Kenntnisnahme - FB 37/0011/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Masterplan der Feuerwehr zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Feuerwehr Aachen gliedert sich in eine Berufsfeuerwehr mit 3 Wachen (Hauptwache incl. Städteregionaler Leitstelle, Wache Nord und Wache Süd incl. Löschzug der FF Kornelimünster) und eine Freiwillige Feuerwehr mit 12 Löschzügen. Die klassischen Aufgaben der Feuerwehr umfassen neben der Brandbekämpfung und der Technischen Hilfeleistung auch den Katastrophenschutz und die Durchführung des Rettungsdienstes. Hierzu gehört in Aachen auch die Aufgabenwahrnehmung im vorbeugenden Brandschutz sowie die Durchführung von  Aus- und Fortbildungsmaßnahmen  in der Feuerwehrschule, der Schule für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten sowie der Feuerwehrfahrschule.

Der Brandschutz im Universitätsklinikum sowie die grenzüberschreitende und damit die europäische Hilfeleistung im benachbarten Belgien und in den Niederlanden stellt eine besondere Herausforderung dar, ist aber gleichwohl geübte Praxis.

Die steigende Zahl von Rettungen aus großen Höhen oder Tiefen veranlasste die Feuerwehr Aachen, im Jahr  1995 eine Spezial-Rettungs-Gruppe zu gründen, die seit der Gründung auch überörtlich eingesetzt wird.

Mit Gründung der StädteRegion zum 21.10.2009 wurde die Stadt Aachen (Berufsfeuerwehr) mit der Durchführung der Leitstellenaufgabe für das gesamte Gebiet der StädteRegion Aachen beauftragt.

 

Die Feuerwehr Aachen garantiert seit 175 Jahren schnelle und professionelle Hilfe rund um die Uhr. Im Jubiläumsjahr 2011 werden verschiedene Veranstaltungen stattfinden, bei denen die Feuerwehr einer breiten Öffentlichkeit positiv präsentiert werden soll (Verbandstag, Ausstellung „Innenansichten unserer Feuerwehr“ in den Räumen der Sparkasse Aachen, Aktionstag rund um Dom und Rathaus am 02.07.2011, Festakt).

 

Der nachfolgend vorgestellte Masterplan zeigt die vorgesehene Entwicklung der Berufsfeuerwehr Aachen auf. Ziel ist eine Optimierung der Versorgung der Bevölkerung bei Berücksichtigung der vorbeschriebenen strukturellen Veränderungen.

 

Personal

 

Regionale Veränderungen hinsichtlich geplanter Projekte (Campus) oder die Gründung der StädteRegion, gestiegene Anforderungen an das Personal bei Großveranstaltungen, beim Einsatz in allen Bereichen des FB 37 sowie gesetzliche Änderungen machen eine Anpassung der Personalstruktur zwingend erforderlich.

Durch die Umsetzung der europarechtlichen Vorgabe zur Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit von 54 Stunden auf 48 Stunden wird ein erheblicher Personalmehrbedarf entstehen.

Nach einem Urteil des EuGH v.14.07.2005 darf die  wöchentliche Höchstarbeitszeit von Feuerwehrbeamten 48 Stunden nicht überschreiten. Bis zum Inkrafttreten der neuen AZOFeu zum 01.01.2007 betrug  die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Feuerwehrbeamten in Aachen 54 Stunden. Ab 01.01.2007 erfolgt die Anwendung der „opt-out“-Regelung (freiwillig), bei Beibehaltung der wöchentlichen Arbeitszeit von 54 Stunden erhalten die Beamten eine „opt-out“-Zulage.

Die „Opt-out“-Regelung endet 2013, was die Umsetzung der 48-Stunden-Woche für Einsatzbeamte ab 2014 zwingend erforderlich macht, der Personalbedarf steigt um ca. 12 %.

 

Die Feuerwehr Aachen bildet jährlich Brandmeisteranwärterinnen und Brandmeisteranwärter aus und ist Ausbildungsbehörde für Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes in der gehobenen und höheren Laufbahn.

