Entscheidungsvorlage - FB 61/0312/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt sie, auf Grundlage der vorgestellten Projektliste die Bezuschussung durch die Städtebauförderung zu betreiben.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung am 04. 03. 2010 hat der Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt, künftig am Ende eines Jahres einen Bericht über die Städtebauförderung des vergangenen Jahres und das jeweils aktualisierte Programm für die kommenden Jahre in die Beratung einzubringen.

 

A. Städtebauförderung für die Stadt Aachen – Entwicklung der Rahmenbedingungen

 

Förderkorridor, Programme und Förderquellen

Die Städtebauförderung ist ein gemeinsames Förderinstrument von Bund und Ländern zur Unterstützung überwiegend baulicher Maßnahmen in den Kommunen. Für die Kommunen ist sie eine unerlässliche Grundlage, auch größere städtebauliche Projekte finanziell stemmen zu können. Da diese Projekte einen langen Planungshorizont haben, ist es für die Stadt Aachen sehr wichtig, sich bei der Planung der Projekte an einem groben Rahmen orientieren zu können. Deshalb wurde Ende 2009 zwischen der Stadtverwaltung Aachen und dem damaligen Ministerium für Bauen und Verkehr unter Beteiligung der Bezirksregierung Köln eine grundsätzliche Übereinkunft über das Volumen der Städtebauförderung für die Stadt Aachen getroffen. Innerhalb des vereinbarten Rahmens von 6 Mio. € pro Jahr – unter Vorbehalt gravierender Änderungen der dem Land zur Verfügung stehenden Mittel – sollten Projekte durch die Städtebauförderung des Landes unterstützt werden.

 

Diese Summe setzt sich aus der Inanspruchnahme verschiedener Förderprogramme der Städtebauförderung zusammen, von denen in Aachen derzeit folgende in Anspruch genommen werden:

-              Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

-              Soziale Stadt

Die Förderung wiederum setzt sich aus Anteilen von EU-, Bundes- und Landesförderung zusammen und muss durch einen städtischen Eigenanteil komplementiert werden.

Während in den letzten Jahren der Fördersatz durch das Land auf 80% der zuwendungsfähigen Kosten festgesetzt war, ist für neu beantragte Projekte nur noch ein Fördersatz von 70% anzusetzen. Ausnahme sind hier Vorhaben im Programm „Soziale Stadt“, die weiterhin mit 80% bezuschusst werden.

 

Aktuelle Diskussion um Kürzung der Städtebaufördermittel

Im Rahmen der Haushaltsberatungen des Bundes hat Bundesminister Ramsauer im Sommer 2010 vorgeschlagen, die Bundesmittel der Städtebauförderung von 610 Mio. € auf 305 Mio. € zu halbieren. Die politische Beratung auf Bundesebene dauert noch an. Derzeitige Ausschussbeschlüsse des deutschen Bundestages deuten darauf hin, dass unter Umständen 75% der ursprünglichen Summe von 610 Mio. € im Bundeshaushalt veranschlagt werden könnten. Es gibt sehr aktive Bewegungen, die die Beibehaltung der (Bundes-) Städtebauförderung in der bestehenden Höhe fordern, unter anderem durch den Deutschen Städtetag und die Bauministerkonferenz. Das Resultat der Diskussion ist derzeit noch nicht absehbar.

Ebenso wenig absehbar ist, wieweit die Höhe der Landesstädtebaufördermittel durch die Reduzierung auf Bundesebene oder ob die Vergabe der EU-Mittel dadurch beeinflusst wird. Insgesamt ist die Situation also recht unsicher. Zwar behält die Stadt Aachen ihren bisherigen Kurs mit den oben dargestellten 6 Millionen pro Jahr bei, es ist jedoch grundsätzlich zu befürchten, dass die der Stadt Aachen zur Verfügung gestellten Finanzmittel reduziert werden. Derzeit kann die Höhe der Reduzierung allerdings noch nicht abgesehen werden, so dass eine sinnvolle Einrichtung auf diese Beträge noch nicht möglich ist. Es ist bei der mittelfristigen Planung, insbesondere bei neuen Projekten, jedoch eher vorsichtig zu planen.

 

Aktuelle Einplanungen seitens der Bezirksregierung Köln: Bewilligungen aus Programmjahr 2010 und Einplanung Programmjahr 2011

In 2009 hat die Stadt Aachen für das Programmjahr 2010 Mittel in Höhe von deutlich mehr als den Ende 2009 angestrebten 6 Mio. € beantragt. Die Bezirksregierung beabsichtigt nach Kenntnisstand der Verwaltung, auf Grundlage des Städtebauinvestitionsprogramms (STEP) 2010 im laufenden Jahr noch umfangreiche Bewilligungen auszustellen, die insgesamt etwa den Korridor von 6 Mio € ausnutzen (vgl. Anlage 1, Tabellenspalte 2010 – erwartete Bewilligung). Dies bedeutet neben der vollständigen Finanzierung einzelner Projekte zum einen Anfinanzierungen für anderer Projekte, die in den Folgejahren fortgesetzt werden müssen und zum anderen Verschiebungen von Projekten in die Jahre 2011ff.

