Entscheidungsvorlage - FB 36/0123/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung nicht und stimmt dem Eingriff zu.

 

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die RWTH Aachen beabsichtigt, einen Prototyp einer Vertikalwindenergieanlage mit einer Leistung von 20 kW zu errichten.

Als geeigneter Versuchsstandort ist die Entscheidung auf das Gelände des Biohofes der VIA Integrations gGmbH in unmittelbarer Nähe zur BAB Aachen-Lüttich gefallen. Diese hat ihre Zustimmung erteilt.

Der Landschaftsplan weist hier Landschaftsschutzgebiet aus.

 

Die Kleinwindenergieanlage hat drei Rotoren, dreht sich horizontal und ist ca. 31 m hoch. Das erforderliche Betonfundament hat einen Durchmesser von max. 6 m und eine Dicke (Tiefe) von 1,50 m.

Laut Angaben der RWTH wird die Anlage in einer Entfernung von 50 m einen Geräuschpegel von 40 dB erzeugen.

Die Projektdauer beträgt ca. 5 Jahre.

 

Da die Anlage der Forschung und Entwicklung von Windenergie dient, handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.

Die Untere Landschaftsbehörde beabsichtigt, die Befreiung zu erteilen. Zum Schutz der Streuobstwiese im vorderen Bereich erscheint der alternative Standort im hinteren Teil besser geeignet.

Ausreichender Abstand zur BAB, der Hofanlage und den Nachbarn ist gewährleistet.

 

Die Befreiung soll zunächst für 5 Jahre erteilt werden mit der Auflage, über einen Zeitraum von 2 Jahren zu beobachten und der Unteren Landschaftsbehörde zu berichten, ob durch die neuartige Vertikalanlage Vögel zu Schaden kommen.

Eine darüber hinausgehende Nutzung der Anlage ist aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde nicht gewünscht.

 

Bezüglich des Eingriffes erfolgt die Berechnung und der daraus resultierende Ausgleich nach dem Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft.

 

 

 

 

 

 

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