Entscheidungsvorlage - FB 36/0069/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Energiebeirat der Stadt Aachen – neue Zusammensetzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/40
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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30.11.2010
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01.02.2011
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Dez. 1992 wurde der Energiebeirat der Stadt Aachen auf Beschluss des Stadtrates gegründet. Der Beirat dient seither als Beratungsgremium für Politik und Verwaltung in Fragen lokaler Energie- und Klimaschutzthemen. Dazu wurden Experten verschiedener, lokaler Akteure in diesem Bereich angesprochen und treffen sich zum fachlichen Austausch über anstehende Themen. Der Beirat tagt nach Bedarf, i.d.R. 2-3-mal jährlich in nicht-öffentlicher Sitzung. Die Mitglieder nehmen die Aufgabe ehrenamtlich wahr und erhalten keine Aufwandsentschädigung. Die Beschlüsse des Gremiums haben empfehlenden Charakter.
In den Jahren seit Gründung hat der Energiebeirat zahlreiche für Aachen bedeutende und wegweisende Entscheidungen wie auch bundesweit vorbildhafte Projekte im Energiebereich mit initiiert, auf den Weg gebracht und mit Sach- und Fachverstand begleitet, z.B. die Fernwärmeschiene Weisweiler, das Aachener Modell der kostengerechten Vergütung Erneuerbarer Energien als Vorreiter des bundesweiten EEG, die Einrichtung des Kompetenznetzwerks altbauplus , das Aachener Energieeffizienzkonzept und vieles mehr.
Besonders wichtig und erfolgreich für die Entscheidungsfindung ist dabei der (u.a. auch durch die Nicht-Öffentlichkeit des Gremiums gegebene) offene und vertrauensvolle fachliche Austausch der verschiedenen im Beirat vertreten Institutionen, der von den Mitgliedern sehr geschätzt wird. Trotz oftmals auch kontroverser Diskussionen können Beratungsthemen so von verschiedenen Seiten mit hoher Fachkompetenz beleuchtet und Argumente im Sinne der Sache eingebracht werden.
Durch vielschichtige Veränderungen im Energie- und Klimaschutzsektor, neue gesellschaftlich und politische Herausforderungen und damit einhergehende aktuelle Themenfelder, wurde es aus Sicht von Verwaltung und Politik wie auch der Mitglieder im Beirat selber - erforderlich, die Besetzung des Gremiums nach gut 18 Jahren an aktuelle Bedürfnisse anzupassen und neu zu definieren.
Gemäß Ratsbeschluss aus 1992 sollten dem Energiebeirat folgende Institutionen angehören:
Auszug aus der Geschäftsordnung, § 2 Zusammensetzung:
Dem Energiebeirat sollen je eine Vertreterin oder ein Vertreter
a) der Umweltverwaltung,
b) der im Rat vertretenen Fraktionen,
c) der STAWAG (Vorstand),
d) der STAWAG (Arbeitnehmervertretung),
e) der ASEAG (Vorstand),
f) der ASEAG (Arbeitnehmervertreter),
g) der Industrie- und Handelskammer,
h) der Technischen Hochschulbetriebe der RWTH (heute: Facility Management),
i) von den nachfolgend genannten Instituten der RWTH
Institut für Dampf- und Gasturbinen
Institut für Thermodynamik
Institut für Elektrische Anlagen und Energiewirtschaft
j) der Fachhochschule Aachen
Fachbereich Kerntechnik und Biotechnik (Solarenergienutzung)
(heute: Solarinstitut Jülich)
k) des Forschungszentrums Jülich (KFA)
l) der Handwerkskammer,
m) des Deutschen Gewerkschaftsbundes Aachen,
n) des Mieterschutzvereines,
o) des Haus- und Grundbesitzvereines,
p) der Natur- und Umweltverbände,
q) des Solarenergiefördervereins e.V.,
r) des Wind e.V.,
s) der Verbraucherberatung Aachen,
t) der städtischen Bauverwaltung,
u) der Architektenkammer NRW, angehören.
Durch Beschluss des Umweltausschusses vom 24.01.1995 wurde als weiteres Mitglied aufgenommen
v) der Mineralölverbund Aachen e.V.
