Kenntnisnahme - FB 51/0084/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion zur SprachförderungBundesinitiative "Frühe Chance" nutzen - Mittel für zusätzliche Personalstellen zur Sprachförderung in Kitas abrufen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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17.03.2011
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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17.03.2011
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 22.11.2010 beantragt die SPD-Fraktion, im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass geeignete Kindertagesstätten in Aachen im Rahmen der Bundesoffensive „Frühe Chancen“ gefördert werden können. Außerdem sollen die freien Träger in die Planungen einbezogen werden.
- Ausgangslage
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt vom 01.03.2011 bis zum 31.12.2014 rund 400 Mio. Euro zur Verfügung, um bis zu 4.000 Einrichtungen zu „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ auszubauen. Die Finanzierung erfolgt zu 100%.
Die Voraussetzungen zur Förderung im Rahmen dieses Programms sind in Nordrhein Westfalen:
- In der Einrichtung müssen mindestens 40 öffentlich geförderte Plätze angeboten werden. Kleinere Einrichtungen können sich zu einem Verbund zusammenschließen, der mindestens 80 geförderte Plätze umfassen muss.
- Zum Zeitpunkt der Förderung muss in jeder Einrichtung mindestes ein U3 Platz angeboten werden.
- In der Einrichtung liegen ein Sprachförderkonzept und ein Qualitätssicherungskonzept einschließlich Elternarbeit vor.
- Die Leitung hat freie Ressourcen für eine angemessene Koordinierung.
- Bestehende Bereitschaft zur Mitwirkung an wissenschaftlicher Begleitung.
- Die Einrichtung bzw. der Einrichtungsverband muss von einer überdurchschnittlichen Zahl von Kindern mit einem potentiell hohen Sprachförderbedarf besucht werden. Maßgeblich ist die durchschnittliche Landesquote von Kindern, die zu Hause überwiegend nicht deutsch sprechen (21,8%). Die Quote der Anzahl der Kinder in einer Einrichtung bzw. in einem Einrichtungsverbund, auf die das zutrifft, muss über diesem Durchschnitt liegen.
Einrichtungen, die an dem Förderprogramm teilnehmen werden, erhalten ein Budget für zusätzlich einzustellendes Fachpersonal in Höhe von 25.000 Euro jährlich bzw. 50.000 Euro jährlich, wenn es sich um einen Einrichtungsverbund handelt.
- Maßnahmen
Von den Einrichtungen in städtischer Trägerschaft entsprechen 26 den aufgeführten formalen Fördervoraussetzungen. Diese Einrichtungen wurden im Rahmen einer Interessenbekundung am 09.12.2010 dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeldet.
Die freien Träger wurden über das Förderprogramm informiert. Die Prüfung der Voraussetzungen und unter Umständen die Abgabe einer Interessensbekundung mussten in eigener Zuständigkeit erfolgen. Durch FB 45 sind die durch die freien Träger gemachten Angaben bei Antragstellung zu prüfen und zu bestätigen.
- aktuelle Situation
Am 21.01.2011 erfolgte die Mitteilung, dass nach Abschluss des Priorisierungsverfahrens die folgenden städtische Tageseinrichtungen berechtigt sind, einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Frühe Chancen“ zu stellen:
- Albert-Maas-Straße 32
- Alfonsstraße 22/24
- Düppelstraße 5
- Eibenweg 16
- Johanniterstraße 4a
- Johannstraße 15
- Königsberger Straße 100
- Kronenberg 132
- Lindenstraße 27
- Passstraße 25
- Philipp-Neri-Weg 11
- Philipp-Neri-Weg 6
- Reimser Straße 63
- Stolberger Straße 126
- Weißwasserstraße 10
- Wiesental 8
Die entsprechenden Anträge wurden am 14.02.2011 gestellt, sodass die Förderung grundsätzlich ab dem 01.03.2011 erfolgen könnte.
Parallel zu diesem Antragsverfahren wurden zusammen mit dem Fachbereich Personal und Organisation die notwendigen Maßnahmen zur Gewinnung der erforderlichen Zusatzkräfte eingeleitet.
- Ausblick
Nach Eingang der Förderbescheide kann die Personalgewinnung konkretisiert werden. Erfolgt die Förderung ab dem 01.03.2011, hat die Einstellung der Zusatzkraft gemäß den Förderrichtlinien bis zum 31.05.2011 zu erfolgen.
Bisher wurden durch freie Träger für folgende Einrichtungen Förderanträge bzw. die entsprechenden Bestätigungsvordrucke vorgelegt:
AWO Kreisverband Aachen Stadt e.V.: - Goerdelerstr. 10
- Sigmundstr. 8
Kirchengemeindeverband Aachen-Ost: - Schleswigstr.
Zurzeit ist überhaupt nicht absehbar, welcher weitere Mehraufwand bei FB 45/200 im Zusammenhang mit verwaltungsmäßigen und grundlegenden Arbeiten im Rahmen des Förderprogramms entstehen wird. Schon die Antragstellung mit dem Nachweis der entsprechenden Anzahl der Kinder, die zu Hause überwiegend nicht Deutsch sprechen war für die freien Träger und FB 45 eine große Herausforderung. Zudem waren Prüfaufträge augrund von Antragstellungen freier Träger erforderlich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | ___________________________________________________________ | ||||
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Investitionskosten |
| ja/nein | |||
a. | Im Haushalt? | ja/nein |
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b. | Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung | ja/nein |
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a. | Im Haushalt? |
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b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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Konsumtiv |
| ja/nein |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein |
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b. | Konsolidierung? |
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c. | Personalkosten |
| 1.533.333 € |
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d. | Sachkosten |
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e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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f. | Dauer |
| 01.03.11 | bis 31.12.14 | |
g. | Zuschüsse |
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| 1.533.333 | |
Die Höhe weiterer Personalkosten, die im Verwaltungsbereich durch das Förderprogramm entstehen, ist zur Zeit nicht absehbar.