Entscheidungsvorlage - FB 62/0013/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, das Teilstück der Melatener Straße zwischen dem Ende der Forckenbeckstraße und dem Schneebergweg und das Teil­stück der Pauwelsstraße zwischen Schneebergweg und dem geplanten Einmündungsbereich in Forckenbeckstraße umzubenennen und die weitere Straßenführung bis zum Knoten „Pariser Ring - Kullenhofstraße - Valkenburger Straße” ebenfalls Forckenbeckstraße zu benennen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Durch die geplanten und bereits teilweise örtlich veränderten Straßenführungen im Bereich der Park­spange zwi­schen Pau­welsstraße und Stiewistraße und durch die bereits begonnene Bebauung auf den angrenzenden Grundstücken ist es erforderlich, eine auf die Zukunft gerichtete Straßenbenennung und die dazu passende Hausnummerierung kurz­fristig vorzunehmen.

 

Aus dem beigefügten Plan des Bau- und Liegenschaftsbetriebes geht hervor, dass die Stie­wistraße, die straßenwidmungsmäßig bereits eingezogen ist, zukünftig ganz entfällt. Die Haup­terschließung wird über die geplante Verlängerung der Forckenbeckstraße (heute teilw

eise Melatener Straße und Pauwelsstraße) bis zum Kno­ten „Pa­riser Ring - Kullenhofstraße - Valkenburger Straße” zukünftig erfolgen.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, das Teilstück der Melatener Straße zwi­schen dem Ende der Forckenbeckstraße und dem Schneebergweg und das Teil­stück der Pauwelsstraße zwi­schen Schnee­bergweg und dem geplanten Ein­mündungsbereich in Forckenbeckstraße umzubenennen und die weitere Straßenführung bis zum Knoten „Pariser Ring - Kul­lenhofstraße - Valkenburger Straße” eben­falls Forckenbeckstraße zu benennen.

 

Durch die geplante Umbenennung ist ein Institut der RWTH betroffen. Der BLB hat das betroffene Institut bereits mündlich über die vorgesehene Änderung informiert.

 



Anlagen: 2 Übersichtspläne

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Es fallen Investitionskosten in Höhe von ca. 500,-- € an.

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Anlagen

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