 

Für das Programmjahr 2011 berät die Strukturkommission des Regionalrats Kölns am 19. November die Anmeldungen der Bezirksregierung zum Städtebauinvestitionsprogramm 2011. Die in der Beschlussvorlage für die Strukturkommission enthaltenen Projekte und Beträge finden Sie in der angehängten Tabelle in der Spalte „2011 - Anmeldung […]“. Auch hier wird der Korridor von 6 Mio. € ausgeschöpft. Nach Beschluss der Strukturkommission geht dieser Vorschlag an die Landesregierung, die daraus das Gesamt-Städtebauinvestitionsprogramm für das Land NRW erstellt. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Programms ist insbesondere abhängig vom Beschluss des Landeshaushalts.

Für das Jahr 2011 sind die Projekte Route Charlemagne, Umsetzung des Innenstadtkonzepts (Templergraben, Prinzenhof) sowie Aachen-Nord in die Kategorie „A“ eingestuft, für die die Bezirksregierung eine Förderung in 2011 vorschlägt. Die Anfinanzierung der Umsetzung der Rahmenplanung Brand wurde in die Kategorie „A1“ eingestuft, die eine mögliche Finanzierung aus Rückflüssen nicht beanspruchter Fördermittel bedeutet.

 

Die Verwaltung steht in engem Kontakt mit der Bezirksregierung, um gegebenenfalls schnell auf sich eröffnende Möglichkeiten zum Beispiel aus Rückflüssen nicht realisierter Projekte anderer Kommunen reagieren zu können.

 

B. Die Förderprojekte und ihre Zuordnung zu Programmen im Rückblick auf 2010 und Ausblick auf die folgenden Jahre

 

Die Zuwendungen für die Aachener Maßnahmen sind in der Tabelle (Anlage 1) für die Jahre 2010 bis 2014 aufgeführt. Die Nummerierung der Maßnahmen erfolgt analog der Tabelle.

 

I. Förderprojekte im Finanzierungsverfahren

 

1.              Route Charlemagne

 

Die Station Rathaus ist weitestgehend fertig gestellt. Die Bewilligung der für die Umsetzung erforderlichen Fördermittel erfolgte bereits im Jahr 2008.

 

Die Stationen Internationales Zeitungsmuseum (IZM) und Centre Charlemagne (CC) befinden sich im Bau. Die voraussichtliche Fertigstellung wird für das IZM in 2011 und für das CC in 2012 erwartet. Für beide Maßnahmen ist die Förderung bislang in Form einer Anbewilligung mit einem Teil der zu erwartenden Mittel erfolgt. Die Weiter- und Ausbewilligung soll noch in 2010 sowie in den Jahren 2011 und 2012 erfolgen.

 

Die Stationen Archäologische Vitrine im Elisengarten und Grashaus befinden sich in der Planungsphase.  Förderanträge wurden im Jahr 2009 bzw. 2010 gestellt und die Förderung ist im Programmvorschlag der Bezirksregierung zum Stadterneuerungsprogramm für das Jahr 2011 vorgesehen.

 

2.              Innenstadtkonzept (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)

 

Ursulinerstraße (6. Förderstufe)

Der Umbau der westlichen Ursulinerstraße zur Fußgängerzone wurde im Frühjahr 2010 fertig gestellt. Fördermittel flossen bisher in Form einer Anfinanzierung. Der Bewilligungsbescheid für die Endfinanzierung wird noch in 2010 erwartet.

 

Templergraben (7. Förderstufe)

Die Verträge zur Ausführungsplanung des Bereiches zwischen Schinkelstraße und Wüllnerstraße sind zwischen RWTH Aachen, Stadt Aachen und den Ingenieurbüros geschlossen. Der Förderantrag wurde 2009 gestellt. Noch für dieses Jahr ist die Bewilligung für eine anteilige Finanzierung zugesagt. Die weiteren Fördermittel sind für 2011 eingeplant. Der Baubeginn soll Mitte 2011 erfolgen.

 

Prinzenhof (8. Förderstufe)

Der Förderantrag wurde im Juli 2010 gestellt. In der Vorlage für die Strukturkommission des Regionalrats sind die Fördermittel für 2011 eingeplant. Der Umbau der Fläche erfolgt 2011 und 2012.

 

Die Verwaltung bereitet zur Zeit eine Bilanzierung der aus dem Innenstadtkonzept 2002 abgeleiteten, umgesetzten Maßnahmen vor. Mit diesem soll auch eine Perspektive auf die noch notwendigen Erneuerungs- und Entwicklungsprojekte in der Innenstadt aufgezeigt werden. Diese Darstellung soll Mitte 2011 in die Beratung eingebracht werden.