Darüber hinaus wird eine Erweiterung der feuerwehreigenen Werkstätten (Kfz-Werkstatt und Nachrichtenwerkstatt) zu Ausbildungsbetrieben angestrebt. Hier sollen Ausbildungsstellen für junge Frauen und Männer zu Kfz-Mechatronikern bzw. Kommunikationstechnikern für Nachrichtenelektronik geschaffen werden.

 

 

Technik

 

Von 2010 bis 2021 sollen im Bereich Melaten und Westbahnhof Forschungseinrichtungen von Hochschulinstituten und Unternehmen entstehen. Die auszubauende Gesamtfläche der Entwicklungsgebiete beträgt ca. 800.000 qm.

 

Die entstehenden Neubauten sind im Zuge der Baugenehmigungsverfahren von FB 37 zu beurteilen (Entwurfsphase, Bearbeitung von Brandschutzkonzepten, Abnahmen). Alle neuen Gebäude werden nach Fertigstellung der Brandschaupflicht unterliegen.

 

Bereits während der Bauphase der von der RWTH geplanten Projekte soll parallel die Weiterentwicklung  der Berufsfeuerwehr Aachen erfolgen mit dem Ziel, die Aufgabenerfüllung zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr auch nach Fertigstellung der Campus-Projekte zu gewährleisten. Darüber hinaus wird auch eine Anpassung/Erhöhung der Vorhaltung von Rettungsmitteln im nordwestlichen Stadtgebiet notwendig.

 

Die Campus-Projekte erfordern bei FB 37

-          eine Anpassung der personellen Ressourcen und

-          bauliche Veränderungen/Erweiterungen und Nutzungsänderungen für Gebäude im nordwestlichen Stadtgebiet, die von der Feuerwehr und dem Rettungsdienst genutzt werden.

 

Die Planungen hinsichtlich der baulichen Veränderungen sind auch erforderlich, weil im Rahmen der Campus-Projekte ein Investoreninteresse an dem Grundstück, auf dem sich jetzt die Rettungswache West befindet (Vaalser Straße 258), bekundet wurde.

Vorgesehene mögliche bauliche Änderungen des FB 37 sind geplant: Bei einer Grundstücksvermarktung des Grundstücks Vaalser Straße 258 und der damit verbundenen Schließung der Rettungswache West an diesem Standort  sollte die Feuerwache Nord den geänderten Erfordernissen angepasst werden. Dies ist möglich durch eine Erweiterung der Feuerwache Nord von einer Gruppenwache zu einer Zugwache.

Für den Löschzug Nord der FF soll ein neues Gerätehauses erbaut werden, nach dessen Fertigstellung eine Integration der jetzigen Rettungswache West in der Feuerwache Nord in dem bisher vom Löschzug Nord der FF genutzten Teil erfolgen kann.

 

 

Rettungsdienst

 

Auf Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem RettG NRW  vom 02.04.2009 ist die Stadt Aachen mit der umfassenden Wahrnehmung von Aufgaben des Rettungswesens für das Gebiet der Stadt Aachen  beauftragt worden. Kreis und Stadt Aachen haben in § 2 dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ihre Absicht bekundet, möglichst zeitnah einen einheitlichen Bedarfsplans gem. § 12 RettGNRW für das Gebiet der StädteRegion aufzustellen. Der einheitliche Bedarfsplan wird von der StädteRegion beschlossen und bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Stadt Aachen.

 

Die Stadt Aachen setzt jetzt bereits im Rettungsdienst normierte Anforderungen an einen gemeinsamen Bedarfsplan zur Verbesserung der Versorgungsqualität der Bürger um und legt Wert darauf, dass dieser Standard künftig erhalten bleibt bei ebenfalls anzustrebender Kostenoptimierung durch Synergien in der einheitlichen Aufgabenwahrnehmung.

 

Grundlage soll der Musterbedarfsplan NRW sein, der von einer Expertengruppe im Auftrag des nordrhein-westfälischen Städtetages unter Beteiligung von Notfallmedizinern, strategischen Planungsfachleuten, rettungsdienstlichen Organisations- und Ausbildungsleitern, Juristen, Verwaltungsspezialisten sowie Hygienekräften erstellt worden ist.

