Entscheidungsvorlage - FB 20/0039/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen – Haushaltsjahr 2011 -Bildung einer Steuerrückstellung aufgrund der Kapitalertragsteuerbelastung für das Jahr 2008 bei dem Betrieb gewerblicher Art -Unternehmen der Wirtschaftsförderung-
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Knoll, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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14.12.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Kapitalertragsteuerbelastung des Betriebes gewerblicher Art (BgA) Unternehmen der Wirtschaftsförderung aufgrund der im Haushaltsjahr 2008 beendigten Verpachtungstätigkeit zur Kenntnis und beschließt für die Bildung einer Steuerrückstellung im Haushaltsjahr 2011 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 237.000 .
Philipp
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Jahr 2008 wurden bei dem Betrieb gewerblicher Art (BgA) Unternehmen der Wirtschaftsförderung zwei Gastronomieverpachtungen beendigt. Die Beendigung der Verpachtungstätigkeit führt zwingend zur Aufdeckung und Besteuerung der im BgA enthaltenen stillen Reserven. Stille Reserven entstehen durch Wertsteigerungen des steuerlichen Betriebsvermögens, insbesondere bei Grund und Boden.
Körperschaftsteuerliche Auswirkungen:
Die stillen Reserven erhöhen das zu versteuernde Einkommen des BgA. Aufgrund des hohen Verlustvortrages zum 31.12.2007 in Höhe von rd. 5.000.000 kann der Gewinn des Jahres 2008 mit den bestehenden körperschaftsteuerlichen Verlusten verrechnet werden. Eine Körperschaftsteuerbelastung für das Jahr 2008 besteht daher nicht.
Kapitalertragsteuerliche Auswirkungen:
Die Beendigung der Verpachtungstätigkeit führt gem. § 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG i.v.m. § 43 Abs. 1 Nr. 7c EStG zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen. Die Kapitalertragsteuerbelastung des BgA für das Jahr 2008 beläuft sich auf insgesamt 237.000 und wird voraussichtlich im Haushaltsjahr 2012 zahlungswirksam.
Für den Steueraufwand aus Kapitalertragsteuer ist im Haushaltsjahr 2011 aufwandswirksam eine Steuerrückstellung zu bilden. Hierfür ist im Haushaltsjahr 2011 bei dem Produkt Steuerliche Betreuung.Gvw & kosten.Einrichtung (PSP-Element 1-010903-900-4), Kostenart 54440000 Aufwand für Kapitalertragsteuer, die Genehmigung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 237.000 erforderlich.
Die Deckung für die Bereitstellung der außerplanmäßigen Mittel ist im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2011 herbeizuführen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 2012 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2012 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 2012 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2012 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 237.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -237.000 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |