Entscheidungsvorlage - FB 61/0379/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - Landschaftspark Soers - hier: A. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 27 b LGB. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 27 a LGC. Offenlagebeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/10
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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02.03.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der beschließt gemäß § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 LG NW in der vorgelegten Fassung den Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen zu ändern.
Der Rat der Stadt beschließt weiterhin gemäß § 27 c LG, diese Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - Landschaftspark Soers - in der vom Planungsausschuss empfohlen vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - Landschaftspark Soers - gemäß § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 LG NW sowie deren öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Abs. 1 LG NW für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg, im Bereich zwischen der Ortslage Laurensberg, der Berensberger Straße, der Straße Zum blauen Stein, dem Buschweg, dem Sonnenweg, dem Soerser Weg, der Bebauung Purweide und Talbothof und dem alten Bahndamm
Die Vorlage zur Sitzung des Planungsausschusses am 17.02.2011 ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat in ihrer Sitzung am 02.02. 2011 den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen, die in der Verwaltungsvorlage aufgeführten Änderungen und nachfolgende zusätzliche Änderungen empfohlen:
Vom Baugebiet Soerser Winkel über Soerser Hochkirchen zum Wildbach soll ein Wanderweg durch die Wiesen geschaffen werden und mit Drehkreuzen gesichert werden.
Darüber hinaus soll die Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen.
Kulturlandschaft Soers heißen.
Bei dem LB 162, LB 163, LB 164 und LB 170 soll an Stelle der Anwendung von Insektiziden und Rodentiziden die Anwendung von Pflanzenbehandlungs- einschließlich Schädlingsbekämpfungsmitteln untersagt werde.
Die Festsetzung 3.5.14. 2 Offenlage eines Abschnittes des Vorfluters Berger Heide südlich der A 4 soll ersatzlos gestrichen werden. Somit wird aus der Festsetzung 3.5.14.2 die 3.5.14.2 und aus der 3.5.14.4 die 3.5.14.3.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Rat der Stadt die Offenlage.
Die o.g. Wegeverbindung von der Wohnbebauung Soerser Winkel durch die Wiesen zum Wildbach hin soll ohne Ausbau und Einzäunung erfolgen, nur durch Drehkreuze an den jeweiligen Enden bzw. der Querung von Zufahrtswegen zu den Höfen gesichert. Diese Wegeverbindung muss somit nicht als eigenständig geführter Weg in dieser Änderung unter 3.5.10 Anlage von Wanderwegen aufgenommen werden.
Im übrigen können die beschlossenen Änderungen berücksichtigt werden.
Der Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 01.02.2011 dem Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen und dem Rat der Stadt folgende Änderungen empfohlen:
Die Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen soll
Kulturlandschaft Soers heißen.
Bei dem LB 162, LB 163, LB 164 und LB 170 soll an Stelle der Anwendung von Insektiziden und Rodentiziden die Anwendung von Pflanzenbehandlungs- einschließlich Schädlingsbekämpfungsmitteln verboten werden.
Die Festsetzung 3.5.14. 2 Offenlage eines Abschnittes des Vorfluters Berger Heide südlich der A 4 soll ersatzlos gestrichen werden. Somit wird aus der Festsetzung 3.5.14.2 die 3.5.14.2 und aus der 3.5.14.4 die 3.5.14.3.
Der Planungsausschuss soll in seiner Sitzung am 17.02.2011 das Thema beraten. Über das Ergebnis wird in der Ratssitzung mündlich berichtet
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Anlage von neuen und die Ergänzung vorhandener Obstwiesen kostet insgesamt ca. 40.000 , die Pflege der jungen Obstbäume in den ersten zehn Jahren kostet per anno ca. 6.000 .
Das Pflanzen der Hecke am Sonnenweg kostet einmalig ca. 3.000 , weitere Kosten entstehen nicht, da der Eigentümer der Fläche die Pflege kostenfrei übernimmt.
Die kontinuierliche Pflege der Kopfbäume kostet per anno ca. 6.000 .
Die Landschaftsplanänderung beinhaltet das Verbot der landwirtschaftlichen Nutzung sowie die Düngung der Flächen. Daraus ergeben sich wegen Ertragsminderung für die jeweiligen Bereiche Kosten in Höhe von ca. 9050 /anno.
Die v.g. Maßnahmen können nach Rechtskraft des Landschaftsplanänderungsverfahrens Nr. 20 frühestens in 2013 umgesetzt werden. Die Finanzmittel hierfür sind entsprechend der zeitlichen Vorgabe im Haushalt vorzusehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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89,3 kB
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