Nach Übernahme aller Energieversorgungsgebiete durch STAWAG, schied die ASEAG (Buchstaben e + f) komplett aus dem Gremium aus. Das Forschungszentrum Jülich (Buchstabe k) hatte seit Beginn keine Vertretung entsandt. Der DGB und die Architektenkammer (Buchstaben m + u) haben nach Ausscheiden ihrer Vertreter trotz mehrfacher Nachfrage keine neuen Personen entsandt, so dass davon auszugehen ist, das hier kein weiteres Interesse an einer Mitwirkung besteht. Die Umweltverbände und der Mieterschutzverein (Buchstaben n, p q + r) hatten ihre Mitgliedschaft schon in der Anfangsphase nach Diskussionen um die Öffentlichkeit der Sitzungen aufgekündigt.
Angesichts geänderter Schwerpunkte und aktueller Anforderungen im Themenfeld Energie und Klimaschutz wurden bereits in den letzten 2 Jahren in Abstimmung mit den Beiratsmitgliedern und den im Gremium vertretenen politischen Fraktionen der Fach- und Sachverstand weiterer Institutionen aus diesem Themenbereich (wie z.B. altbauplus, BLB, etc.) eingebunden.
Die aktuelle Zusammensetzung des Energiebeirates soll nun auch formal abgesichert werden. Um zukünftig flexibel auf aktuelle Entwicklungen und Anforderungen reagieren zu können, schlägt die Verwaltung vor, die Geschäftsordnung im Punkt Zusammensetzung wie folgt neu zu fassen:
Vorschlag zur Neufassung der Geschäftsordnung, § 2 Zusammensetzung:
Folgende Institutionen sollen im Energiebeirat der Stadt Aachen vertreten sein. Stimmberechtigt sind die jeweiligen Institutionen; sie entsenden i.d.R. eine hauptamtliche Vertretung (Mitglied) und wahlweise mehrere Stellvertretungen. Die Mitglieder des Beirats können die Aufnahme weiterer Mitglieder oder einzelner Personen vorschlagen. Über die Aufnahme entscheidet das Gremium einstimmig und im Einvernehmen mit der Umweltverwaltung und den politischen Fraktionen. Sollte ein Einvernehmen nicht zu erzielen sein, erfolgt eine abschließende Beschlussfassung im zuständigen Fachausschuss. Wird über die Dauer von 3 Jahren keine hauptamtliche Vertretung benannt, scheidet die Institution automatisch aus dem Energiebeirat auf. Über eine Wiederaufnahme entscheidet das Gremium nach den vorgenannten Regelungen.
o Stadt Aachen
vertreten durch verschiedene Bereiche (einzeln stimmberechtigt), derzeit:
- Fachbereich Umwelt (Geschäftsführung)
- Dezernat Planung und Umwelt
- Stabsstelle Klimaschutz
- Gebäudemanagement, hier: Energiemanagement
- alle im Rat der Stadt Aachen vertretenen Fraktionen (einzeln stimmberechtigt)
- STAWAG, derzeit vertreten durch (einzeln stimmberechtigt)
- Vorstand
- Themenbereich Energie/Klimaschutz
- Industrie- und Handelskammer
- RWTH Aachen
vertreten durch verschiedene Institute, auch AN-Institute (einzeln stimmberechtigt), derzeit:
- Institut für Dampf- und Gasturbinen
- Lehrstuhl für Technische Thermodynamik
- Institut für Elektrische Anlagen und Energiewirtschaft
- Facility Management
- Oel-Wärme-Institut
o Fachhochschule Aachen
vertreten durch verschiedene Institute (einzeln stimmberechtigt), derzeit:
- Fachbereich Architektur u. Städtebau
- Solarinstitut Jülich
o Handwerkskammer Aachen
o Aachener Haus- und Grund e.V.
o Verbraucherberatung Aachen (Energieberatung)
o Mineralölverbund Aachen e.V.
- Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung Aachen
o altbauplus e.V.
Im Vergleich zur Zusammensetzung aus 1992 scheiden damit aus: ASEAG, Forschungszentrum Jülich (KFA), DGB, Mieterschutzverein, Natur- und Umweltverbände, Solarenergieförderverein e.V., Wind e.V..
Neu hinzugekommen sind: Bau- und Liegenschaftsbetrieb, altbauplus, Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Aachen, Fachbereich Architektur und Städtebau der FH Aachen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: | keine | |||
Maßnahme: | neue Zusammensetzung des Energiebeirates der Stadt Aachen | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | __________ | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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