Kenntnisnahme - A 40/0039/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Silentien freier Träger im Kalenderjahr 2005 sowie Silentien an Aachener Schulen im Schuljahr 2004/2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- A 40 Team 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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19.05.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf Wunsch des Ausschusses aus der Sitzung am 10.03.2005 wird im Folgenden die geltende Zuschusspraxis für Silentien freier Träger noch einmal dargestellt.
Seit Jahren erhalten die „Freien Träger“ , das sind Pfarreien, Schulpflegschaften, Fördervereine und andere Organisationen städtische Haushaltsmittel aus dem Bereich der freiwilligen Zuschüsse für die Durchführung von Silentien.
Nach den geltenden Richtlinien werden gefördert:
Hausaufgaben- und/oder Lernhilfen sowie Grundlagen in der deutschen Sprache, Deutsch-Intensivkurse und Mathematik an Grundschulen, Englisch an weiterführenden Schulen.
Bezuschusst werden hierbei Silentien für ausländische Kinder (einschl. Asylbewerber), Kinder von Spätaussiedlern und Schülerinnen und Schüler der Schulen für Lernbehinderte (Sonderschulen).
Zielgruppe sind demnach Kinder, bei denen die Gefahr besteht, dass sie die von ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit zu erwartenden Lernziele nicht erreichen und deshalb die Notwendigkeit zur Unterstützung des Lernprozesses besteht. Im Einzelfall werden auch Silentien gefördert, um ausländischen Kindern (einschl. Asylbewerbern) und Kindern von Aussiedlern die notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache zu vermitteln.
Ferner können auch Silentien unabhängig von den bisher genannten Kriterien bezuschusst werden, wenn diese unter pädagogisch-sozialen Aspekten erforderlich sind und ihre Durchführung sonst nicht möglich wäre.
Die einzelnen Schülerinnen und Schüler werden von ihrer Schule zur Teilnahme vorgeschlagen.
Bis zur Novellierung der städtischen Richtlinien wurden zusätzlich auch Silentien, die an Schulen stattfanden, nicht nur mit Landesmitteln, sondern auch mit freiwilligen Zuschüssen aus städtischen Mitteln finanziert obwohl dies nicht richtlinienkonform war.
Diese Praxis hatte sich allerdings eingebürgert, da die Landesmittel allein nicht ausreichten, um über einen sinnvollen Zeitraum mit den notwendigen Wochenstunden die Honorarkräfte, die im Rahmen der Silentien tätig waren, zu bezahlen.
Hierbei wurden die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sinnvollerweise dort eingesetzt, wo die Bereitschaft zur Durchführung von Silentien vorlag und der entsprechende Bedarf bestand.
Unter anderem wurde so verfahren, um ein ausreichendes Angebot an Silentien zu sichern.
Um den Schulen auch den ordnungsgemäßen Zugang zu den städtischen Mitteln zur Finanzierung von Silentien zu ermöglichen, beschloss der Schulausschuss des Rates der Stadt Aachen am 13. November 2003 die z. Zt. gültigen „Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Silentien für Schülerinnen und Schüler an städtischen Schulen“.
Der Schwerpunkt der Verwendung der städtischen Mittel liegt aber nach wie vor bei den Silentien freier Träger.
Gemäß den gültigen Richtlinien können Silentien bis zu 30 Schulwochen bezuschusst werden, bei höchstens 5 Wochenstunden.
Die Gruppenstärke soll mindestens 10, aber nicht mehr als 15 Schüler umfassen.
Leiter von Silentien müssen die Befähigung zum Lehramt an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule besitzen. Gruppenleiter sollen diese Qualifikation haben.
Neben diesen Vorgaben ist u. a. auch festgelegt, dass die städtischen Zuschüsse zu den Silentien bis zu 75 % der nachgewiesenen Personalkosten betragen und je nach Haushaltslage von dieser Regelung abgewichen werden kann.
Die Antragstellung für Schulen und freie Träger erfolgt mittels hierzu erstellter Formulare, die den vorgenannten Bewilligungskriterien Rechnung tragen und die Anträge bzgl. Ihrer Richtlinienkonformität transparent und prüfbar machen.
Über den jeweiligen Antrag wird durch das Schulverwaltungsamt der Stadt Aachen durch Bewilligungsbescheid entschieden, der auch das Abrechnungsverfahren regelt.
Für die Abrechnung sind ebenfalls Vordrucke in Gebrauch, die die Prüfung der richtliniengerechten Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel ermöglichen.
Nicht zuletzt dieser Prüfung dienen auch die Anwesenheitslisten, die für die einzelnen Silentien zu führen und auf Verlangen dem Schulverwaltungsamt bei einer Kontrolle vor Ort vorzulegen sind.
(siehe Anlagen)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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