 

-          Qualitätsstandards sind für den Bereich der StädteRegion hinsichtlich der Hilfsfristen nach den Standards in NRW nach städtischen und ländlichen Bereichen zu unterscheiden. Grundlage hierfür ist der Beschluss des Landesbeirates vom 14.03.2006 zum Bericht der Arbeitsgruppe „Hilfsfrist“.

-          Die personellen Anforderungen (auch bei dem von Hilfsorganisationen eingesetztem Personal) sowie die medizinischen Versorgungsstandards sind möglichst einheitlich festzulegen. Grundlage hierzu sind die gesetzlichen Ausbildungsvorgaben und die Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften. Zur Verbesserung der Transparenz der medizinischen Versorgungsqualität im Rettungsdienst ist ein Berichtswesen nach den Vorgaben des „Critical Incident Reporting System – CIRS) einzuführen.

-          Die Mitwirkung freiwilliger Hilfsorganisationen erfolgt unter Beachtung vergaberechtlicher Vorschriften auf Grundlage des genehmigten Bedarfsplanes über dessen Gültigkeitszeitraum (i.d.R. 4 Jahre). Bei der Bemessung der Beteiligungsanteile ist der Sicherstellungsauftrag gem. § 6 RettG NRW in besonderer Weise zu beachten. Nicht zielführend ist hier die Berücksichtigung von nur einer Hilfsorganisation.

-          Die Einsatzdokumentation (digitalisierte Dokumentationsverfahren) und die Gebührenabrechnung sollten vereinheitlicht werden.

 

Der gemeinsame Rettungsdienstbedarfsplan sollte erstmalig für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2017 erstellt werden.

Dieser Rettungsdienstbedarfsplan ist gem. § 12 Abs. 6 RettG kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände nach § 12 Abs. 5 RettG  zu überprüfen und bei Bedarf, i.d.R. nach 4 Jahren, zu ändern.

 

 

 

Beschaffung/Baumaßnahmen

 

Auf Basis des Bedarfsplanes der Stadt Aachen zur Durchführung des Feuerschutzes und der Technischen Hilfeleistung (Brandschutzbedarfsplan) sowie des Bedarfsplanes 2010 der Stadt Aachen zur Durchführung des Rettungsdienstes (Rettungsdienstbedarfsplan) erfolgen Beschaffungen nach Ablauf der Abschreibungsfristen (für Fahrzeuge im Rettungsdienst) bzw. nach Bedarf unter Berücksichtigung von sicherheitsrelevanten Aspekten und  haushaltsrechtlichen Vorgaben.

 

Nach Erstellung des Erweiterungsbaus der Feuerwache incl. Städteregionaler Leitstelle muss die Sanierung des derzeit genutzten Gebäudes an der Stolberger Straße 155 erfolgen. Mittel hierfür sind bereits eingeplant.

 

Kurzfristig geplante Maßnahmen:

 

-          Erstellung Erweiterungsbau Feuerwache incl. Städteregionaler Leitstelle

-          Umbau Gebäude FF Kornelimünster

-          Umstellung der Nachschubkomponente auf Wechselladersystem

-          Erweiterung der technischen Hilfeleistung

-          Kontinuierliche Ersatzbeschaffung von Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeugen, die dem aktuellen technischen Standard entsprechen

-          Aufbau und Inbetriebnahme des Digitalalarm (insbesondere in der StädteRegion Aachen)

-          Aufbau und Inbetriebnahme einer redundanten Leitstelle in der Wache Nord (einschließlich der RWTH-Projekte „med-on-@ix“ bzw. „temras“)

 

 

mittel- und langfristig geplante Maßnahmen:

 

-          Modernisierung/Ausbau der Werkstätten:

-- Atemschutzwerkstatt

-- Umbau Nachrichtenwerkstatt zum Ausbildungsbetrieb

-- Umbau Kfz-Werkstatt zum Ausbildungsbetrieb

-- Sanierung Gebäude Stolberger Straße 155 und Umbau zur Rettungswache

 

 

 

 

 

 

Leitstelle

 

Mit Fertigstellung des Erweiterungsbaus der Hauptfeuerwache wird die gemeinsame städteregionale Leitstelle am Standort der Berufsfeuerwehr Aachen betrieben.

