Kenntnisnahme - FB 61/0370/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die von den Anwohnern beklagten Verkehrsverhältnisse keine verkehrsrechtliche Notwendigkeit für eine Beschilderungsänderung darstellen. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Venwegener Straße zweigt vom Iternberg mit einer leichten Steigung ab. Die Kraftfahrer müssen beim Linksabbiegen ihre Fahrgeschwindigkeit deutlich absenken und beschleunigen im nachfolgenden Straßenzug der Vennwegener Straße wieder. Hierbei ist weniger die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, sondern die gewählte Drehzahl des Fahrzeuges entscheidend für die daraus resultierende Lärmentwicklung. Bei der Polizei sind in den letzten drei Jahren keine Verkehrsunfälle in diesem Bereich registriert worden. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat vor einiger Zeit im vorderen Teil der Venwegener Straße eine neue Asphaltdecke aufgebracht, die die Abroll-Geräusche der Fahrzeuge reduziert  und damit die Immissionsbelastung der Anwohner deutlich vermindert hat. Der erste Teil der Venwegener Straße ist so übersichtlich und gerade, dass bei der bestehenden Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h die erforderliche Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

 

Die von den Anwohnern beklagten Geräuschentwicklungen beschleunigender Motorräder existieren an allen Kreuzungen, Kreisverkehren, Ampeln und Abzweigungen. Eine Möglichkeit, diese Situationen durch Verkehrsbeschilderung zu verbessern, besteht nicht. Wegen dieser fahrzeugbezogenen und nicht straßenbezogenen Verkehrsgeräusche sehen der Landesbetrieb Straßenbau, die Polizei und die Verwaltung keine Veranlassung, die Fahrgeschwindigkeit in der wegführenden Vennwegener Straße auf unter 70 km/h zu reduzieren.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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