Entscheidungsvorlage - A 30/0005/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung zur Regelung von Einzelheiten bei Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden nach §§ 25 und 26 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13. November 1996, in der Fassung des zweiten Nachtrages vom 09.12.2002
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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06.04.2005
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Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur
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06.04.2005
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Erledigt
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Planungsausschuss
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06.04.2005
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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06.04.2005
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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06.04.2005
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Als Ergebnis der interfraktionellen
Abstimmungsgespräches vom heutigen Tage hat der Satzungsentwurf nachfolgende redaktionelle
Änderungen und Ergänzungen erfahren
§ 5
Abstimmungsorgane
‑
der Begriff
"Wahlorgane" wird durch den Begriff
"Abstimmungsorgane" ersetzt
§ 12
Benachrichtigung der
Abstimmungsberechtigten
Abs.1
wird
wie folgt neu gefasst:
(1)
Spätestens am 21. Tage vor dem Abstimmungstag benachrichtigt der
Bürgermeister jeden
Abstimmungsberechtigten, der in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist.
Abs.3
wird
wie folgt neu gefasst:
(3) Spätestens am 21.
Tage vor dem Abstimmungstag macht der Oberbürgermeister öffentlich
bekannt:
§ 13
Abstimmungsheft
Abs. 5 S. 1
entfällt ersatzlos
Abs. 5 S.2
wird wie folgt ergänzt:
(5) Die von den Beteiligten nach § 13 Abs. 2 und 3 eingereichten Begrü ndungstexte, die eine Textlänge von einer DIN A 4‑Seite nicht überschreiten sollen, unterliegen dem Gebot der Sachlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit und dürfen keine ehrverletzenden Äußerungen enthalten.
