Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 20/0013/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2005-Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bei Hst. 9.06000.94370.2 Umbau Bezirksamt Aachen-Brand,II. Bauabschnitt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand; E 26 - Gebäudemanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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10.03.2005
| |||
●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.04.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die nachstehende von Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden, Ratsfrau Paul sowie den Ratsherren Einmahl, Haase und Helg getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW zu genehmigen:
"Dringlichkeitsentscheidung
Gemäß ' 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung erteilen die Unterzeichner die
Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe
von 82.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 9.06000.94370.2 "Umbau
Bezirksamt Aachen-Brand
II. Bauabschnitt".
Aachen, den 14.01.2005
gez. Dr. Linden gez. Einmahl gez. Haase
Oberbürgermeister
Ratsherr
Ratsherr
gez. Paul gez. Helg
Ratsfrau
Ratsherr"
Der Rat der Stadt genehmigt die nachstehende von Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden, Ratsfrau Paul sowie den Ratsherren Einmahl, Haase und Helg getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
"Dringlichkeitsentscheidung
Gemäß ' 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung erteilen die Unterzeichner die
Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe
von 82.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 9.06000.94370.2 "Umbau
Bezirksamt Aachen-Brand
II. Bauabschnitt".
Aachen, den 14.01.2005
gez. Dr. Linden gez. Einmahl gez. Haase
Oberbürgermeister
Ratsherr
Ratsherr
gez. Paul gez. Helg
Ratsfrau
Ratsherr"
W i t t
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Zuge der Umbaumaßnahme des Feuerwehrgerätehauses Brand, die finanztechnisch und zum Teil auch baulich im Jahre 2004 begonnen wurde, zeigt sich, dass es zur Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des Verwaltungsgebäudes, das mit dem Feuerwehrgerätehaus in wesentlichen Teilen eine wirtschaftliche Einheit bildet, kommt. So werden durch den Erweiterungsbau Büroräume/Fenster des Bezirksamtes so tangiert, dass diese durch das Setzen erforderlicher Zwischenwände zugemauert würden.
Zur Vermeidung dieses Missstandes bietet es sich an, die ohnehin anstehende Umbaumaßnahme des Bezirksamtes zeitgleich zu realisieren. Vorgesehen sind u. a. Änderungen im Eingangsbereich zur Schaffung eines bürgerfreundlichen Service- und Wartebereiches unter Einbeziehung der Optimierung behindertengerechter Zugangsmöglichkeiten. So benutzt zum Beispiel derzeit das Publikum auch das Treppenhaus als Wartezone. Das Projekt führt weiterhin zu einer effektiveren Gestaltung der Ablauforganisation innerhalb des Hauses.
Mit einer zeitgleichen Maßnahmendurchführung können Mehrkosten, die durch Baustelleneinrichtung, Dämm- und Schutzmaßnahmen, Grundkanal für Anschlüsse pp. entstehen, in Höhe von rd. 11.500 Euro erspart werden.
Die Kosten der v. g. Umbaumaßnahme betragen gemäß einer durch den Eigenbetrieb Gebäudemanagement ermittelten Kostenschätzung nach DIN 276 ca. 82.000,00 Euro.
Kostengruppe 300 Bauwerk- Bau-Konstruktion
310 Baugrube Abbruch der vorhandenen Außentreppe,
Erdreich für Fundamente und
KG-Rohre ausheben, Zulagen für Handaushub,
Kiespackungen und Rollkies zum
Höhenausgleich bis Bodenplatte + ca. 75 cm usw. Netto 3.775,00 €
320 Gründung Drainagerohre verlegen, Stahlbeton-Streifenfundamente,
Betonwand bis UK-Bodenplatte, Beton-Bodenplatte
Bewehrungseisen/-matten Netto 9.465,00 €
330 Außenwände KS-Außenmauerwerk, alte Fensteröffnungen schließen,
Türöffnungen herstellen, breiten Durchgang herstellen
Stahlbeton-Ringbalken, Stahlbeton-Stützen
Außenverkleidung Hoesch-Isowelle,
Außentür, Außenfenster Netto 14.757,00 €
340 Innenwände Übereckfenster in Büro/Pforte herstellen,
provisorische .Stütz-Konstruktion, Betonsturz
Putz- und Beiputz-Arbeiten, Innentüren, Innenfenster
Malerarbeiten Netto 10.419,00 €
350 Decken Deckenabhängung Wartezone aus GK-Akustikplatten
Estriche, Dämmungen, Bodenbeläge Netto 5.576,00 €
360 Dächer Stützen- und Träger-Konstruktion Dach,
Trapezblech-Einfeldträger mit Dämmbeschichtung
Dachanschlüsse, Traufausbildung, Dachrinnen, Fallrohre Netto 7.095,00 €
370 Bau-Konstruktive Einbauten
Gitterrost-Außentreppe Netto 2.000,00 €
Kostengruppe 400 Bauwerk - Technische Anlagen
410 Abwasser KG-Entwässerungsrohre aus Dachentwässerung Netto 1.800,00 €
420 Wärmeversorgungsanlagen
Heizkörper, Rohrleitungen, Regulierung
Kernbohrungen, Stemmarbeiten
Verlegen vorh. Hz.Körper Netto 5.350,00 €
440 Starkstromanlagen
Demontagen, Unterverteilung, Leitungsnetz,
Fundament-Erder, Einbauleuchten, Wandstrahler
Downlights Netto 5.550,00 €
Kostengruppe 700 Baunebenkosten
730 Tragwerksplanung
Statische Berechnung, Wärmeschutznachweis Netto 4.750,00 €
Gesamtkosten Netto 70.537,00 €
Mwst. 11.285,92 €
Gesamtkosten Brutto 81.822,92 €
Dem
Finanzausschuss wird im Rahmen seiner Etatberatungen am 10.3.2005 eine Liste
der aufgrund der Auflagen der Bezirksregierung Köln nicht gebildeten
Haushaltsreste vorgelegt. Die vorstehende Maßnahme wird hierzu zur Einplanung
vorgemerkt. Die Deckung ist im Rahmen der Gesamtberatung herbeizuführen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat in ihrer Sitzung am 30.6.2004 die Planung zur Erweiterung des Feuerwehr-Gerätehauses und des Bezirksamtes Aachen-Brand genehmigt und den entsprechenden Baubeschluss gefasst.
Vor Genehmigung des erheblichen Mehrbedarfs ist jedoch gemäß ' 82 (1) GO NRW die Zustimmung des Rates der Stadt einzuholen, dessen nächste Sitzung, bei der dies entschieden werden könnte, jedoch erst am 2.2.2005 stattfindet.
Aufgrund der Fristen (Ausschreibung/Vergaben etc) war ein umgehender Finanzierungsentscheid erforderlich. Deshalb war die vorherige Dringlichkeitsentscheidung erforderlich, die nunmehr gem.
§ 60 GO NRW zu genehmigen ist.
