Anhörung - E 18/0031/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag gemäß § 24 GO NW vom 28.07.2010 gilt somit als behandelt.

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Erläuterungen

Aachener Stadtbetrieb Seite 1 stadt aachen

 

 

 

Erläuterungen:

 

Mit der Anregung gemäß § 24 GO NW vom 28.07.2010 wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob durch die Einrichtung von Brunnen auf den Friedhöfen der Stadt Aachen die Wasserkosten reduziert werden können.

Hier wird die Nutzung des Grundwassers zum Gießen der Pflanzen und der Grünflächen auf den Friedhöfen, anstelle der Nutzung des Trinkwassers angeregt. Gemeint ist hier m.E. die Bewässerung der auf den Gräbern wachsenden Pflanzen. Grünflächen, in Form von  Rasenflächen oder auch als Gehölzpflanzung,  werden generell nicht bewässert.

Es ist unstrittig das die Kosten für Wasser sowie auch die der Abwässer stetig steigen. In Anbetracht der 28 bewirtschafteten Friedhöfe, mit ca. 100.000 Gräbern,  sind die hierdurch verursachten Kosten  von beachtlicher Höhe. Diese, wie auch alle anderen Kosten, werden im Rahmen der Gebührenberechnung auf den Friedhofsnutzer umgelegt. Der  Aachener Stadtbetrieb ist aus ökologischer, aber auch aus ökonomischer  Hinsicht seit langem bemüht, Kosten zu reduzieren.

So wurde zu diesem Zweck die differenzierte Wasserabrechnung eingeführt, nach welcher getrennt nach Gießwasser und Brauchwasser abgerechnet wird und nur für den verhältnismäßig geringen Anteil des Brauchwassers  Abwassergebühren veranschlagt werden.

Auf dem Friedhof Hüls wird, nach vorheriger Kontrolle der Wasserqualität, seit Jahren das Grundwasser genutzt. Die hier vorhandenen geologischen Gegebenheiten, eine Tonschicht trennt das oberflächennahe Wasser vom eigentlichen Grundwasser, ermöglicht hier die Entnahme aus der sehr tief gelegenen Drainage des Gebäudes. In den Sommermonaten reicht das hier gewonnene Wasser allerdings zur gänzlichen Versorgung  nicht aus.

Auf den weiteren Friedhöfen ist die Entnahme von Grundwässern aus Gründen der Gesundheitsvorsorge, sowie der hygienischen Aspekte äußerst bedenklich. Selbst bei der Kennzeichnung der Entnahmestellen “ kein Trinkwasser”, ist die  Gefährdung einer Infektion durch den Hautkontakt  nicht auszuschließen.

Wasserrechtlich stellt sich die Situation wie folgt dar:

Gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bedarf die Benutzung eines Gewässers, wozu auch das Grundwasser gehört, einer entsprechenden wasserbehördlichen Erlaubnis. Erlaubnisfrei wäre nur die Grundwasserförderung zur Gartenbewässerung im privaten Bereich (§ 46 WHG), der allerdings bei Friedhöfen nicht einschlägig ist.

Mit einer wasserbehördlichen Erlaubnis für die übrigen städtischen Friedhöfe ist wegen der schon angesprochenen Infektionsgefahr nicht zu rechnen.

 

 

 

 

 

So ist einer Stellungnahme des Gesundheitsamtes der Städteregion zur Wasserqualität im Bereich der Friedhöfe zu entnehmen:

 

Je nach Entnahmetiefe kann die Wasserqualität erheblich beeinträchtigt sein, z. B. durch Schwermetalle (Quecksilber aus Amalgamfüllungen). Darüber hinaus können im Sicker- oder Drainagewasser auch Krankheitserreger auftreten, die zum Teil äußerst umweltresistent sind, z. B. Erreger der Creutzfeld-Jakob-Erkrankung oder Tuberkulosebakterien. Die möglicherweise Leichen anhaftenden Krankheitserreger können theoretisch auch nach Bodenpassage im Brunnenwasser wieder auftreten. Dies kann insbesondere von hoher Bedeutung insbesondere bei pandemischen Krisenlagen sein (SARS, A/H5N1, Wiederauftreten alter Krankheitserreger (Pockenviren) oder Vorkommen neuer Erreger z.B.  im Kontext des Klimawandels)

 

Bei dieser Sachlage kann die Frage nach der Wirtschaftlichkeit schon fast dahingestellt bleiben. Aber schon der guten Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass die Einrichtung eines Grundwasserbrunnens nebst allen erforderlichen Einrichtungen Kosten von über 10.000 Euro pro Brunnen bedeuten würden.

 

Bei dieser Gesamtsachlage ist es sinnvoller aber sicherlich zugleich geboten, weiterhin Maßnahmen  zu einer Kosten- und Verbrauchsreduzierung bei der Wasserentnahme zur Bewässerung von Gräbern zu ergreifen. Diesen Ansatz verfolgt der Aachener Stadtbetrieb konsequent. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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