszeit und weitere 10 Tage im Jahr 2009) in einer Weise ausgelastet, dass jeweils für einen Zeitraum von mehr als einer Stunde die Anzeige auf „Besetzt“ stand. Zu diesen Zeiten bildet sich ein Rückstau vor der Parkhauseinfahrt. Während der Vorweihnachtszeit stauen die wartenden Fahrzeuge bis in die Peterstraße zurück und behindern dort in erheblichem Maße den Busverkehr bzw. die Zufahrt für den sonstigen Kfz-Verkehr.
Das Gutachten macht hierzu folgende Aussage:
Bei einem öffentlich zugänglichen Parkhaus für Kurzparker mit einer starken Reduzierung der Stellplätze und entsprechender Ausschilderung und Bewerbung des Parkhauses durch die APAG und die zukünftigen Betreiber der neuen Nutzungen in der BelEtage ist davon auszugehen, dass unabhängig von der gewählten Variante ein Rückstau an der Parkhauszufahrt häufiger vorkommt als heute.
In Variante 1 alternativ, Variante 2 und Variante 4b liegt die Parkhauseinfahrt in der Mefferdatisstraße, in Variante 3 und Variante 4a in der Nikolausstraße.
Liegt die Einfahrt in der Mefferdatisstraße, kann bei Rückstau der sonstige Kfz-Verkehr am Stau vorbeifahren, am Ende der Mefferdatisstraße wenden und zurückfahren. In der Nikolausstraße gibt es bei Rückstau keine Vorbeifahrtmöglichkeit und auch keine Wendemöglichkeit. Die Nikolausstraße ist an der engsten Stelle ca. 6,5m breit, die Meferdatisstraße 9,25m.
Aus diesen Gründen bewertet der Gutachter die Einfahrtsituation bei Rückstau vor dem Parkhaus in der Mefferdatisstraße als deutlich unproblematischer.

Rückstausituation bei PH-Zufahrt über Minoritenstraße, Großkölnstraße und Nikolausstraße (Variante 3 und Variante 4a)
Quelle: Gutachten BSV
Bei Variante 1 alternativ (Zufahrt über Büchel und Ursulinerstraße) reicht ein Rückstau von 20 Fahrzeugen bis in den Bereich der Fußgängerzone Holzgraben/Dahmengraben zurück und stört dort den Fußgängerverkehr. Die Zufahrt ins Quartier ist über die Ursulinerstraße weiter möglich.

Rückstausituation bei PH-Zufahrt über Büchel und Mefferdatisstraße (Variante 1 alternativ)
Quelle: Gutachten BSV
Bei alleiniger Zufahrt über die Ursulinerstraße (Variante 2) wird durch einen Rückstau von 20 Fahrzeugen der sonstige Verkehr nur unwesentlich beeinträchtigt.

Rückstausituation bei PH-Zufahrt über Ursulinerstraße, Büchel und Mefferdatisstraße (Variante 2)
Quelle: Gutachten BSV
Ein 20 Pkw langer Rückstau aus Richtung Großkölnstraße reicht noch nicht bis in die Großkölnstraße hinein (Variante 4b).
Dass sich mehr als 20 Fahrzeuge aufstauen, hält der Gutachter bei einem Parkhaus mit nur 137 Stellplätzen für unwahrscheinlich.
Grundsätzlich empfiehlt der Gutachter, die Parkhauseinfahrt wegen der geringeren Behinderungen des sonstigen Verkehrs in die Mefferdatisstraße zu legen.
Fazit
Eine Zufahrt oder Ausfahrt über den Büchel (Holzgraben/Dahmengraben) erzeugt wie auch Variante 4 im Bereich der Großkölnstraße Konflikte mit Fußgängern. In beiden Fällen entstehen durch die Öffnung der Fußgängerzone für den Kfz-Verkehr Konflikte zwischen Fahrzeugen und parallelen bzw. kreuzenden Fußgängern.
Die Verkehrsbelastung ist allerdings mit 274 Parkhausaus- bzw. Parkhauseinfahrten pro Tag weitaus geringer als die heutige Belastung mit 1.150 Einfahrten pro Tag.
Die Variante 2 (Zufahrt über Ursulinerstraße) wird vom Gutachter am besten bewertet. Sie verursacht zudem die geringsten Kosten, da die heutige Verkehrsführung weitgehend beibehalten wird. Sie konterkariert aber die angestrebte Vervollständigung der innerstädtischen Fußgängerzonen, speziell die Verbindung des Altstadtbereichs mit der Adalbertstraße. Sie sollte daher aus Sicht der Verwaltung nicht weiterverfolgt werden.
Bei einer Beibehaltung der heutigen Zufahrtswege ist zu erwarten, dass sich auch die Attraktivität des Parkhauses gegenüber heute nicht ändert und weiterhin mit häufigem Rückstau vor der Parkhauseinfahrt zu rechnen ist.
Bei Umsetzung der Variante 3 (Ausfahrt über Büchel) würden die Zufahrtswege gegenüber heute wesentlich verändert, wodurch sich möglicherweise auch die Attraktivität des Parkhauses reduzieren ließe.
Aus Sicht der Verwaltung sind darüber hinaus die vom Gutachter nicht geprüften Varianten 4a (Ausfahrt über Großkölnstraße) und 4b (Zufahrt über Großkölnstraße) umsetzbar.
Da man bei einer Zufahrt über die Großkölnstraße (Variante 4b) auf eine Signalisierung der Großkölnstraße verzichten könnte, ist aus Sicht der Verwaltung dieser Variante der Vorzug zu geben. Aus Sicherheitsgründen sollte dann jedoch die Zufahrt aus Richtung Alexanderstraße untersagt werden.
In dieser Variante wird die Verkehrsführung in der Ausfahrt über Nikolausstraße, Kleinkölnstraße und Minoritenstraße gegenüber heute nicht verändert. Es würden in diesem Bereich also keine Kosten für eine Umgestaltung anfallen.
Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Variante 3 oder 4b.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | (wie Dokument) | 16,9 MB | 










