Entscheidungsvorlage - FB 61/0468/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 422, 422 I - Wüllnerstraße, Marienbongard, Pontstraße und Templergraben - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Wüllnerstraße und Templergrabenhier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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06.07.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 422, 422 I für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Wüllnerstraße, Marienbongard, Pontstraße und Templergraben gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.10.2010 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte hin die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Durchführungsplan Nr. 422, 422 I beschlossen. Er beschloss gleichzeitig die öffentliche Auslegung dieses Planes.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 18.04.2011 bis einschließlich 27.05.2011. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen zur Aufhebung des Durchführungsplanes vorgetragen. Auch seitens der Behörden wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.
Eine erneute Beratung im Planungsausschuss und in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte ist nicht erforderlich, die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 422, 422 I als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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652,8 kB
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