Entscheidungsvorlage - A 30/0005/WP15

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Als Ergebnis der interfraktionellen Abstimmungsgespräches vom heutigen Tage hat der Satzungsentwurf nachfolgende redaktionelle Änderungen und Ergänzungen erfahren

 

 

§ 5

Abstimmungsorgane

  der Begriff  "Wahlorgane" wird durch den Begriff "Abstimmungsorgane" ersetzt

 

 

§ 12

Benachrichtigung der Abstimmungsberechtigten

Abs.1

            wird wie folgt neu gefasst:

                    (1) Spätestens am 21. Tage vor dem Abstimmungstag benachrichtigt der Bürgermeister        jeden Abstimmungsberechtigten, der in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist.

Abs.3

            wird wie folgt neu gefasst:

        (3) Spätestens am 21. Tage vor dem Abstimmungstag macht der Oberbürgermeister          öffentlich bekannt:

§ 13

Abstimmungsheft

 

Abs. 5 S. 1

                  entfällt ersatzlos

 

Abs. 5 S.2

                  wird wie folgt ergänzt:

(5) Die von den Beteiligten nach § 13 Abs. 2 und 3 eingereichten Begrü ndungstexte,        die eine Textlänge von einer DIN A 4‑Seite nicht überschreiten sollen, unterliegen       dem Gebot der Sachlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit und dürfen keine               ehrverletzenden Äußerungen enthalten.

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