Kenntnisnahme - FB 51/0090/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35 a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2011 (01.01.-31.03.2011)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/300 ; 45/600
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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17.05.2011
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Voraussichtliche Ausgabenentwicklung 2011
Die Verwaltung hat die beigefügten dezidierten Anlagen zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung erstellt.
Die Vormerkungssumme beträgt aktuell für das gesamte Jahr 2011 insgesamt rd. 32,9 Mio. Euro.
Ausgehend von der gleichen Realisierungsquote wie in den Vorjahren mit 95 % ergibt sich daraus eine Kostensumme von rd. 31,269 Mio. . Hierdurch entsteht ein Fehlbedarf in Höhe von 1,7 Mio. .
2. Ursachen der Ausgabenentwicklung
2.1 Kontinuierlich steigende Fallzahlen in 2010/2011
Wie im 4. Quartalsbericht 2010 dargelegt, wurden insgesamt 2745 Hilfen zur Erziehung im Vorjahr kostenpflichtig bearbeitet.
Im Vergleich zu 2009 war eine Steigerung von insgesamt 119 Fällen zu verzeichnen.
2.2 Anstieg der Kindeswohlgefährdungsmeldungen
Bis zum 31.03.2011 wurden bereits 251 Meldungen registriert; 2010 waren es 186 Meldungen. In der Zeit bis 20.04.2011 stieg die registrierte Zahl auf 316!
Hiervon hochgerechnet läge die Gesamtzahl in diesem Jahr bei 1.049 Meldungen (der Höchstwert lag 2008 bei 890 Meldungen).
Besonders Polizeiberichte über häusliche Gewalt, Unterversorgung bzw. Nichtversorgung von Kleinst- und Kleinkindern sind hier als Grundlage zu nennen. Vor dem Hintergrund der häuslichen/familiären Gegebenheiten erfolgt zum Schutz der Kinder zunächst deren Inobhutnahme.
2.3 Inobhutnahmen von aufgegriffenen Kindern
Im 1. Quartal 2011 wurden insgesamt 52 Kinder und Jugendliche als Schutzmaßnahme in Obhut genommen. Hiervon waren insgesamt 23 Personen so genannte Jugendliche Wanderer, deren Unterbringungskosten nach Bestimmung eines überörtlichen Trägers an die Stadt Aachen zu einem späteren Zeitpunkt erstattet werden.
(Siehe auch Vorlage für die KJA-Sitzung 09.12.2010)
2010 wurden insgesamt 186 Inobhutnahmen vorgenommen.
Sollte die Entwicklung sich im weiteren Jahr fortsetzen, werden somit mehr Jugendliche Wanderer als in den Vorjahren in Obhut genommen und ggf. auch beheimatet.
2.4 Anstieg der Unterbringung in Mutter-Kind-Gruppen und die damit verbundene Anzahl betroffener Kinder
Wurden bis zum vergangenen Jahr noch Mütter mit einem Kind stationär untergebracht, so steigt die Anzahl der Mütter mit mehreren Kleinstkindern.
2.5 Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen
Seit 2010 mit Fortsetzung in 2011 liegt die Zahl der Unterbringungen in geschlossenen Einrichtungen zwischen 7 und 10 Maßnahmen.
Eine geschlossene Unterbringung wird durch den zuständigen Familienrichter nach vorheriger Antragstellung des Personensorgeberechtigten, dem Vorliegen einer fachärztlichen und jugendamtlichen Stellungnahme beschlossen; dies wenn Eigen- oder Fremdgefährdung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen vorliegt. Die Kosten pro Maßnahme belaufen sich in der Regel zwischen 320 Euro und 400 Euro Tagessatz plus Nebenkosten. Die Unterbringungsbeschlüsse lauten zwischen minimal sechs Wochen und einem Jahr, wobei der längere Zeitraum eher zur Regel wird.
Zzt. sind acht Kinder/Jugendliche geschlossen untergebracht, drei Anträge sind derzeit in Bearbeitung.
Rechenbeispiel:
Einen mittleren Pflegesatz von 360 Euro täglich unterstellend mal acht Kinder ergibt die Summe von 2.880 Euro mal 30 Tage = 86.400 Euro im Monat.
Trotz der oben beschriebenen Fallzahlentwicklung sowohl in 2010 wie auch in 2011 ist die Verteilung der angebotenen Hilfen ambulant/stationär in einem weiterhin ausgewogenen Verhältnis.
Das in der Stadt Aachen seit 2003 verankerte Prinzip "Ambulant vor Stationär" hat weiterhin seine Gültigkeit. Es werden doppelt so viele ambulante Hilfen zur Erziehung wie stationäre Maßnahmen durchgeführt! Wobei die Unterbringung in Vollzeitpflege hiervon ausgenommen ist.
3. Maßnahmen zur Gegensteuerung der Ausgabenentwicklung
3.1 KJA Beschluss 22.06.2010 Ausweitung des Maßnahmenkatalogs -
Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2010 Maßnahmen zur Kostenstabilisierung beschlossen. Diese Maßnahmen wurden zwischenzeitlich umgesetzt, jedoch durch die Fallzahlensteigerung sowie oben genannte weder vorhersehbare noch steuerbare Entwicklung neutralisiert.
3.2 Aufstockung der Stellen in den Sozialraumteams
Durch Beschluss des Stadtrates im Herbst 2010 sowie April 2011 wird der Sachbearbeiterbestand in den Sozialraumteams um insgesamt 18 Vollzeitstellen aufgestockt. Hier wurde der Fallzahlenentwicklung der vergangenen Jahre im gesamten Leistungsspektrum der Sozialraumteams Rechnung getragen.
