Entscheidungsvorlage - B 03/0037/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt auf Grund

 

S           der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie

 

S           der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 01.10.1971 in der Fassung des 4. Nachtrages vom 30.06.1988 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 12.07.1988)

 

die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der aus dem Jahr 1897 stammende Mischwasserkanal in der Ottostraße wurde in der Zeit vom 21.11.2006 bis zum 29.11.2007 in einer Ausbaulänge von insgesamt 427 m erneuert, weil dieser in sehr schlechtem baulichen Zustand war.

Die Abnahme der Kanalbauarbeiten erfolgte am 29.11.2007 (Entstehung der sachlichen Beitragspflicht), so dass hier noch die Straßenbaubeitragssatzung in der Fassung des 4. Nachtrages vom 30.06.1988 (SBS)  anzuwenden ist.

 

Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung bezieht.

 

Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.

 

1.              Die Einstufung der Ottostraße erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung vom 01.10.1971 in der Fassung des 4. Nachtrages vom 30.06.1988 (SBS).

 

2.              Die beitragsfähigen Ausbaukosten betragen insgesamt……………….……..…...…..95.205,09 €

 

              Hiervon entfallen auf

                            e) die Oberflächenentwässerung……….......................................................................95.205,09 €           

 

3.              Der Anteil der Beitragspflichtigen am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt für

e) die Oberflächenentwässerung…………………………………………………………...28.561,53 €

(30%  gem. § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b)  SBS)             

 

4.              Der vorgenannte gekürzte beitragsfähige Aufwand ist gemäß § 4 der städtischen Beitragssatzung (SBS) auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit zu verteilen.

         

          28.561,53 €   :  60.093 m²  =   0,48 € / m² (gerundeter Beitragssatz)

 

5.    Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Maßnahmebezogene Einnahmen:

Keine

28.561,53 € Beiträge gem. § 8 KAG NW

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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