Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0415/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

 

-          die Fläche für Garagen, Carports oder Stellplätze wird rechtwinklig zur Eichenstraße gebildet und damit in großen Teilen von der Grenze abgerückt und reduziert;

-          die überbaubare Fläche im nördlichen Bereich der Eichenstraße wird um 2,0 m reduziert;

-          für die überbaubare Fläche im Bereich der Planstraße wird die Festsetzung „nur Einzelhäuser“ erweitert auf „Einzel- und Doppelhäuser“;

 

Außerdem empfiehlt sie dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Sie empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 930 Burghöhenweg / Am Burgberg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

 

-          die Fläche für Garagen, Carports oder Stellplätze wird rechtwinklig zur Eichenstraße gebildet und damit in großen Teilen von der Grenze abgerückt und reduziert;

-          die überbaubare Fläche im nördlichen Bereich der Eichenstraße wird um 2,0 m reduziert;

-          für die überbaubare Fläche im Bereich der Planstraße wird die Festsetzung „nur Einzelhäuser“ erweitert auf „Einzel- und Doppelhäuser“;

 

Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Sie empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 930 Burghöhenweg / Am Burgberg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat am 24.11.2010 und der Planungsausschuss am 02.12.2010 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 930 – Burghöheweg / Am Burgberg – beschlossen. Die Offenlage fand vom 27.12.2010 bis zum 04.02.2011 statt. Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden beteiligt.

 

 

2.             Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)BauGB

Von der Möglichkeit sich zur Planung zu äußern, haben 12 Bürger und Bürgerinnen in 6 Eingabeschreiben Gebrauch gemacht. Die Eingabeträger kommen vorwiegend aus der Nachbarschaft. Ihre Themen beziehen sich auf eine unzureichende Entwässerung und den Erschließungskosten, möglichen Lärm und vor allem einer zu hohen Dichte und Höhe der Neubebauung. Bei der Abwägung wird dargelegt, dass im Rahmen einer städtebaulichen Ordnung die genannten Bedenken nicht zu negativen Auswirkungen der Planung führen. Daher wird empfohlen diesen Anregungen nicht zu folgen.

Es wird hingegen drei Anregungen empfohlen aufzugreifen. Im Bereich der nördlichen Zeile an der Eichenstraße soll durch Reduzierungen der Garagenfläche und der überbaubaren Fläche eine Gleichbehandlung für die darunter liegenden Grundstückseigentümer hergestellt werden. Zur Vergrößerung der Baufreiheit wird empfohlen, auch die Anregung Doppelhäuser im Bereich der Planstraße zuzulassen. Durch diese erweiterte Festsetzung können maximal drei – eher kleinere - Häuser mehr errichtet werden, womit die Gesamtzahl auf 32 steigen könnte. Durch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 wird die gewünschte lockere Bebauung weiterhin sichergestellt.

Die Eingaben der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit) beigefügt.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen berühren die Grundzüge der Planung nicht. Daher können die Festsetzungen gemäß § 13 BauGB vereinfacht geändert werden.

 

 

3.             Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Es wurden 11 Behörden an der Planung beteiligt. Es gingen 5 Eingaben ein, wovon zwei keine Bedenken äußerten. Der Kampfmittelräumdienst und die untere Denkmalbehörde / Bodendenkmalpflege haben im Falle von entsprechenden Funden auf die Informationspflicht verwiesen. Diese ist bereits in den schriftlichen Festsetzungen aufgenommen. Die Stawag hat die Sicherung vorhandene Leitungen im Plangebiet gefordert. Die angesprochenen Leitungen befinden sich im Plangebiet innerhalb öffentlicher Verkehrsflächen. Da nur Hinweise und keine die Planung betreffenden Anregung genannt wurden, erübrigt sich eine Abwägung.

 

 

4. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander empfiehlt die Verwaltung die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan mit den oben genannten Änderungen als Satzung zu beschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für die neue Erschließungsstraße im Plangebiet liegen bei 123.000 €. Für die Umsetzung des Bebauungsplanes sind Mittel für das Jahr 2013 i.H.v. 60.000 € (PSP-Nr. 5-120102-300-01100-300-1) eingeplant.

 

Darüber hinaus sollen für die Folgejahre (Endausbau) unter Beachtung der Vorgaben einer Haushaltskonsolidierung weitere Mittel i.H.v. 63.000 € eingeplant werden, die allerdings der Prioritätensetzung im Rahmen des Gesamthaushaltes unterliegen.

 

Einnahmen werden durch die Kostenbeteiligung eines privaten Anliegers an der Erschließungsstraße i.H.v. ca. 43.000 € (21.000 € für die Erstellung der Baustraße und 22.000 € für den Endausbau) und durch den Verkauf von Grundstücken in i.H.v. ca. 1.9 Mio € erzielt.

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Anlagen

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