Kenntnisnahme - FB 50/0159/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Bildungs- und Teilhabepaket zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ vom 24.03.2011 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Kinder, Jugendliche und Schüler bis 25 Jahren aus einkommensschwachen Familien für bestimmte Leistungen zu Bildung und Teilhabe einen Zuschuss erhalten.

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket setzt sich aus folgenden sechs Anspruchskomponenten zusammen:

- für alle 0 – 25jährigen Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen:

o Übernahme der Kosten für eintägige Ausflüge und Klassenfahrten der Schule oder der Kindertageseinrichtung,

o Zuschuss zum Mittagessen in Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege, Schule und Hort,

o Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (dies nur bis zum Alter von 18 Jahren).

- darüber hinaus für alle Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren:

o Mittel für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (so genanntes Schulbedarfspaket),

o Mittel für die Schülerbeförderung und

o Mittel für eine ergänzende Lernförderung

 

Die tabellarische Übersicht verschafft einen Überblick über die Anzahl der Berechtigten und die Zuständigkeiten:

 

Rechtsgrundlage

Behörde

Anzahl der Berechtigten

SGB II

Jobcenter

11.500

SGB XII

StädteRegion-

Delegation der Bearbeitung auf die Stadt Aachen

66

§ 2AsylbLG

Stadt Aachen

97

BKGG Wohngeldbezieher

Voraussichtlich: *

Stadt Aachen

2.890

BKGG Kinderzuschlagsbezieher

Voraussichtlich: *

Stadt Aachen

604

§ 3AsylbLG

Kein Anspruch 

130

 

Die Kinder, die Leistungen nach § 3AsylbLG erhalten, haben keinen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Diese Kinder haben allerdings einen Anspruch darauf, dass die Kosten für das Mittagessen aus dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ gezahlt werden. Weitere Leistungen können aus den Spendenmitteln des Nele und Hanns Bittmann e.V. gewährt werden.

 

Land und StädteRegion haben Flyer entwickelt, die zurzeit möglichst breit gestreut verteilt werden.

 

Am 22.06.2011 fand im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung des FB45, des FB 50, der StädteRegion und des Jobcenters ein Austausch statt mit den SchulleiterInnen aller Grundschulen und weiterführenden Schulen.

Es wurde beklagt, dass der mit der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes verbundene Verwaltungsaufwand in den Schulen für das Lehr- und Verwaltungspersonal in Bezug auf den Zuschuss zur Mittagsverpflegung zu groß sei. Insbesondere die Schulen in Brennpunkten sehen erhebliche Kapazitätsprobleme auf sich zukommen.

Die Schulen haben auch ein Problem damit, in Vorleistung gehen zu müssen und den von den Eltern zu erbringenden Eigenanteil einzuziehen. Das verstärkt sich dadurch, dass der Eigenanteil im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Höhe von 1€ nach Wegfall des Landesprogrammes und des städtischen Zuschusses häufig höher ist als bisher und damit das Defizit der Schule wächst.

Künftig kann die Verwaltung eine Pauschale Zahlen, wodurch der Verwaltungsaufwand in den Schulen verringert wird. Neue, vereinfachende Richtlinien werden in Kürze veröffentlicht.

Der in den Schulen entstehende Aufwand wird bei der Verwaltungskostenerstattung des Bundes nicht berücksichtigt.

Die Verwaltungen von StädteRegion und Stadt Aachen sind gemeinsam bemüht, möglichst unbürokratische Verwaltungsverfahren zu entwickeln, die auch die Belange der Schulen soweit möglich berücksichtigen.

 

Entsprechende Veranstaltungen haben am  17.06.2011 und 27.06.11 für die Leitungen der Tageseinrichtungen für Kinder und die Freien Trägervertreter im Stadtgebiet stattgefunden.

 

Weitere Informationsveranstaltungen wurden durchgeführt bzw. sind geplant. Vorrangig wurden hier die Multiplikatoren informiert.

Am 19.07.2011 fand eine Informationsveranstaltung für den Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Aachen statt.

Eine große Infoveranstaltung für Migranten fand am 15.09.2011 statt. Zu dieser wurden mehr als 100 Einladungen an  Migrantenorganisationen verschickt. Es haben jedoch lediglich 20 Personen teilgenommen.

Der Arbeitskreis Migration wurde am 26.09.2011 über das Bildungs- und Teilhabepaket informiert.

Für den 14.11.2011 ist eine Information der Schulsozialarbeiter geplant.

 

Ein Merkblatt in einfacher Sprache wurde entwickelt und an die Ansprechpartner verteilt. Ein Informationsblatt des Bundesministeriums liegt in türkischer, arabischer, russischer und englischer Sprache vor.

 

Insgesamt haben bisher 1493 Kinder einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gestellt.

SGB XII-Empfänger                                                                       28

Kinderzuschlagempfänger                                                        289

Wohngeldempfänger                                                                      632

Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG                            148

Bei 396 Anträge ist derzeit noch unklar, welche Leistungen die Antragsteller beziehen.

Von den potentiellen Antragstellern haben im Bereich des AsylbLG derzeit 60 % der Kinder einen Antrag gestellt. Im Bereich des SGB XII liegt die Quote bei 55 %. Bei Wohngeld bzw. Kinderzuschlagempfängern liegt die Quote bei 20 bzw. 40 %.

 

Folgende Leistungen wurden beantragt:

Schulausflüge                                                                      487

Kita-Ausflüge                                                                      87

Schulbedarf                                                                      842

Schülerbeförderung                                                        254

Lernförderung                                                                      162

Mittagsverpflegung Schule                                          649

Mittagsverpflegung Kita                                                        294

Teilhabe                                                                      544

 

Man muss feststellen, dass nach wie vor trotz aller Bemühungen der Verwaltung bisher nur ein Teil der Anspruchsberechtigten seine Ansprüche geltend gemacht hat. Dafür gibt es sicherlich viele Ursachen. So kann man beispielsweise vermuten, dass

- es BürgerInnen gibt, die das Antragsverfahren nicht kennen oder verstehen

- manch einer nicht möchte, dass der Einrichtung die Hilfebedürftigkeit bekannt wird

- eine Teilnahme des Kindes zum Beispiel an der gemeinsamen Mittagsverpflegung aus religiösen,         kulturellen oder anderen Gründen nicht gewollt ist.

 

Die Verwaltung ist jedenfalls bemüht, den Ursachen auf den Grund zu gehen, um möglichst allen Berechtigten zu ihren Ansprüchen zu verhelfen.

 

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