Entscheidungsvorlage - FB 11/0073/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von 2 Vollzeitstellen im FB Sicherheit und Ordnung Koordinierungsstelle/Einsatzleitung für die Außendienste des Ordnungs - und Sicherheitsdienstes (OSD) in der Abteilung 32/20
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Verfasst von:
- Frau Schorn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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08.06.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Fachbereich Sicherheit und Ordnung im Rahmen des weiteren Aufbaus des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes für die Stadt Aachen einschließlich der Bezirke die Einrichtung von
1 Vollzeitstelle Leitung OSD (Schichtdienst) A 11 BBesG alternativ Entgeltgruppe 10 TVöD
1 Vollzeitstelle Vertr.Leitung (Schichtdienst) A 10 BBesG alternativ Entgeltgruppe 9 TVöD
In Vertretung
gez.
(Lindgens)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Rat der Stadt Aachen hat im Jahr 2008 eine Neukonzeption des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes (OSD) befürwortet, mit dem Ziel, einen flächendeckenden und wirtschaftlich optimal funktionierenden OSD für das gesamte Stadtgebiet Aachen einschließlich der Bezirke auszubauen. Ein weiteres Ziel war, die Grundlagen für eine künftige Einsatzleitung im Tagesgeschäft für alle Außendienstkräfte mit ordnungsbehördlichen Aufgaben des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung (Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr / Gewerbekontrolle / Vollzug-u. Ermittlungsdienst / Einsatzgruppen - früher Innenstadtüberwachung- ) zu schaffen.
Bis heute wird die Erreichbarkeit für den OSD alleine durch die Abteilungsleitung bzw. Fachbereichsleitung abgedeckt. Dieser Zustand ist nicht weiter aufrecht zu erhalten, zumal eine lückenlose Sicherheitsgewährung für alle Mitarbeiter des OSD attestiert werden muss. Die Notwendigkeit zur Einrichtung von 2 Stellen ergibt sich aus dem 2-Schicht-Betrieb, Leiter und Stellvertreter sind die Koordinatoren je Einsatzschicht und zudem vertritt der Einsatzleiter den Abteilungsleiter.
Die Stelle für den Leiter wird nach BesGr A 11 BBesG alternativ Entgeltgruppe 10 TVöD und für den Stellvertreter nach BesGr A 10 BBesG alternativ Entgeltgruppe 9 TVöD ausgewiesen.
Als Kostendeckung bei Einrichtung der o.g. Stellen werden im Gegenzug Einsparungen im FB 32 vorgenommen. Es besteht Einvernehmen, eine Stelle aus dem Bereich FB 32/10 (Stelle 32/714) einzusparen, indem diese nicht wiederbesetzt wird. Zudem kann bei der Einrichtung von neuen Bewohnerparkgebieten durch strukturelle Anpassung auf eine Erweiterung des Innendienstanteils
(4 mal 0,5/ insgesamt 2 Stellen) verzichtet werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Einrichtung und Besetzung von 2 Vollzeitstellen Koordinierung OSD entstehen ab dem Datum der Einstellung jährliche Personalkosten gemäß beigefügter Übersicht:
Kalkulation gemäß. Durchschnittswerten der KGSt (Bericht 8/ 2010)
Beamter | A 10 | A 11 |
Personalkosten, inkl. Pensions - und Beihilferückstellungen, Kosten Beihilfe | 57.200 | 64.200 |
Sachkostenpauschale | 9.650 | 9.650 |
Gemeinkosten (20 % P-Kosten) | 11.440 | 12.840 |
Kosten (jährlich) | 78.290 | 86.690 |
Kalkulation 2 Stellen (A10/A11) |
| 164.980 |
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Beschäftigter | EG 9 | EG 10 |
Personalkosten | 51.600 | 60.600 |
Sachkostenpauschale | 9.650 | 9.650 |
Gemeinkosten (20 % P-Kosten) | 10.320 | 12.120 |
Kosten (jährlich) | 71.570 | 82.370 |
Kalkulation 2 Stellen (EG 9 / 10) |
| 153.940 |
abzüglich zu erwartender Einsparungen in Höhe von 3 X EG 8 TVöD |
| 133.500 |
