Entscheidungsvorlage - B 03/0050/WP16-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, dass das vom Rat der Stadt beschlossene Vergütungskonzept von Planungsleistungen zur Entwicklung von Bauland auf alle Verträge nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 sowie § 11 Abs.2  BauGB  anzuwenden ist.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss hat die Verwaltung beauftragt, zur Vergütung von Planungsleistungen zur Entwicklung von privatem Bauland entsprechende Gebührentatbestände zu erarbeiten. Die notwendige Regelung wurde vom Rat am 14.9.2011 beschlossen.

 

Im Rahmen der weiteren Bearbeitung stellte sich nunmehr heraus, dass es sinnvoll ist, die für die verschiedenen Vertragsarten unterschiedlichen Rechtsgrundlagen explizit im Beschluss zu benennen, um eine konkrete Ermächtigungsgrundlage für den Abschluss entsprechender Verträge zu erhalten.

 

Dem Rat der Stadt wird daher vorgeschlagen, den Beschluss vom 14.9.2011 entsprechend zu konkretisieren, wonach das vom Rat der Stadt beschlossene Vergütungskonzept von Planungsleistungen zur Entwicklung von Bauland auf alle Verträge nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 sowie § 11 Abs. 2 BauGB  anzuwenden ist.

 

In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen für den Planungsausschuss FB 61/0490/WP16 sowie den Rat B03/0050/WP16 verwiesen.

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Loading...