Kenntnisnahme - FB 36/0043/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Datum vom 19.10.2009 haben die Fraktionen im Rat SPD, CDU, GRÜNE und FDP die Verwaltung beauftragt, ein Rahmenkonzept Thermalwasser zu erarbeiten.

 

In einem ersten Schritt wurde dem Fachbereich Umwelt die Federführung für die Erstellung eines entsprechenden Rahmenkonzeptes zugewiesen. In der Folge wurden von Seiten der Verwaltung mögliche Themenfelder eines entsprechenden Rahmenkonzeptes identifiziert.

 

An vorderster Stelle steht nach Auffassung der Verwaltung der Schutz der Thermalquellen vor Beeinträchtigungen,  gefolgt von einer Öffentlichkeitsarbeit, die die Prävention unterstützt, aber auch die historische Dimension der Thermalquellen aufgreift. Als weiterer Punkt sollen die energetische Nutzung der Thermalquellen geprüft und Wege zur Realisierung gefunden werden.

 

Der Schutz der Thermalquellen ist derzeit bereits weitgehend durch lückenlose Einbindung der Unteren Wasserbehörde bei allen Bauvorhaben und Planungen in räumlicher Nähe zu Thermalwasservorkommen gegeben. Gleichzeitig wird seit Jahren ein kontinuierliches Untersuchungsprogramm durchgeführt, das Auskunft über den aktuellen Zustand der Quellen gibt.

 

Im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Thermalquellen gibt es bereits eine Kooperation mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, bei der durch ehrenamtliches Engagement schon einige Schritte im Hinblick auf Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung für dieses Thema erreicht wurde. Zu nennen ist hier insbesondere die Thermalwasserroute Aachen, ein Projekt der Bürgerstiftung Lebensraum Aachen.

 

Als dritter Themenkomplex sollen die Möglichkeit einer energetischen Nutzung der Thermalwasservorkommen geprüft und entsprechende Vorschläge erarbeitet werden. Zu diesem Themenkomplex liegt dem Fachbereich Umwelt eine Studie vor, die eine energetische Nutzung der Aachener Thermalquellen untersucht und zu dem Ergebnis kommt, dass dies durchaus eine wirtschaftlich interessante Entwicklung sein kann. Die Problematik bei der energetischen Nutzung liegt derzeit jedoch noch darin begründet, dass es bei der Nutzung der Wärme einen Abnehmer (z.Z. noch in räumlicher Nähe zur Quelle) geben muss. Derzeit kollidiert die mögliche thermische Nutzung der Quellen mit der Fernwärmestrategie der STAWAG, die derzeit über entsprechende Verträge zur Abnahme von Wärme aus dem Kraftwerk Weisweiler gebunden ist. Außerdem ist die mögliche Leistung der Quellen so beschaffen, dass sie keine flächendeckende Wärmeversorgung für große Stadtgebiete, sondern für eher lokal begrenzte Bereiche liefern kann. Dennoch darf deren Leistungsfähigkeit auch nicht unterschätzt werden. So würde allein durch die Nutzung der Rosenquelle ein Heizölbedarf von 700.000 Litern jährlich ersetzt werden können. Dies bedeutet, dass die energetische Nutzung der Thermalquellen in Zukunft ein Baustein einer Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Aachen sein kann. So wäre beispielsweise die Nutzung der Wärme der Rosenquelle im Umfeld des Büchel bei Neubauvorhaben denkbar, bei denen (im Gegensatz zu Altbauten) von vorne herein die Energieversorgung auf eine solche Nutzung ausgerichtet werden könnte.

 

Um die weitere Vorgehensweise zum Rahmenkonzept Thermalwasser zu strukturieren, wird nach den Sommerferien, also Anfang September, eine Arbeitsgruppe durch den Fachbereich Umwelt einberufen, an der neben den Fachabteilungen des Fachbereichs selbst auch andere Fachdienststellen der Stadt Aachen, die Berührungspunkte zu dem Thema haben, beteiligt werden sollen. Auch mit den Stadtwerken wird im Hinblick auf die energetische Nutzung der Quellen ein erstes Gespräch geführt werden.

 

Die vorgenannten Ausführungen müssen jedoch um den Hinweis auf die enge personelle und finanzielle Situation der Stadt ergänzt werden. Daher wird mit ersten weiterführenden konkreten Schritten nicht vor 2011 zu rechnen sein. Dies steht außerdem unter dem Vorbehalt, dass alle Aspekte eines Rahmenkonzeptes Thermalwasser, die nicht aufgrund rechtliche Grundlagen als verpflichtend anzusehen sind, in Zeiten ungenehmigten Haushaltes oder der Übergangswirtschaft vor dem Hintergrund des § 82 GO nicht zur Ausführung kommen können. Ferner sind die Entscheidungen im Zusammenhang mit der Aufgabenkritik und Konsolidierung abzuwarten, die insbesondere im Bereich der Wahrnehmung sogenannter „freiwilliger“ Aufgaben von Bedeutung sind.

 

Unter Beachtung dieser Einschränkungen wird die Verwaltung die Erstellung eines Rahmenkonzeptes „Thermalwasser“ weiter vorantreiben und dem Ausschuss über Fortschritte berichten.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...