Kenntnisnahme - FB 32/0010/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Kastrationspflicht für freilaufende HauskatzenAntrag der FDP-Fraktion vom 11.02.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
|
Kenntnisnahme
|
|
|
21.06.2011
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund einer entsprechenden Eingabe des Tierschutzvereins für die StädteRegion e.V. eine Katzenschutzverordnung für freilaufende Katzen" zu erlassen, hat sich das Bürgerforum in seiner Sitzung am 05.04.2011 mit der Angelegenheit bereits befasst. Die entsprechende Vorlage der Verwaltung ist als Anlage beigefügt.
Das Bürgerforum hat keinen abschließenden Beschluss gefasst, sondern die Verwaltung um Berichterstattung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz gebeten. Außerdem wurde empfohlen, dass sich ebenfalls der Umweltausschuss des StädteRegionstages mit der Thematik befassen solle. Diese Empfehlung hat die Verwaltung an die StädteRegion weitergegeben.
Die Auffassung der Verwaltung ist unverändert. Neben den geschilderten rechtlichen Hinderungsgründen ist maßgeblich zu bedenken, dass neue Regelungen nur dann erlassen werden sollten, wenn sie praktisch auch durchsetzbar sind. Insoweit hat der Amtstierarzt der StädteRegion Aachen anlässlich einer Amtsleitertagung im März diesen Jahres, bei der der Erlass eines Kastrationsgebotes innerhalb der StädteRegion ausdrückliches Thema war, darauf hingewiesen, dass Kastrationen bzw. Sterilisationen bei weiblichen Katzen ohnehin nur schwer zu überprüfen seien. Die Durchsetzung einer evtl. Kastrationspflicht sei daher ‑ wenn überhaupt ‑ nur mit einem großen Ressourceneinsatz möglich. Das bestätigen auch Rückfragen seitens der Verwaltung bei Kommunen im Lande NRW, die Katzenschutzverordnungen" erlassen haben.
Aufgrund dieser rechtlichen und tatsächlichen Aspekte haben sich die Ordnungsverwaltungen der Mitgliedstädte und ‑gemeinden der StädteRegion einvernehmlich darauf verständigt, auf den Erlass einer dahingehenden Verordnungsbestimmung zu verzichten bzw. den zuständigen Gremien eine entsprechende ‑ ablehnende ‑ Beschlussfassung zu empfehlen. Darüber hinaus sieht auch die StädteRegionsverwaltung Aachen als zuständige Tierschutzbehörde keine rechtliche Möglichkeit und keine Notwendigkeit, eine Kennzeichnungs‑ und/oder Kastrationspflicht zu erlassen.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur‑ und Verbraucherschutz des Landes NRW vertritt im übrigen ‑ zutreffenderweise ‑ die Auffassung, dass eine nachhaltige Lösung des Problems nur durch eine entsprechende tierschutzrechtliche Regelung durch den Bundesgesetzgeber erreichbar wäre. Die Landesregierung wird sich deshalb für die Schaffung einer bundesweiten tierschutzrechtlichen Regelung einsetzen.
Das Innenministerium des Landes NRW hat ergänzend klargestellt, dass Eigentümer durch eine ‑ allgemein ordnungsrechtliche ‑ Verordnungsbestimmung nur dann verpflichtet werden können, zur Begrenzung der Katzenpopulation ihre Tiere zu kastrieren und zu kennzeichnen, wenn die in dem Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Behörde lebenden Katzen eine abstrakte Gefahr für Leib und Leben von Menschen oder ein anderes vergleichbares Rechtsgut darstellen. Diese konkrete Voraussetzung muss vor Ort gegeben sein, was die Ordnungsbehörde sorgfältig unter Abwägung der Rechtsstellung der Eigentümer zu prüfen und festzustellen hat.
Eine solche abstrakte Gefahrensituation kann die Verwaltung für die Stadt Aachen nicht bejahen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
40,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
322 kB
|