Entscheidungsvorlage - FB 51/0093/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt eine auf ein Jahr befristete Anerkennung von „.Maleika e. V., Verein zur Förderung der Lern- und Lebensfreude“, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Die Anerkennung ist ohne ein weiteres Verfahren in eine unbefristete Anerkennung umzuwandeln, sofern sich während dieses Zeitraums keine Anhaltspunkte ergeben, die dem entgegenstehen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Maleika e.V., Verein zur Förderung der Lern- und Lebensfreude, beantragt mit Schreiben vom 05.10.2010 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

 

Maleika e.V. Verein zur Förderung der Lern- und Lebensfreude ist seit dem 23.11.2009 beim Amtsgericht Aachen im Vereinsregister unter der Nr. 4686 eingetragen.

 

Nach Prüfung der am 6.4.2010 vollständig vorliegenden Unterlagen kann zum Antrag wie folgt Stellung genommen werden:

 

Zielgruppe:

Nach seiner Satzung verfolgt Maleika e.V., Verein zur Förderung der Lern- und Lebensfreude, (nachfolgend Maleika) den gemeinnützigen Zweck, die individuellen Stärken und Ressourcen im Sinne des Förderprojektes „Glück“ in der Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu fördern.

Hierzu will Maleika das Konzept des Förderprojektes „Glück“ von Ernst Fritz-Schubert für den Sekundarbereich auf den Primarbereich und später auf den Elementarbereich übertragen. Darüber hinaus sollen Eltern über Elternabende, und das Fachpersonal über Workshops in die Nachhaltigkeit eingebunden werden.

 

Arbeitsinhalte :

Das Förderprojekt „Glück“ will die Resilienz und die Lebensfreude von Kindern fördern.

Stärker als bisher soll der Schulalltag von den Elementen des Spannungsausgleichs, der sozial-emotionalen Persönlichkeitsbildung, der Ich- Stärkung und der kreativen Betätigung bereichert werden.

Innerhalb des Nachmittagsangebotes des offenen Ganztages werden Kurse zur Förderung und Stärkung der Persönlichkeit angeboten.

Die Angebote des körperlich – emotionalen Lernens sollen die Kinder in ihrer Lebenskompetenz stärken. Neben der Unterstützung und Bereicherung des schulischen Lernens wird ein Transfer der erlangten Fähigkeiten in den außerschulischen Alltag impliziert.

Methoden aus der Bewegungstherapie, der Theater-, Kunst- und Erlebnispädagogik werden eingesetzt.

Weiterhin werden Gruppen- und Einzelförderungen für Kinder und Jugendliche angeboten, die einen besonderen sozial-emotionalen Förderbedarf haben.

Neben der Arbeit mit den Kindern werden ihre Bezugspersonen, Eltern, Lehrerinnen und Betreuerinnen in den Prozess über Schulung, Unterstützung und Sensibilisierung einbezogen.

 

Umsetzung:

Das Förderprojekt „Glück“ soll die Kinder der Pilotschule in ihrer gesamten Grundschulzeit begleiten. Als Pilotschule wurde die städtische Gemeinschaftsgrundschule Oberforstbach gewonnen.

 

 

Eine erste Erprobungsphase erfolgte seit Januar 2010 mit Kindern der vierten Klasse zur Unterstützung des Übergangs von der Grundschule in die weiterführenden Schulen.

Seit September 2010 wird das Förderprojekt „Glück“ in allen Klassen umgesetzt.

Seit Oktober 2010 erfolgt die Umsetzung des Projektes „Übergänge begleiten“ für die vierten Klassen.

Im Schuljahr 2010 / 2011 wird das Konzept in allen Klassen eingeführt.

 

Die Angebote werden vornehmlich durch Fachkräfte des offenen Ganztags abgedeckt. Die für die Umsetzung der satzungsgemäßen Aufgaben verantwortlichen Personen sind die Schulleiterin der Grundschule sowie die tiefenpsychologisch ausgebildete Bewegungstherapeutin.

 

Eine Übertragbarkeit des Konzeptes auf andere Schulen des Primarbereiches wird angestrebt.

 

Malaika e.V. ist Multiplikator für die Weiterbildung der Inhalte.

 

Das Pilotprojekt soll wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden.

 

 

Stellungnahme:

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschuss der Stadt Aachen vom 20.12.1994 erfüllt sind.

 

Mit seinen Aktivitäten leistet Maleika Jugendhilfe im Sinne des § 1 ff SGB VIII. Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer gesundheitlicher und kultureller Bildung und die Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit.

Mit den Elternabenden, Workshops und Fortbildungen für Eltern und Fachkräfte werden Angebote im Sinne des § 16 SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie umgesetzt.

 

In der nachfolgenden Matrix sind die Anforderungen aufgelistet.

Eine sichere Beurteilung der Kriterien

?         Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen,

?         Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und Teilnehmerinnen,

?         Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,

?         Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe,

?         Solidität der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse.

ist nach § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB in der Regel erst möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist.

 

In seiner konkreten Arbeit mit den Kindern ist Maleika seit Anfang 2010 in der Erprobungsphase und

 

 

seit September 2010 in der Umsetzung des Förderprojektes „Glück“ und dem Modul „Übergänge begleiten“.

Das Pilotprojekt finanziert sich aus Eigenmitteln, Sponsoren sowie aus öffentlichen Mitteln des Landes, der Stadt und des Bundes. Das Modul „Übergänge begleiten“ wurde bis Januar 2011 durch das Landesjugendamt gefördert. Maleika beabsichtigt für das Schuljahr 2011 / 2012 einen weiteren Förderantrag beim Landesjugendamt zu stellen. Eine dauerhafte Förderung setzt für das Landesjugendamt in der Regel die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe voraus.

 

Dem Antrag ist in der Weise zu entsprechen, indem die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, zunächst befristet auf ein Jahr, ausgesprochen wird. Die Anerkennung ist ohne ein weiteres Verfahren in eine unbefristete Anerkennung umzuwandeln, sofern sich während dieses Zeitraums keine Anhaltspunkte ergeben, die dem entgegenstehen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

 

 

Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht abzuschätzen.

 

Investitionskosten

 

€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

€

 

Sachkosten

 

 

€

 

Abschreibung

 

€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

€

c.

Personalkosten

 

€

d.

Sachkosten

 

 

€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

€

 

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Anlagen

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