Kenntnisnahme - FB 61/0440/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Endstraße; Verbesserung der VerkehrssicherheitHier: Antrag der Grünen BVF vom 26.04.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez III, FB61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Kenntnisnahme
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18.05.2011
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In beigefügtem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, die Verkehrssituation an der Endstraße zu prüfen und die Einrichtung einer Tempo-30-Zone mit mobiler Tempoanzeige oder eines Fußgängerüberweges in Höhe des Heckenweges vorzunehmen.
Zur Situation
Die Endstraße gehört als klassifizierte Straße (L222) zum Verkehrsstraßennetz der Stadt Aachen. Sie verbindet die Ortsteile Verlautenheide und Haaren. Neben einer Verbindungsfunktion hat sie auch noch die Aufgabe der Erschließung zu erfüllen.
Die Endstraße wird mit Linienverkehr befahren.
Ein empfohlener Schulweg ist vorgegeben über die Endstraße im Schutze der Signalanlage des Einmündungsbereiches Endstraße / Verlautenheidener Straße.
Ruhender Verkehr
Auf der südöstlichen Seite der Endstraße ist ein Längsparkstreifen markiert. Dieser ist unterbrochen z.B. für angelegte Zufahrten zu den Häusern und einer Stelle gegenüber der Einmündung Heckenweg, an der zur Erhöhung der Fußgängersicherheit der Gehweg um Parkstandtiefe vorgezogen ist.
Für die Gegenrichtung ist Parken auf dem Gehweg angeordnet.
Verkehrsbelastung
Um eine Aussage über das Verkehrsaufkommen machen zu können, fand am 07.09.2010 in der Zeit von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr eine Verkehrserhebung in der Endstraße im Bereich des Heckenweges statt. Hierbei wurde der Kfz-Verkehr in ½-Stunden-Intervallen erfasst. Gleichzeitig wurden die an dieser Stelle querende Fußgänger aufgenommen.
In der vorgegebenen Zeit wurden im Querschnitt 4.674 Kfz erfasst und 68 querende Fußgänger.
Die Spitzenbelastungen lagen bei den Kfz in der Zeit von 16.30 bis 17.30 Uhr mit einem Anteil von 578 Kfz und gleichzeitiger Fußgängerbelastung von 4 querenden Fußgängern und den Spitzenbelastungen bei den Fußgängern in der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr mit 25 querenden Fußgängern bei einer Kfz-Belastung von 422 Kfz.
Geschwindigkeitsmessung
Am 08.09.2010 fand in der Endstraße auf Höhe der Einmündung des Heckenweges in den Zeiten von 07.30 bis 08.30 Uhr und von 14.45 bis 16.00 Uhr eine Geschwindigkeitsmessung statt.
Gemessen wurde das Geschwindigkeitsverhalten von 926 Kraftfahrern in beiden Richtungen.
Vorgegeben ist eine Geschwindigkeit von 50 km/h.
Als Ergebnis wurde festgestellt, dass in beiden Richtungen eine mittlere Geschwindigkeit von 41,7 km/h gefahren wurde mit einem Anteil von 0,4% oder 4 Kfz, die schneller als 60 km/h fuhren. Der Anteil von 0,4% ordnet die Endstraße in eine Kategorie, die sie als in Ordnung einstuft.
Unfälle
Um eine Aussage zum Unfallaufkommen machen zu können, wurde die Polizei angeschrieben und gebeten, eine Information über die Anzahl der Unfälle zu erstellen.
Danach haben sich in den Jahren vom 01.01.2007 bis 25.08.2010 zwischen der Verlautenheidener Straße bis Ortsausgang Verlautenheide 37 Unfälle ereignet.
Von den 37 Verkehrsunfällen ereigneten sich
- 4 mit Personenschäden der Verkehrsunfallkategorie 3
mit 4 Leichtverletzten Verkehrsteilnehmern,
- 2 Verkehrsunfälle mit Sachschäden der Kategorie 4 und
- 31 weitere Verkehrsunfälle der Kategorie 5 (Bagatellunfälle).
Diese 31 Bagatellunfälle werden nur statistisch erfasst und können daher nicht näher nach Örtlichkeit oder Unfallursache analysiert werden.
2 der Verkehrsunfälle mit Personenschaden ereigneten sich an der Einmündung zur Verlautenheidener Straße, einer an der Einmündung Kahlgrachtstraße und einer in Höhe Haus Nummer 20.
Resümee
Die vorliegenden Daten begründen keine Handlungsnotwendigkeit. Die Verkehrssituation in der Endstraße zeigt ein für eine Landesstraße eher unterdurchschnittliches Belastungsniveau.
Die Menge der querenden Fußgänger ist auf Höhe des Heckenweges gering.
Die gewünschte Ausschilderung als Tempo-30-Zone entfällt aufgrund der Klassifizierung als Landesstraße.
Die Verwendung mobiler Tempoanzeigen ist aus Kosten- und Ressourcengründen grundsätzlich zu behandeln, eine Diskussion im Mobilitätsausschuss steht an.
Aus Sicht der Verwaltung werden keine weiteren Maßnahmen empfohlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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