Kenntnisnahme - FB 36/0070/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Widerspruchsrecht im Rahmen des Solarkatasters Ratsantrag „Solarkataster einrichten – Datenschutz ernst nehmen“ der SPD Fraktion vom 05.10.2010 Nr. 114/16 und Ratsantrag 112/16 der FDP-Fraktion vom 1.10.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- S 69, Frau Vankann ; FB 36/40, Herr Meiners
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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30.11.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen bereitet zurzeit die Darstellung solarer Nutzungsmöglichkeiten von Dächern vor. In einem so genannten Solarkataster werden auf Luftbildaufnahmen alle Dächer unterschiedlich farblich gekennzeichnet, so dass daraus ersichtlich sein wird, ob sich auf einem Dach die Installation einer PV-Anlage oder solarthermischen Anlage anbietet.
Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Belange ist der Datenschutzbeauftragte der Stadt Aachen in die Erstellung des Solarkatasters eingebunden. Es war von vornherein seitens der Verwaltung vorgesehen, den Gebäudeeigentümern ein Widerspruchsrecht einzuräumen, wenn Sie mit der Veröffentlichung ihrer gebäudespezifischen Daten nicht einverstanden sein sollten. Auf den Internetseiten der Stadt Aachen ist vorgesehen, in Kürze einen Hinweis auf das Solarkataster, das frühestens im April 2011 online gehen wird, einzustellen. Dort werden die Modalitäten des Widerspruchs erläutert. Vor Fertigstellung des Solarkatasters werden die Informationen zum Solarkataster und zu den Widerspruchsmöglichkeiten auch der Presse zur Verfügung gestellt, die sicher darüber berichten wird.
Die Daten über das solare Potenzial werden bei Widerspruch des Eigentümers aus dem Geoinformationssystem der Stadt Aachen gelöscht. Die genaue Vorgehensweise wird derzeit mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Aachen abgestimmt, der zu diesem Thema im Austausch mit anderen Kommunen steht, die bereits ein Solarkataster ins Internet gestellt haben.
Bei einem Erfassungsaufwand von ca. 82 000 Haupt- und Nebengebäude, davon ca. 43 500 mit Hausnummern, ist der Aufwand einer Einzelbenachrichtigung nicht leistbar.
Auch urheber-, haftungs- und nutzungsrechtliche Aspekte werden im Rahmen des Solarkatasters zu formulieren sein.