Kenntnisnahme - FB 11/0067/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Betriebsferien bei der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Herr Reiner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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06.04.2011
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Inzwischen liegen Rückmeldungen von zwei weiteren Städten, die im Jahr 2010 Betriebsferien angeordnet hatten, vor.
In den Städten Gelsenkirchen und Oberhausen blieben die Stadtverwaltungen, mit Ausnahme von Notdiensten, in der Zeit vom 27.-30.12.2010 geschlossen. Darüber hinausgehende flankierende Maßnahmen in der Art, wie sie die Stadt Essen beschlossen hat (z.B. Überstundenabbau, Gleitzeitguthaben zum 31.12. auf Null setzen, Urlaubsübertragung nur im gesetzlichen bzw. tariflichen Rahmen), wurden weder in Gelsenkirchen noch in Oberhausen durchgeführt.
In Gelsenkirchen werden die Einsparungen im Bereich der Rückstellungen mit 1,74 Mio. € angegeben.
In Oberhausen belaufen sich die Einsparungen bei den Gebäudekosten auf ca. 95.000 €. In dieser Höhe werden Zahlungen an die stadteigene GmbH, von der die Gebäude bewirtschaftet werden, eingespart.
Im Bereich der Rückstellungen sind nahezu keine Änderungen eingetreten. Für die Zeit der Betriebsferien wurden 15.000 Gleitzeitstunden eingesetzt, von denen jedoch nachweislich 10.000 im Hinblick auf die Betriebsferien aufgebaut worden waren.
Daneben stiegen die Rückstellungen für Resturlaub gegenüber dem Vorjahr um ca. 1.000 Tage. Gründe für dieses Ansteigen der Urlaubsrückstellungen konnten nicht benannt werden.
In der Summe blieben die Rückstellungen für Gleitzeitguthaben und Resturlaub im Vergleich zum Vorjahr damit nahezu unverändert.
Am Beispiel der Stadt Oberhausen wird deutlich, dass Einsparungen im Bereich der Rückstellungen zu einem großen Teil vom unvorhersehbaren Urlaubs- und Arbeitszeitverhalten der MitarbeiterInnen abhängig und damit nur schwer vorhersehbar sind.
Bei der in der Zeit vom 20.01.-07.02.2011 durchgeführten Bürgerbefragung zum Haushalt 2011 in Aachen sprachen sich in der zugangsbeschränkten Befragung 76,3 % (113) und in der offenen Befragung 79,1 % (3.901) der Abstimmenden für Betriebsferien bei der Stadtverwaltung Aachen aus, 20,3 % bzw. 18 % stimmten dagegen.
Bei der Bewertung dieses Abstimmungsergebnisses ist jedoch zu berücksichtigen, dass die aus der Anordnung von Betriebsferien resultierenden finanziellen (nur auf den Bereich der Rückstellungen beschränkten) Auswirkungen aufgrund der Komplexität des Themas für den Bürger nur sehr schwer nachvollziehbar gewesen sein dürften. In der Fragestellung wurden die möglichen Einsparungen mit 300.000 € beziffert. Ob den Abstimmenden bewusst war, dass durch die Anordnung von Betriebsferien tatsächliche Auszahlungen nicht vermieden werden, ist fraglich.
In der Mitarbeiterzeitung der Stadt Aachen, Ausgabe 01/2011 wurden die MitarbeiterInnen dazu aufgerufen, ihre Meinung zur Festsetzung von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr mitzuteilen.
Daraufhin gingen bisher 43 Rückmeldungen ein, von denen sich 11 für und 32 gegen die Anordnung von Betriebsferien aussprachen. Aufgrund der geringen Zahl der Rückmeldungen kann dieses Ergebnis jedoch nicht als repräsentativ angesehen werden.
Der Gesamtpersonalrat sieht aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen anderer Städte keine Einsparungen durch die Anordnung von Betriebsferien.
Sollte der Personal- und Verwaltungsausschuss die Angelegenheit weiter verfolgen wollen, so wurde mit dem Personalrat vereinbart, eine gemeinsam erarbeitete Mitarbeiterbefragung zur Frage nach Betriebsferien durchzuführen. Zurzeit wird geprüft, inwieweit eine solche Befragung über GroupWise oder das Intranet erfolgen kann und in welchen Bereichen daneben eine Befragung mittels Fragebögen erforderlich ist. Die Befragung wird sich nicht an alle MitarbeiterInnen der Stadt Aachen richten. Ausgenommen wird z.B. der Bereich der Kindertagesstätten, da in diesem Bereich bereits jetzt zwischen Weihnachten und Neujahr eine dem Bedarf angepasste Öffnung von Einrichtungen erfolgt und weitergehende Schließungen nicht durchführbar wären. Zur Feststellung, welche MitarbeiterInnen von der Befragung ausgenommen werden, erfolgt vorab eine entsprechende Abfrage bei den LeiterInnen der Dienststellen.
Der Personalrat würde eine Entscheidung entsprechend der Mehrheitsmeinung der MitarbeiterInnen mittragen. Grundvoraussetzung für die Durchführung einer Mitarbeiterbefragung wäre für den Personalrat eine gleichlautende Bestätigung durch den Personal- und Verwaltungsausschuss.