Kenntnisnahme - FB 02/0066/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittelstandsfreundliche Verwaltung - Antrag der Fraktion der SPD vom 11.01.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Verfasst von:
- Dirk Emmerich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
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Kenntnisnahme
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27.04.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die SPD Fraktion hatte am 11.1.2005 den Antrag gestellt, die Stadt Aachen möge sich um das Gütezeichen „Mittelstandsfreundliche Verwaltung“ bewerben (siehe Anlage).
Zum entsprechenden Landes-Projekt ist folgendes auszuführen:
Das Land NRW hat über das Wirtschaftsministerium im Rahmen der Mittelstandsoffensive ein Modellprojekt initiiert, nach dem Kriterien für eine Serviceorientierung der Verwaltung entwickelt werden und Kommunen sich freiwillig um ein entsprechendes Gütezeichen bewerben können. Zurzeit werden die konkreten Umsetzungsschritte erarbeitet. Die Verwaltung muss voraussichtlich ein sog. Serviceversprechen abgeben, nach dem messbar z.B.
- die Bearbeitungszeit von Anfragen und Beschwerden,
- die Dauer von Zahlungen,
- die Antwortzeit bei Gewerbeflächennachfragen oder
- die Bearbeitungszeit bei Bauanträgen vorgegeben werden.
Alle 2 Jahre wird geprüft, ob die Voraussetzungen der Zertifizierung noch vorliegen.
Unter Hinzuziehung der Unternehmensberatung Dr. Malcher, Köln, wird voraussichtlich bis zum Sommer 2005 ein Verein von einigen Kommunen gegründet werden, dem sich später die „Bewerber-Verwaltungen“ anschließen können. Gründungskommunen sind u.a. Bonn, Dortmund, Rheine und der Kreis Borken. Das Projekt ist bundesweit angelegt.
Die Verwaltung schlägt vor, dass bei Vorlage der konkreten Servicekriterien und der Bedingungen zur Erlangung eines entsprechenden Gütezeichens über die weitere Vorgehensweise berichtet wird.
Unabhängig von einer Bewerbung für ein Gütezeichen für mittelstandsfreundliche Verwaltungen ist die konkrete Umsetzung des Mittelstandsförderungsgesetztes im Rahmen der Mittelstandsoffensive zu sehen.
Hier hat Aachen als eine der ersten Städte landesweit konkrete organisatorische Vorgaben umgesetzt, nach denen vor dem Erlass bzw. der Änderungen einer Satzung oder Rechtsnorm eine Prüfung vorgenommen wird, die unter den Kriterien
- der Kostenrelevanz für das Unternehmen,
- des Verwaltungsaufwandes bei mittelständischen Unternehmen und
- der Arbeitsplatzauswirkung
die Auswirkungen auf den
Mittelstand prüft. Ein greifbarerer Kriterienkatalog ist weder vom
Wirtschaftsministerium noch vom Deutschen Städtetag in einer
Umsetzungsempfehlung entwickelt worden. Erklärtes Ziel ist die Schärfung der
Sicht für Bedürfnisse des Mittelstandes bei Verwaltungshandeln. Die
Mittelstandsverträglichkeitsprüfung erfolgt dezentral von den betroffenen
Ämtern und Fachbereichen. Prüfvermerke und Erfahrungen werden zentral im
Fachbereich Wirtschaftsförderung/ Europäische Angelegenheiten gesammelt und
ausgewertet, so dass der Kriterienkatalog erweitert und konkretisiert werden
kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,7 kB
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