Entscheidungsvorlage - FB 61/0517/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 935 – Breslauer Straße / Dresdener Straße – in der vorgelegten Fassung und unter Berücksichtigung der Klarstellung der schriftlichen Festsetzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 935 – Breslauer Straße / Dresdener Straße – in der vorgelegten Fassung und unter Berücksichtigung der Klarstellung der schriftlichen Festsetzung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur Formulierungsklarheit sollen die schriftlichen Festsetzungen in den Ziffern 1.1.1 und 1.1.2 geringfügig angepasst werden.

 

Es wird vorgeschlagen, die schriftlichen Festsetzungen wie folgt geringfügig anzupassen.

 

... Für die einzelnen nachstehenden Sortimente werden folgende Größenordnungen als Höchstwert für die Verkaufsflächen festgesetzt:

 

-              Unterhaltungselektronik/Computer, Elektrohaushaltswaren, Foto/Optik, Multimedia: bis zu 1.700 m²               (WZ 52.45.2, 52.49.5, 52.49.6, 52.45.1, 52.44.2, 52.49.3 und 52.49.4). Die Größe der Verkaufsflächen               je Einzelhandelsbetrieb für diese Sortimente darf die zulässige Verkaufsfläche von 1.700 m² nicht               überschreiten.

 

Die Anpassung dient der Eindeutigkeit der Festsetzung und vermeidet mögliche Interpretationsspielräume.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Bauleitplanung fallen für den Haushalt der Stadt Aachen unmittelbar keine Kosten an.

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