Bislang ist die Zusammenführung der ehemaligen Kreisleitstelle Simmerath (Altkreis Aachen) und der Leitstelle der Stadt Aachen bei der Berufsfeuerwehr zum einen an strukturellen Problemen in, aber auch an dem vorgefundenen technischen Nachholbedarf der Kreisleitstelle gescheitert.

Trotzdem nimmt die Berufsfeuerwehr Stadt Aachen seit Gründung der StädteRegion zum 21.10.2009 alle Aufgaben der städteregionalen Leitstelle (Brandschutz, technische Hilfeleistung, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) wahr:

 

-          Annahme von Hilfeersuchen

-          Zuordnung der Einsatzkräfte zum Einsatzgeschehen

-          Alarmierung der Einsatzkräfte gem. abgestimmten Alarmierungsregelungen

-          Unterstützung der Einsatzleitungen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und der Katastrophenschutzbehörden

-          Einsatzvorbereitende Maßnahmen

-          Dokumentation/Lagebeobachtung

-          Vermittlung und Übernahme von Dienstleistungen (Bereitschaftsdienste)

 

Unter Leitung der Berufsfeuerwehr Aachen erfolgt der Einsatz notwendiger Rettungsmittel im Gebiet der StädteRegion Aachen. Dabei wird sichergestellt, dass grundsätzlich auf Einsatzmittel der Feuer- und Rettungswachen zurückgegriffen wird, in deren bereich das Schadensereignis eingetreten ist.

 

Eine konkrete Leitstellenvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb der Leitstelle sowie ergänzende notwendige Dienstanweisungen werden derzeit erstellt.

 

 

StädteRegion

 

Gespräche mit den Vertretern der verschiedenen regionsangehörigen Städten und Gemeinden  und der StädteRegion werden laufend geführt. Dabei soll u.a. eine direkte Aufschaltung der in den Feuer- und Rettungswachen der regionsangehörigen Städte Eschweiler, Stolberg und Alsdorf eingehenden Notrufe bei Hilfeersuchen auf die städteregionale Leitstelle erreicht werden.

 

Eine Aufgabenbündelung in den Bereichen Rettungswesen, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz für die gesamte StädteRegion erscheint sinnvoll. Im Sinne der Nutzung von Kernkompetenzen kann diese Aufgabenwahrnehmung durch die Berufsfeuerwehr Aachen erfolgen. Die bestehende Bereitschaft zur Übernahme dieser Aufgaben ist in einem Anschreiben an die StädteRegion dokumentiert.

Insbesondere die Wahrnehmung der Leitstellenaufgaben für die gesamte StädteRegion führt dazu, dass einsatztaktische und –strategische Entscheidungen in einer einheitlichen Ablaufstruktur getroffen werden könnten.

 

Die Berufsfeuerwehr Aachen verfügt über eine funktionierende Führungsorganisation sowohl für die Begleitung von Veranstaltungen im täglichen operativen Geschäft  (Fußballspiele auf dem Tivoli, Karlspreisverleihung, CHIO-Turnier, etc.) als auch für größere ungeplante Schadenslagen.

 

Zur Bewältigung von Großschadensereignissen unterhält die Stadt Aachen einen Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE), dem im Einzelfall (lageabhängig) der Krisenstab des HVB zur Seite gestellt werden kann.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die genauen finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht zu beziffern. Die konkrete Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen wird kontinuierlich und zeitnah mit der Verwaltung abgestimmt und den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.

Die kurzfristig geplanten Bau- und Beschaffungsmaßnahmen sind im städtischen Haushalt bereits eingeplant.

Die mittel- und langfristig geplanten Baumaßnahmen erfordern eine kontinuierliche Anpassung/Erweiterung des Brandschutzbedarfsplanes und des Rettungsdienstbedarfplanes sowie die entsprechenden finanziellen Einplanungen im städtischen Haushalt.

In Abhängigkeit von der ausstehenden abschließenden rechtlichen Klärung der geänderten Arbeitszeit von 54 auf 48 Stunden/Woche kann sich ab 2014 ein Personalmehrbedarf von ca. 12 % (ca. 30 Stellen) ergeben.

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