Entscheidungsvorlage - FB 51/0088/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
"Vor dem Anfang starten"-Förderung der Erziehungskompetenz-Projekt der Städteregion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/300, Frau Drews
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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17.05.2011
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung in der StädteRegion Aachen entwickelte ein Konzept zur Förderung der Erziehungskompetenz junger Menschen am Ort der Schule. Hintergrund des Konzeptes ist ein entsprechender Antrag der CDU- und Grüne-StädteRegionsfraktionen vom 16.11.2010.
Zum Inhalt des Konzeptes:
Davon ausgehend, dass zunehmend grundlegende Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen in allen Altersstufen vor dem Hintergrund des Fehlens der notwendigen Erziehungskompetenz ihrer Eltern nur noch eingeschränkt vorhanden sind, hat das Konzept zum Ziel, die individuellen Fertigkeiten junger Menschen zur Lebensbewältigung zu fördern und erzieherische Handlungskompetenz zu vermitteln.
Im Einzelnen gliedern sich die Bausteine wie folgt
Stärkung des sozial-emotionalen Bereiches
Stärkung der Grundlagen für ein eigenständiges Leben
Elternkompetenz erleben
Als Zielgruppe sind Schüler/innen des 8. Schuljahres benannt. Modellhaft soll das Konzept für zunächst zwei Jahre im Zeitraum eines Schuljahres und im Rahmen des Schulunterrichtes erfolgen. Insgesamt sind 100 Unterrichtsstunden vorgesehen.
Neben den Lehrkräften und Schulsozialarbeitern am Ort der Schulen sollen zusätzlich sozialpädagogische Fachkräfte der Jugendhilfe mit den Schülern arbeiten.
Es ist vorgeschlagen, dass das Konzept an insgesamt zwölf Haupt- und Förderschulen in der StädteRegion realisiert wird, wobei fünf Schulen im Gebiet der Stadt Aachen betroffen wären.
Die Gesamtkosten werden auf 70.000 bis 75.000 Euro beziffert, wobei diese aus der allgemeinen Umlagefinanzierung entnommen werden.
Für die Stadt Aachen liegt das Kostenvolumen hierdurch bei ca. 31.250 Euro.
Die Stadt Aachen wird durch die allgemeine Umlagefinanzierung nicht profitieren, da Leistungen im Bereich der Jugendhilfe aus der Stadt Aachen mit Ausnahme der an die StädteRegion abgegebenen Bereiche (Adoptionswesen und Fachstelle gegen (sexuelle) Gewalt) nicht im Umlageverfahren enthalten sind.
In der Konsequenz käme bei Realisierung der Modellphase der o. g. Kostenrahmen auf die Stadt Aachen zusätzlich zu.
Bisheriger Verfahrensablauf:
Das beschriebene Konzept wurde
am 01.12.2010 dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss der StädteRegion,
am 09.12.2010 dem StädteRegionsausschuss und
am 16.12.2010 dem StädteRegionstag
vorgestellt.
Erst in der am 08.12.2010 stattfindenden regionalen Jugendamtsleiterkonferenz wurden die kommunalen Jugendamtsleitungen in der StädteRegion über das Konzept informiert und dahingehend unterrichtet, dass das Konzept nicht nur für den Jugendamtsbereich der StädteRegion Aachen umgesetzt werden, sondern auch in den Jugendamtsbereichen der Städte Aachen, Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg und Würselen Anwendung finden soll.
Die in der StädteRegion verortete Schulaufsicht habe bereits ihre Unterstützung durch Einbringen von Lehrerstunden und Einsatz von Schulsozialarbeit signalisiert.
Hierbei ist anzumerken, dass die in der Stadt Aachen verorteten Schulsozialarbeiter zum überwiegenden Teil Mitarbeiter der Stadt Aachen sind und im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht dem FB 45 unterstehen.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass innerhalb der Stadt Aachen verschiedene Jugendhilfeträger in Kooperation mit Aachener Schulen ähnlich gelagerte Projekte bereits seit Jahren realisieren, ist die zusätzliche Realisierung o. g. Konzeptes nicht erforderlich. Zudem stellt sich im weiteren heraus, dass auch personelle Ressourcen in der eigenen Fachbereichsverwaltung gebunden werden müssten, um das durch den StädteRegionstag verabschiedete Konzept in der Stadt Aachen zu verorten.
Nach Vorstellung des Konzeptes und entsprechender Beratung im Verwaltungsvorstand empfiehlt dieser dem Kinder- und Jugendausschuss sich an der Realisierung des Projektes nicht zu beteilig__
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | ___________________________________________________________ | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ___________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ____________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ___________ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | ___________ | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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27,5 MB
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