Kenntnisnahme - FB 51/0069/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Betreuungslücke in den Sommermonaten verhindern, Kita-Bedarfsplanung anpassen - Antrag der SPD-Fraktion vom 21.05.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/200 Herr Bremerich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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09.12.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 21.05.2010 beantragt die SPD-Fraktion, im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung soll beauftragt werden, bei der Kindergartenbedarfsplanung den späten Beginn der Sommerferien in den Jahren 2011 bis 2015 zu berücksichtigen, damit keine Betreuungslücke beim Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule entstehen kann. Dazu solle dem Rat eine Bedarfsplanung vorgelegt werden, die in den Sommermonaten eine bedarfsdeckende Anzahl von geeigneten Betreuungsplätzen vorhält.
1. Ausgangslage
In Jahren, in denen die Sommerferien nach dem 31.07. des Jahres enden, entsteht die Situation, dass Betreuungsangebote für Kinder geschaffen werden müssen, um die so genannte Betreuungslücke für angehende Schulkinder zu überbrücken. Diese Betreuungslücke entsteht, da die Betreuungsverträge in den Kindertagesstätten in der Regel am 31.07. eines Jahres enden, und die Kinder ab dem 01.08. des Jahres Schulkinder nach dem Schulgesetz sind. Damit ist eine Förderung nach dem Kinderbildungsgesetz nicht mehr möglich.
Hinzu kommt, dass die Kindertagesstätten vor Beginn eines Kalenderjahres zusammen mit dem Elternbeirat die Schließzeiten für das folgende Kalenderjahr festlegen. Die Schließzeiten der rund 130 Kindertagesstätten in städtischer oder freier Trägerschaft in Aachen sind in der Regel entweder in der ersten oder in der zweiten Hälfte der Sommerferien. Kinder, für die während der Schließzeit ihrer Einrichtung ein Betreuungsbedarf besteht, werden im Rahmen einer Vertretungsregelung in einer anderen Einrichtung innerhalb des Sozialraums betreut (Notdienstregelung).
Es sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, um die Betreuungslücke während der Sommerferien zu schließen:
- Die künftigen Schulkinder, die einen Betreuungsvertrag für einen OGS Platz haben, sollen im Anschluss an die Kindertagesstättenzeit an den Ferienangeboten der offenen Ganztagsschule teilnehmen.
- Eltern haben anderenfalls die Möglichkeit, ihre Kinder am Sommerferienprogramm der Ferienspiele anzumelden.
- Sofern sie einen Betreuungsvertrag für einen OGS Platz haben, können die künftigen Schulkinder auch in einer Kindertagesstätte betreut werden. Dabei handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, die in Abstimmung mit der jeweiligen Einrichtungsleitung und / oder dem Träger getroffen werden können. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Kindertagesstätte im gewünschten Zeitraum über freie Platzkapazitäten verfügt und geöffnet ist.
2. Aktuelle Situation im Jahr 2010
Die Aachener Kindertagesstätten wurden Anfang September gebeten, mittels eines Formblatts mitzuteilen, wie viele Kinder während der diesjährigen Sommerferien im Rahmen der Notdienstregelung oder als angehende Schulkinder betreut wurden. Zusätzlich wurde abgefragt, aus welcher Einrichtung Kinder aufgenommen wurden, ob sie unter drei oder zwischen drei und sechs Jahren alt waren und ob es sich um Kinder handelte, die auf einen integrativen Platz angewiesen waren.
Als Ergebnis dieser Abfrage ist festzuhalten, dass dieses Jahr während der Sommerferien 314 Kinder im Rahmen der Notdienstregelung in städtischen und freien Kindertagesstätten betreut wurden. Hierbei handelte es sich nicht um Schulkinder. Darüber hinaus wurden 45 Kinder, die dieses Jahr eingeschult wurden, während der Betreuungslücke als Besuchskinder zusätzlich in einer Kindertagesstätte betreut.
Nicht jede Einrichtung kann während der Sommerferien eine Betreuung gewährleisten. Gründe hierfür sind zum Beispiel Baumaßnahmen, die bevorzugt in den Ferien durchgeführt werden, oder das Fehlen von freien Kapazitäten zur Betreuung zusätzlicher Kinder.
3. Ausblick
Nächstes Jahr beginnen die Sommerferien erst am 25.07. und enden am 06.09.2011. Die Betreuungslücke beträgt somit fünf Wochen und zwei Tage.
Inwieweit durch die Revision des Kinderbildungsgesetzes die entsprechenden Kindpauschalen über den 31.07. hinaus gezahlt werden können, ist zurzeit nicht absehbar. Es würde aber bedeuten, dass Kinder, die im Kindergartenjahr 2011/2012 eine Kindertagesstätte erstmalig besuchen, erst später aufgenommen werden könnten.
4. Maßnahmen
Aufgrund der im Vergleich zu diesem Jahr längeren Betreuungslücke werden folgende zusätzliche Maßnahmen ergriffen:
- Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule wird die Träger und eigenen Leitungen bitten, die Eltern möglichst frühzeitig über die Situation und die verschiedenen Möglichkeiten, wie die Betreuungsbedarf in den Sommerferien gedeckt werden kann, zu informieren.
- Informationen über die Ferienspiele werden den Kindertagesstätten frühestmöglich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, damit die Eltern entsprechend beraten werden können.