Kenntnisnahme - FB 61/0504/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Außenbewirtschaftung in der PontstraßeAntrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 29.06.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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21.09.2011
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Pontstraße findet eine intensive gastronomische Nutzung statt. Insbesondere im Abschnitt zwischen Marienbongard und Pontdriesch befindet sich in fast jedem Gebäude ein Gastronomiebetrieb. Fast alle Gastronomiebetriebe haben einen konzessionierten Außenausschank. Da die Bestuhlung nicht fest im Boden verankert ist, werden die als Sondernutzung erlaubten Flächen gelegentlich überschritten. Das wird sich trotz einer Überwachung nicht völlig ausschließen lassen. Dennoch muss darauf geachtet werden, dass die festgelegten Flächen respektiert werden.
In den letzten Jahren war die personelle Situation bei der zuständigen städtischen Dienststelle insbesondere in Bezug auf die Außendiensttätigkeit problematisch. Aufgrund personeller Veränderungen konnte nun eine Verbesserung erreicht werden. Das wird sich insbesondere auf die Ordnung im Bereich des Außenausschanks in der Innenstadt auswirken, da die meisten Gaststättenbetreiber durchaus kooperativ sind, wenn sie feststellen, dass die Verwaltung konsequent handelt.
Die städtischen Dienststellen bzw. Fachbereiche kooperieren miteinander, so dass eine Überwachung im Innenstadtbereich im Rahmen der Prioritätensetzung grundsätzlich möglich ist. Allerdings muss die für Sondernutzung zuständige Dienststelle die Auflagen und Bedingungen der Sondernutzungserlaubnisse konkret umsetzen. Hierzu wurde in der Pontstraße in diesem Sommer ein erneuter Anlauf gestartet.
Aktuell beschäftigt sich die Verwaltung mit der Gesamtproblematik der erlaubten und unerlaubten Sondernutzung im Straßenraum, da sich insbesondere durch die Diskussion über Barrierefreiheit im öffentlichen Raum die Sensibilität zu diesem Thema erhöht hat. Auch die Aspekte Stadtbildpflege und Denkmalschutz stehen in Konkurrenz zu einer weitergehenden kommerziellen Nutzung des öffentlichen Straßenraums. Da die Bestrebungen von Handel und Gewerbe, wirtschaftliche Aktivitäten in den öffentlichen Raum auszudehnen, deutlich zugenommen haben, kann nur durch eine möglichst konsequente Verfahrensweise der Verwaltung ein unerwünschtes Übermaß vermieden werden. Hierzu bedarf es aber auch einer angemessenen personellen Ausstattung.
Sobald die Verwaltung ein Konzept zum weiteren Umgang mit den Sondernutzungen entwickelt hat, wird sie das Thema in die politischen Gremien zur weiteren Diskussion einbringen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,3 kB
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