 

3.              Aachen-Nord (Soziale Stadt)

Aufgrund des 2008/2009 erarbeiteten Integrierten Handlungskonzepts wurde der Stadtteil Aachen-Nord Ende 2009 durch die Landesregierung in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Der erste Bewilligungsbescheid wird für Ende 2010 erwartet, so dass in den ersten Monaten 2011 mit dem tatsächlichen, auch nach außen wirksamen Projektstart gerechnet werden kann. Dies betrifft insbesondere die Einrichtung des Stadtteilbüros. Die Beantragung der Fördermittel geschieht vorerst in drei Förderstufen für die Jahre 2010, 2011 und 2012. In diesen Förderstufen sind jeweils einzelne Projekte mit Umsetzung bis einschließlich 2014 enthalten. Da Aachen-Nord über EFRE-Mittel der Europäischen Union kofinanziert wird, ist aufgrund der Förderbedingungen der zeitliche Schnitt Ende 2014 erforderlich. Für die im Handlungskonzept angelegte Laufzeit von 10 Jahren sind ab 2015 neue Anträge zu stellen. Geplant ist für diesen Zeitraum auch eine umfassende Fortschreibung des Handlungskonzepts.

 

4.              Burg Frankenberg (Initiative ergreifen)

Die Umgestaltung, Erneuerung und Nutzung der Burg Frankenberg soll durch den Frankenbu(e)rger e.V. im Rahmen des Programms „Initiative ergreifen“ unternommen werden. Die Verwaltung geht aufgrund des aktuellen Abstimmungsstands davon aus, dass die Bewilligung aus der Förderreserve der Städtebauförderung (nicht verwandte Mittel anderer Kommunen) noch in 2010 eintrifft.

 

7.              Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)

Der Förderantrag zum Brander Marktplatz, den umgebenden Straßenräumen und den Spiel-, Sport- und Grünflächen ist eingereicht. Zur Förderung gibt es leider noch keine verbindliche Zusage. Brand ist jedoch im Programmvorschlag der Bezirksregierung für das Programmjahr 2011 in die Kategorie A1 – Förderreserve eingestuft, was eine Förderung des ersten Teilbetrages bereits Ende 2011 aus Rückflüssen möglich erscheinen lässt.

 

Mit den oben beschriebenen Projekten ist die Förderquote für Aachen ausgeschöpft. Die ersten Spielräume ergeben sich wieder frühestens ab 2013.

 

II. Projekte, deren Förderung noch nicht absehbar ist

 

Die Zurückstellung des Bausteins Achse der Wissenschaft lässt eine Förderung im fördertechnischen Zusammenhang der Route Charlemagne nicht mehr zu. Eine spätere Förderung im Rahmen der Weiterentwicklung des Innenstadtkonzepts ist aus Fördersicht denkbar.

 

Die in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen aus dem Innenstadtkonzept sind differenziert zu betrachten.

Klosterplatz und Krämerstraße / Rethelstraße stehen im räumlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit den Projekten der Freiraumgestaltung rund ums Welterbe (Konjunkturprogramm 1), wurden aber nicht in die Förderung des Konjunkturprogramms einbezogen.

Die Umgestaltung der Büchelumgebung kann wegen der Abhängigkeit zum privaten Investitionsprojekt nicht terminiert werden.

Die Spielräume für die Umgestaltung der zentralen Achse zwischen Kapuzinerkarrée und Bushof (Friedrich-Wilhelm-Platz) hängen von verkehrlichen Rahmenbedingungen (Busnetzkonzept) ab.

Die Theaterstraße und auch die in der Tabelle nicht aufgeführte Heinrichsallee sind Projekte einer finanziellen Größenordnung, die vor 2013/14 nicht darstellbar ist.

 

Für die Stadtquartiere / Stadtteile Haaren (Nr. 8, vorhanden ist das Konzept Ortsmitte, das noch zur Rahmenplanung zu erweitern ist), Frankenberger Viertel (Nr.4), Gasborn Suermondt Viertel (Nr.5) und Brand (Nr.7) liegen Rahmenplanungen bzw. Integrierte Handlungskonzepte vor. Während in Brand mit der großen zentralen Maßnahme der Einstieg in die Finanzplanung gelungen scheint und auf Basis der Rahmenplanung ab 2013/2014 fortgeführt werden kann, sind der Zeitpunkt und der Prioritätenrang für die anderen Stadtteile offen. Aufgrund der Indikatoren aus dem Sozialentwicklungsplan hat unter den genannten Quartieren Haaren den höchsten Bedarf.

Für das Frankenberger Viertel gibt es ein bereits in Teilen umgesetztes, nicht förderfähiges Sofortprogramm zur Verbesserung der öffentlichen Räume. Die Sofortprogramme 2010 -2013 für Gasborn Suermondt Viertel und Burtscheid (Nr.6), ebenfalls nicht förderfähig, befinden sich in der Startphase.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

. Erläuterungen und Anlage 1

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Anlagen

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