Sobald die erforderlichen Personaleinstellungen erfolgt sind (auszugehen ist hier von Herbst 2011) wird im Rahmen eines qualifizierten Fallcontrollings eine engmaschige (viermal jährlich) Hilfeplanung in jedem Einzelfall durchgeführt.
3.3 Beschaffung einer geeigneten Fachsoftware
Zzt. erfolgt gemeinsam mit dem Fachbereich Personal die Auswahl einer geeigneten Fachsoftware u. a. für die Sozialraumteams und die wirtschaftliche Jugendhilfe. Sofern die Auswahl erfolgreich verläuft, soll bereits in diesem Jahr mit einem entsprechenden Testlauf begonnen werden. Hierdurch wird sich die Gesamtsteuerung wesentlich qualifizieren; auf Entwicklungen lässt sich einhergehend mit der engmaschigen fallbezogenen Hilfeplanung adäquater reagieren.
3.4 Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
Im Zeitraum 01.05. bis 30.06.2011 wird das Rechnungsprüfungsamt die Arbeitsabläufe im Bereich der Hilfen zur Erziehung prüfen. Die Prüfung soll zeigen, ob es bei den Arbeitsabläufen Verbesserungspotential gibt, das zur Kostenstabilisierung beiträgt oder wodurch Einspareffekte zu erzielen sind (s. Anlage).
3.5 Konzept zur Prävention von Kriminalität im Kinder- und Jugendalter
Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Konzept zur Prävention von Kriminalität im Kinder- und Jugendalter mit dem Ziel der Vermeidung eines dauerhaften Abgleitens gefährdeter Kinder und Jugendlicher in die Kriminalität aufgelegt.
Der Landtag hat dieses Konzept einvernehmlich verabschiedet.
In Kooperation von Polizeibehörde und kommunaler Jugendhilfe sollen für die Dauer von zunächst zwei Jahren adäquate Angebote für strafunmündige Täter und deren Familien entwickelt und durchgeführt werden. Dies soll im Rahmen eines Baukastensystems aus dem Bereich der Hilfen zur Erziehung realisiert werden. Zzt. werden gemeinsame Handlungsstrategien erarbeitet.
Für das Projekt stehen der Polizeibehörde Aachen für die Städteregion im Jahr 2011 nach jetzigem Kenntnisstand voraussichtlich eine halbe Mio. Euro und für 2012 1 Mio. Euro zur Verfügung. Neben der Stadt Aachen sind die Kommunen Alsdorf, Eschweiler und Stolberg beteiligt.
Das Projekt soll möglichst ab Juni 2011 starten und kann bis zu 80 % der anfallenden Hilfekosten pro strafunmündigem Täter refinanzieren.
3.6 Standards Fachleistungsstunden
Die Standards für Fachleistungsstunden im Rahmen der ambulanten Hilfen zur Erziehung sind in der Stadt Aachen 2003 verabschiedet worden.
In Anlehnung hieran haben die Jugendämter des Altkreises Aachen 2008/2009 analoge Standards entwickelt. Diese unterscheiden sich in einem Merkmal erheblich. Nach einem ähnlichen Berechnungsschema werden die Fachleistungsstunden im Altkreis auf 49 Euro pro Fachleistungsstunde gedeckelt.
In der Stadt Aachen bewegen sich die Fachleistungsstunden bis zu rd. 64 Euro/Stunde.
Da die in Aachen ansässigen Träger sowohl für die Stadt Aachen wie auch für die anderen in der Städteregion befindlichen Kommunen arbeiten, liegt der Wunsch auf Seiten der Jugendämter nahe gemeinsame Standards inkl. Kostenrechnung anzuwenden.
Bei Einführung der o. g. Obergrenze in der Stadt Aachen und auf der Grundlage des Finanzvolumens von 2010 würde dies zu einem Einsparvolumen von ca. 250.000 Euro bis maximal 350.000 Euro pro Jahr führen.
Alternativ hierzu wäre eine weitere Möglichkeit der Einsparung dadurch gegeben, dass der in den Standards verankerte Verwaltungs- und Leitungsanteil (derzeit 20 %) auf 10 % reduziert wird.
Ausgehend vom Finanzvolumen des Vorjahres würde hierdurch eine Kostenreduzierung von rd. 400.000 Euro bis 450.000 Euro pro Jahr erfolgen können.
3.7 Förderung von Teilleistungsstörungen
Im Rahmen der Förderung von Teilleistungsstörungen (§ 35 a SGB VIII) würde bei Anpassung auf das städteregionale Finanzniveau die Förderstunde maximal 35 Euro betragen. Hierdurch wäre in Aachen eine Ersparnis von rd. 24.000 Euro gegeben.
3.8 Pauschal finanzierte Motopädieleistung
Die im Bereich § 35 a finanzierten Motopädieleistungen an der Förderschule für emotionale Entwicklung in Walheim, wird nach Kündigung des Vertrags nicht weiter finanziert. Die von dieser Hilfe am Ort der Schule profitierenden Kinder können diese Unterstützung - auch finanziert durch die Krankenkassen - in niedergelassenen Praxen erhalten. Die Einsparsumme beträgt hierbei 25.000 Euro.
4. Schlussfolgerung
In Abhängigkeit der unter 3.6 aufgeführten Veränderungen in der Höhe der Fachleistungsstunden sowie der unter 3.7 und 3.8 genannten Einsparmaßnahmen ergeben sich geschätzte Einsparpotentiale zwischen rund 300.000 Euro und 500.000 Euro pro Jahr.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: Kosten der Hilfen zur Erziehung bezogen auf die PSP-Elemente 1-060301-900-6 53310000, 53320000 und 53390000 | Voraussichtlicher Mehrbedarf von rd. 1,7 Mio | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja | | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja | 29.503.000 | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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