Kenntnisnahme - FB 02/0066/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und europäische Angelegenheiten nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die SPD Fraktion hatte am 11.1.2005 den Antrag gestellt, die Stadt Aachen möge sich um das Gütezeichen „Mittelstandsfreundliche Verwaltung“ bewerben (siehe Anlage).

 

Zum entsprechenden Landes-Projekt ist folgendes auszuführen:

 

Das Land NRW hat über das Wirtschaftsministerium im Rahmen der Mittelstandsoffensive ein Modellprojekt initiiert, nach dem Kriterien für eine Serviceorientierung der Verwaltung entwickelt werden und Kommunen sich freiwillig um ein entsprechendes Gütezeichen bewerben können. Zurzeit werden die konkreten Umsetzungsschritte erarbeitet. Die Verwaltung muss voraussichtlich ein sog. Serviceversprechen abgeben, nach dem messbar z.B.

  • die Bearbeitungszeit von Anfragen und Beschwerden,
  • die Dauer von Zahlungen,
  • die Antwortzeit bei Gewerbeflächennachfragen oder
  • die Bearbeitungszeit bei Bauanträgen vorgegeben werden.

 

Alle 2 Jahre wird geprüft, ob die Voraussetzungen der Zertifizierung noch vorliegen.

 

Unter Hinzuziehung der Unternehmensberatung  Dr. Malcher, Köln, wird voraussichtlich bis zum Sommer 2005 ein Verein von einigen Kommunen gegründet werden, dem sich später die „Bewerber-Verwaltungen“ anschließen können. Gründungskommunen sind u.a. Bonn, Dortmund, Rheine und der Kreis Borken. Das Projekt ist bundesweit angelegt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass bei Vorlage der konkreten Servicekriterien und der Bedingungen zur Erlangung eines entsprechenden Gütezeichens über die weitere Vorgehensweise berichtet wird.

 

Unabhängig von einer Bewerbung für ein Gütezeichen für mittelstandsfreundliche Verwaltungen ist die konkrete Umsetzung des Mittelstandsförderungsgesetztes im Rahmen der Mittelstandsoffensive zu sehen.

 

Hier hat Aachen als eine der ersten Städte landesweit konkrete organisatorische Vorgaben umgesetzt, nach denen vor dem Erlass bzw. der Änderungen einer Satzung oder Rechtsnorm eine Prüfung vorgenommen wird, die unter den Kriterien

 

  • der Kostenrelevanz für das Unternehmen,
  • des Verwaltungsaufwandes bei mittelständischen Unternehmen und
  • der Arbeitsplatzauswirkung

 

die Auswirkungen auf den Mittelstand prüft. Ein greifbarerer Kriterienkatalog ist weder vom Wirtschaftsministerium noch vom Deutschen Städtetag in einer Umsetzungsempfehlung entwickelt worden. Erklärtes Ziel ist die Schärfung der Sicht für Bedürfnisse des Mittelstandes bei Verwaltungshandeln. Die Mittelstandsverträglichkeitsprüfung erfolgt dezentral von den betroffenen Ämtern und Fachbereichen. Prüfvermerke und Erfahrungen werden zentral im Fachbereich Wirtschaftsförderung/ Europäische Angelegenheiten gesammelt und ausgewertet, so dass der Kriterienkatalog erweitert und konkretisiert werden kann.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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