Kenntnisnahme - FB 23/0203/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis

 

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktionen CDU und GRÜNE haben am 05.09.2011 den beigefügten Ratsantrag gestellt:

 

Der Antrag wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen am 14.09.2011 qualifiziert.

 

Die Stadt Aachen ist Eigentümerin des 4.282 m² großen Grundstücks

 

Gemarkung Aachen, Flur 73, Nr. 435,

 

welches derzeit an einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb verpachtet ist. Das Pachtver-hältnis ist kurzfristig kündbar.

 

Das Grundstück ist über eine ca. 4 m breite Zufahrt an die Kamper Straße angebunden. Für eine fußläufige Anbindung an den Kreuzungsbereich Habsburgerallee/Hohenstaufenallee/ Mozartstraße bietet sich eine baulich sehr beengte knapp 1m breite Zuwegung zwischen  dem Bahnkörper und der Tankstelle an, die sich jedoch in Fremdbesitz befindet.

 

Das Grundstück wird unter der Altlastenverdachtsflächennummer AS 3215 im Altlastenver-dachtsflächenkataster der Stadt Aachen geführt. Vor einem Verkauf des Grundstücks wären demnach zunächst orientierende Bodenuntersuchungen und Bewertungen durchzuführen. Nach einer Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Aachen aus dem Jahr 2004 wäre zudem nachzuweisen, dass es zu keiner Störung der bisherigen schutzwürdigen Nutzung (KFZ-Werkstatt mit Lackieranlage) kommt.

 

Vor der Durchführung des Wettbewerbs sind die bau- und planungsrechtlichen Vorausset-zungen (u. a. hinsichtlich der Fußwegeverbindung) zu definieren, der erforderliche Grund-erwerb durchzuführen, die städtebaulichen Kriterien zu erarbeiten und die Fördermöglich-keiten mit dem zuständigen Ministerium zu klären.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen ergeben sich derzeit nicht

 

 

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Anlagen

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