Kenntnisnahme - FB 61/0569/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkplatz BlücherplatzFreigabe des Parkplatzes Blücherplatz für Bewohner mit Bewohnerparkausweis
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30 / Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerforum
|
Kenntnisnahme
|
|
|
13.12.2011
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ein Bewohner der Straße Blücherplatz hat mit Schreiben vom 13.11.2011 die Freigabe des Parkplatzes Blücherplatz auch für Bewohner mit Bewohnerparkausweis beantragt.
Der Parkplatz Blücherplatz liegt innerhalb der Bewohnerparkzone Ost 2 und ist während der Gebührenpflichtzeit nicht für Bewohner mit Bewohnerparkausweis nutzbar, außer mit einem Parkticket.
Da während der Gebührenpflichtzeit für Bewohner ausreichend Parkplätze in naher fußläufiger Entfernung zu erreichen sind und um gleichzeitig eine zentrale Parkmöglichkeit für die im Viertel Beschäftigten, für Besucher der Musikschule, der Agit und diversen umliegenden Firmen, Büros und Praxen etc. zur Verfügung zu stellen wurde diese Bewirtschaftungsart für den Parkplatz Blücherplatz gewählt. Der Parkplatz Blücherplatz bietet eine zentrale - wenn auch gebührenpflichtige - Parkmöglichkeit nahe der Verkehrsstraßen und der BAB-Anschlussstelle. Hierdurch kann auch der Parksuchverkehr reduziert werden.
Eine Freigabe des Parkplatzes auch für Bewohner mit Ausweis sollte nur nach einer Nacherhebung des Parkgeschehens erfolgen und muss vom zuständigen politischen Gremium beschlossen werden.
Daher schlägt die Verwaltung vor, den Antrag zur weiteren Behandlung an den Mobilitätsausschuss zu verweisen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
2
|
(wie Dokument)
|
74 kB
|