Kenntnisnahme - FB 61/0497/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach das Anbringen eines Verkehrsspiegels nicht erforderlich ist. Der Antrag der CDU-Fraktion gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Nonnenhofstraße führt aus Richtung Laurensberg in der Verlängerung der Orsbacher Straße in den Ortsteil Orsbach hinein. In der Rechtskurve, die in der Ortslage innerhalb einer Tempo 30-Zone liegt, geht sie in die Düserhofstraße über. Am Fahrbahnrand ist entlang der Außenkurve das Parken erlaubt.

 

Bereits in 2009 wurde ein ähnlich lautender Antrag in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg behandelt. Damals wurde ein Haltverbot im Verlauf der Kurve beantragt, da es durch abgestellte Fahrzeuge zu Konfliktsituationen gekommen sein soll. Die damals erfolgte Auswertung der Unfallsituation hat keinerlei Anhaltspunkte ergeben, die eine Verkehrsbeschränkung erforderlich gemacht hätte.

Die aktuelle Auswertung der Unfalllage durch die Polizei hat erneut ein wiederholt unauffälliges Unfallbild im Kurvenbereich ergeben.

Das Fahrbahnrandparken führt jedoch im Begegnungsverkehr dazu, dass sich die Verkehrsteilnehmer arrangieren müssen und eine wirksame Dämpfung des Geschwindigkeitsniveaus erfolgt. Dieses Verhalten wird durch die ASEAG bestätigt. Probleme für den Linienverkehr haben sich bisher nicht ergeben.

 

Die Polizei sieht nach Überprüfung der Verkehrssituation vor Ort keine Notwendigkeit, einen Verkehrsspiegel anzubringen. Darüber hinaus hat sie die Befürchtung geäußert, dass sich durch den Verkehrsspiegel die Fahrgeschwindigkeiten erhöhen könnten.

Die Verwaltung teilt diese Ansicht. Zudem bringt das Aufstellen von Verkehrsspiegeln auch Nachteile mit sich:

-          durch die Wölbung des Spiegels können die Verkehrsteilnehmer Fahrgeschwindigkeiten, Abstände und Entfernungen nur schwer einschätzen

-          durch unterschiedliche Sitzpositionen in den einzelnen Fahrzeugen bietet der Spiegel nicht für jeden Verkehrsteilnehmer die gleichen Sichtverhältnisse

 

Da ein Verkehrsspiegel eine vermeintliche Sicherheit suggeriert, die in diesem Fall zu einer Erhöhung der Fahrgeschwindigkeiten in der Tempo 30-Zone führen kann, die Unfalllage aber erfreulich positiv und die Verkehrsbelastung relativ gering ist, ist das Anbringen eines Verkehrsspiegels nicht erforderlich.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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